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Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarungen für die Jahre 2021 und 2022

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. zu den für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt. Die betreffenden Vereinbarungen befinden sich im Unterschriftsverfahren.

Heilmittelvereinbarung 2021

Aufgrund ausstehender Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen auf Bundesebene hatten sich die Landesverbände der sächsischen Krankenkassen/Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) und die KV Sachsen zunächst auf ein Aussetzen der Verhandlungen zur Heilmittelvereinbarung 2021 geeinigt. Mittlerweile liegen außer in der Ergotherapie aktuelle Vergütungsvereinbarungen vor. Damit konnte die Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2021 verhandelt werden.

Wie in den Vorjahren erfolgte ein deutlicher Anstieg des Ausgabenvolumens (+ 10,88 Prozent). Dies ist im Wesentlichen auf die Preisentwicklung (+ 9,18 Prozent) bei den physiotherapeutischen Leistungen zurückzuführen. Das Richtgrößenvolumen ist wie in den Vorjahren um den Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf zu bereinigen gewesen, da diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Dieser Anteil ist weiter gewachsen und betrug im Jahr 2020 ca. 32 Prozent des gesamten Verordnungsvolumens der mit Richtgrößen belegten Prüfgruppen. Dieser Zuwachs sorgt dafür, dass das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr nur um 6,2 Prozent gesteigert werden konnte. Eine nachträgliche Erhöhung der Richtgrößen ist rechtlich möglich.

Heilmittelvereinbarung 2022

Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel 2022 konnte um 4,85 Prozent gesteigert werden. Hier ist zu beachten, dass der auf Bundesebene ausgewiesene Preisfaktor von 2,84 Prozent ausschließlich die bereits feststehenden Preisanpassungen zum Stichtag 30. September 2021 auf die Ausgabenvolumina nach § 84 SGB V anrechnet und ausdrücklich keine künftigen Preisveränderungen. Gegebenenfalls eintretende weitere Preisanpassungen werden retrospektiv berücksichtigt.

Die restliche Steigerung von 2,1 Prozent ergibt sich aus

  • der zu erwartenden Aufnahme der Nagelspangentherapie für Podologen in die Heilmittel-Richtlinie,
  • der Erweiterung der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe (Post-Covid-Syndrom),
  • der Aufnahme neuer Diagnosen in die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2 HeilM-RL),
  • der Neukonzeption von Therapieberichten auf besondere Anforderung (Physiotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie).

Wegen des pandemiebedingten (Covid-19-)Fallzahlrückgangs vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 wurden bei der Bildung der Richtgrößen 2022 die Fallzahlen von 2019 zu Grunde gelegt.

Da der zu bereinigende Anteil im Jahr 2021 auf nunmehr ca. 35 Prozent weiter gewachsen ist, war keine Steigerung der gewichteten Richtgrößen möglich. Insgesamt steht jeder Fachgruppe jedoch das gleiche Richtgrößenvolumen wie im Jahr 2021 zur Verfügung.

Richtgrößen für Heilmittel 2021
(Bruttowerte in Euro pro Quartal)

Prüfgruppe

0 – 15 Jahre

16 – 49 Jahre

50 – 64 Jahre

ab 65 Jahre

 70

Chirurgen

12,16 €

40,83 €

56,14 €

53,01 €

130

HNO-Ärzte

15,95 €

5,94 €

7,55 €

3,24 €

190

Internisten – hausärztlich

11,04 €

11,83 €

16,98 €

22,34 €

230

Kinderärzte

21,82 €*

21,82 €*

21,82 €*

21,82 €*

381

Nervenärzte

39,84 €

29,52 €

29,96 €

32,58 €

386

Neurologen

27,96 €

27,36 €

33,90 €

34,14 €

387

Psychiater

5,45 €

24,15 €

20,91 €

21,21 €

440

Orthopäden

39,65 €

76,77 €

82,64 €

70,12 €

800

Allgemeinmediziner / 
Praktische Ärzte

19,82 €

15,88 €

23,18 €

27,54 €

*      Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten gilt bei Kinderärzten eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen hinweg.

Richtgrößen für Heilmittel 2022
(Bruttowerte in Euro pro Quartal)

Prüfgruppe

0 – 15 Jahre

16 – 49 Jahre

50 – 64 Jahre

ab 65 Jahre

 70

Chirurgen

11,29 €

39,98 €

57,58 €

52,79 €

130

HNO-Ärzte

15,56 €

5,80 €

7,71 €

3,36 €

190

Internisten – hausärztlich

10,98 €

11,56 €

17,57 €

22,18 €

230

Kinderärzte

21,82 €*

21,82 €*

21,82 €*

21,82 €*

381

Nervenärzte

28,56 €

29,87 €

30,13 €

32,38 €

386

Neurologen

46,27 €

26,72 €

35,46 €

33,64 €

387

Psychiater

7,89 €

23,81 €

22,18 €

20,35 €

440

Orthopäden

37,70 €

78,31 €

84,63 €

68,68 €

800

Allgemeinmediziner / 
Praktische Ärzte

19,22 €

15,67 €

23,59 €

27,51 €

*      Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten gilt bei Kinderärzten eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen hinweg.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Prüfwesen > Richtgrößenprüfungen von Heilmitteln

                                                    – Verordnungs- und Prüfwesen/mau –

 

Richtgrößen im Arzneimittelbereich 2022 – Steigerung in den meisten Fachgruppen

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2022 geltenden Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel verständigt. Die betreffende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftsverfahren.

Im Arzneimittelbereich wurde das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr effektiv erneut um 4,8 Prozent erhöht. Die Richtgrößen sollen fachgruppenübergreifend in etwa denselben Abstand zum Verordnungsfallwert haben. Dazu wurden die Richtgrößen derjenigen Prüfgruppen angehoben, bei denen die gewichtete Richtgröße 2021 weniger als fünf Prozent über dem Verordnungsfallwert des Jahres 2020 liegt (Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie), Facharzt für Neurologie). Die Richtgrößen der übrigen Prüfgruppen bleiben unverändert.

Richtgrößen im Jahr 2022 im Bereich der KV Sachsen

Die KV Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) haben für das Jahr 2022 nachfolgende altersbezogene Arzneimittel-Richtgrößen vereinbart. Aufgrund der pandemiebedingt teilweise dramatischen Fallzahleinbrüche wurden diese auf Basis der Behandlungsfallzahlen des Jahres 2019 ermittelt.

Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen angegeben sind, unterliegen im Arzneimittelbereich der Zielwertprüfung. Nähere Informationen zu den im Jahr 2022 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitsziele und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten entnehmen Sie bitte dem Beitrag zur Arzneimittelvereinbarung 2022 in diesem Heft auf Seite VIII.

Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel einschließlich Sprechstundenbedarf 2022

(Bruttowerte in Euro pro Quartal)

Prüfgruppe

0 – 15 Jahre

16 – 49 Jahre

50 – 64 Jahre

ab 65 Jahre

10

Anästhesisten

16,05 €

61,48 €

156,12 €

115,75 €

70

Chirurgen

14,43 €

23,87 €

42,93 €

64,75 €

100

Gynäkologen

19,48 €

17,22 €

66,13 €

80,17 €

130

HNO-Ärzte

22,86 €

43,99 €

20,00 €

6,82 €

160

Hautärzte

37,68 €

126,88 €

141,57 €

73,18 €

203

Internisten – fachärztlich*:
Gastroenterologen

81,79 €

701,03 €

277,79 €

121,92 €

230

Kinderärzte

54,35 €**

54,35 €**

54,35 €**

54,35 €**

386

Neurologen

54,48 €

407,42 €

291,12 €

157,54 €

*      Fachärztliche Internisten mit einem Schwerpunkt ehrenhalber sind seit dem 1. Januar 2018 in die dem Schwerpunkt zugehörige Prüfgruppe eingeordnet.

**    Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten gilt bei Kinderärzten eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen hinweg.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen

                                                      – Verordnungs- und Prüfwesen/mae –

 

Ziele im Arzneimittelbereich 2022

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. auf die für das Jahr 2022 geltenden Wirtschaftlichkeitsziele im Arzneimittelbereich verständigt. Die betreffende Arzneimittelvereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren.

Die Wirtschaftlichkeitsziele wurden auch für das kommende Jahr inhaltlich nicht verändert. Die Quotensteigerungen fielen dieses Mal auch im fachärztlichen Bereich insgesamt moderat aus. Teilweise wurden die Quoten stabil gehalten oder sogar abgesenkt. Die Medikationskatalogquote steigt hier auf 87,5 Prozent. Die KV Sachsen konnte erreichen, dass die Zielquoten bis auf wenige Ausnahmen unterhalb von 90 Prozent blieben. Damit sollte nach Ansicht der Vertragspartner ein ausreichend hoher Anteil an Nichtzielsubstanzen zur Versorgung von Patienten verbleiben, bei denen Zielsubstanzen (im Medikationskatalog = Standard bzw. Reserve) nicht (mehr) eingesetzt werden können.

Tabelle 1 – Ziele, die Gegenstand der Zielwertprüfung sind

PG

PG-Bezeichnung

Ziel-Nr.

Ziel

Beschreibung

Quote

040

Augenheilkunde

040 / e

Antiglaukomatosa

Anteil Mono- und Kombinationspräparate mit generikafähigen Wirkstoffen mindestens

88,2 %

 

040 / f

IVOM:
VEGF-Hemmer

Anteil Rabattarzneimittel mindestens

95,0 %

 

190

Innere Medizin –
hausärztlich tätig

190 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

87,5 %

190 / n

NOAK

Anteil Apixaban und Edoxaban mindestens

68,5 %

190 / aa

Gichtmittel

Anteil Allopurinol mindestens

84,0 %

200

Innere Medizin –
fachärztlich tätig,
ohne Schwerpunkt

200 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

88,5 %

200 / n

NOAK

Anteil Apixaban und Edoxaban mindestens

68,5 %

201

Innere Medizin –
Angiologie

201 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

88,5 %

201 / n

NOAK

Anteil Apixaban und Edoxaban mindestens

68,5 %

202

Innere Medizin –
Endokrinologie und Diabetologie

202 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

88,5 %

204

Innere Medizin –
Hämatologie und Onkologie

204 / k

Rituximab

Anteil Biosimilars mindestens

88,5 %

204 / o

Erythropoetine

Anteil Biosimilars mindestens

88,0 %

204 / p

Kurzwirksame
G-CSF-Analoga

Anteil Biosimilars mindestens

88,5 %

204 / q

Langwirksame
G-CSF-Analoga

Anteil Biosimilars mindestens

88,5 %

204 / u

Trastuzumab

Anteil Biosimilars mindestens

88,5 %

204 / v

Bevacizumab

Anteil Biosimilars mindestens

88,5 %

204 / w

Temozolomid

Anteil Generika mindestens

95,0 %

204 / x

Fulvestrant

Anteil Generika mindestens

68,0 %

204 / y

Imatinib

Anteil Generika mindestens

67,0 %

205

Innere Medizin –
Kardiologie

205 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

86,0 %

205 / n

NOAK

Anteil Apixaban und Edoxaban mindestens

68,5 %

206

Innere Medizin –

Nephrologie

206 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

86,0 %

206 / o

Erythropoetine

Anteil Biosimilars mindestens

69,0 %

207

Innere Medizin –

Pneumologie

207 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

88,5 %

208

Innere Medizin –

Rheumatologie

208 / h

TNFα-Inhibitoren – Applikationsweg subkutan

Anteil Biosimilars mindestens

65,0 %

208 / j

Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR)

Anteil NSAR ohne Coxibe mindestens

43,5 %

381

Neurologie / Psychiatrie

381 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

73,0 %

381 / m

MS-Therapeutika
moderate Form

Anteil Interferon-beta-1b, Glatirameracetat, Teriflunomid und Dimethylfumarat mindestens

67,4 %

387

Psychiatrie

387 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

76,1 %

 

440

Orthopädie

440 / a

Medikationskatalog (nur Indikation Osteoporose)

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

88,5 %

440 / j

Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR)

Anteil NSAR ohne Coxibe mindestens

83,7 %

560

Urologie

560 / b

Alpha-Rezeptorblocker

Anteil Alfuzosin und Tamsulosin mindestens

88,5 %

560 / c

Gn-Rh-Analoga

Anteil Leuprorelin mindestens

84,2 %

560 / d

Urologika

Anteil generikafähiger Wirkstoffe mindestens

89,0 %

800

Allgemeinmedizin/
Praktische Ärzte

800 / a

Medikationskatalog

Anteil Standard- und Reservesubstanzen mindestens

87,5 %

800 / n

NOAK

Anteil Apixaban und Edoxaban mindestens

68,5 %

800 / aa

Gichtmittel

Anteil Allopurinol mindestens

86,6 %

 

Tabelle 2 – Ziele, die bei Einhaltung richtgrößenentlastend wirken

PG

PG-Bezeichnung

Ziel-Nr.

Ziel

Beschreibung

Quote

010

Anästhesiologie

010 / s

Orale und transdermale Opioide der Stufe III
nach WHO-Schema

Anteil orale Darreichungsformen
(ohne Fentanyl, Oxycodon und Naloxon, Tapentadol) mindestens

64,9 %

010 / t

Orale Opioide der Stufe III nach WHO-Schema

Anteil Morphin, Hydromorphon, Oxycodon, Pethidin und Buprenorphin an oralen Darreichungsformen mindestens

64,9 %

070

Chirurgie

070 / j

Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR)

Anteil NSAR ohne Coxibe mindestens

84,0 %

100

Gynäkologie und Geburtshilfe

100 / d

Urologika

Anteil generikafähiger Wirkstoffe mindestens

87,0 %

100 / i

Orale Kontrazeptiva

Anteil Norethisteron-, Norgestimat- und Levonorgestrelhaltiger Kombipräparate mindestens

55,0 %

100 / p

Kurzwirksame
G-CSF-Analoga

Anteil Biosimilars mindestens

95,0 %

100 / q

Langwirksame
G-CSF-Analoga

Anteil Biosimilars mindestens

75,0 %

100 / u

Trastuzumab

Anteil Biosimilars mindestens

80,0 %

100 / v

Bevacizumab

Anteil Biosimilars mindestens

88,5 %

160

Haut- und Geschlechtskrankheiten

160 / h

TNFα-Inhibitoren – Applikationsweg subkutan

Anteil Biosimilars mindestens

71,5 %

203

Innere Medizin –
Gastroenterologie

203 / g

TNFα-Inhibitoren – Applikationsweg intravenös

Anteil Biosimilars mindestens

85,0 %

203 / h

TNFα-Inhibitoren – Applikationsweg subkutan

Anteil Biosimilars mindestens

65,0 %

 

230

Kinderheilkunde

230 / r

Somatropin

Anteil Biosimilars mindestens

41,0 %

386

Neurologie

386 / m

MS-Therapeutika moderate Form

Anteil Interferon-beta-1b, Glatirameracetat, Teriflunomid und Dimethylfumarat mindestens

68,0 %


Die Arzneimittelvereinbarung mit den für die einzelnen Fachgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitszielen und den fachgruppenübergreifenden qualitativen Zielen sowie das Handout der KBV zum Medikationskatalog 2022 finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

 Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen > Arznei- und Verbandmittel

                                                – Vertragspartner und Honorarverteilung / bu –