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Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch


Folgender Verdachtsfall ist der KV Sachsen in den letzten Wochen mehrfach für Leipzig und Umgebung gemeldet worden:

  • weibliche Versicherte, Initialien: M., M. C., Alter: 30 Jahre

Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit in ganz Sachsen für folgende Verordnungsgesuche:

  • Hydromorphon (vorzugsweise Ampullen)
  • Palladon (vorzugsweise Ampullen)
  • Dimenhydrinat (vorzugsweise Ampullen)

Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Sucht oder eines Missbrauchs

  • gibt schwere Migräneattacken als Beschwerdegrund an,
  • behauptet alle üblichen Schmerzmittel der Klasse 1 (NSAR, Ibuprofen, Paracetamol, ASS, Novamin) würden nicht ausreichend wirken oder darauf allergisch zu sein,
  • unplausible Angaben zu Medikamentenunverträglichkeit/-unpraktikabiliät,
  • ausweichende Angaben zur Krankheitsanamnese und vorbehandelnden Ärzten,
  • trägt am linken Arm einen Port zur Medikamentenapplikation den sie selbst pflegt,
  • kommt i. d. R. in Vertretungszeiten in die Praxis und behauptet, der Arzt der vertreten wird, sei ihr Hausarzt
  • musste vor ihrem gewalttätigem Ehemann fliehen und hatte daher keine Zeit, ihre Medikamente mitzunehmen (lebt aktuell im Frauenhaus in Leipzig)
  • wegen einer Familienangelegenheit müsste sie nach Bayern reisen und benötigt dafür behelfsmäßig eine neue Verordnung
  • Rückmeldung von Apotheken, dass diese Patientin mehrfach in kurzen Zeitabständen Rezepte von verschiedenen Ärzten einlöste

Der KV Sachsen wurde bereits im Mai 2020 ein erster Missbrauchsverdacht gemeldet und auch in der Neurologie der Uni Jena (von der ein Arztbrief vorgelegt wurde) ist die Problematik bekannt

Informationen

Weitere Verdachtsfälle sind im Mitgliederportal der KV Sachsen unter
Dokumente > Verordnungs- und  Prüfwesen > Arzneimittel veröffentlicht.

                                                                     – Verordnungs- und Prüfwesen / doe –

Heilmittel: Informationen aus den Bereichen Physiotherapie und Podologie


In beiden Bereichen wurden aktuelle Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Hinweisen möchten wir zudem auf eine neue Positionsnummer in der Physiotherapie und die aktualisierte sächsische Praxisbesonderheitenliste Heilmittel.

1. Physiotherapie

Für die Physiotherapie ist am 1. August 2021 ein neuer Bundesrahmenvertrag in Kraft getreten. Er enthält eine Vergütungsanpassung und eine neue Positionsnummer „Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung“.

Die KV Sachsen wird sich unmittelbar nach Abschluss der Preisverhandlungen in allen übrigen Heilmittelbereichen mit den Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. zur notwendigen rückwirkenden Anpassung der Heilmittel-Richtgrößen verständigen.

Neue Positionsnummer „Physiotherapeutischer Bericht auf Anforderung“

Neu aufgenommenen ist die Leistung „Physiotherapeutischer Bericht auf Anforderung“ mit einer Vergütung von 55 Euro (X1906). Hier können Ärzte, der Medizinische Dienst oder die Krankenkasse des Versicherten einen ausführlichen Bericht beim Therapeuten anfordern. Die Anforderung muss formlos schriftlich erfolgen; das alleinige Kreuz auf der Verordnung bei „Therapiebericht“ genügt nicht.

2. Podologie

Im Bereich der Podologie erfolgte zum 1. Juli 2021 ebenfalls eine Vergütungsanpassung. Die neuen Preise gelten für Behandlungen, die ab diesem Zeitpunkt stattfinden.

Indikationsgebiete zur Berücksichtigung als Praxisbesonderheit in Sachsen

Die Verordnungsmöglichkeiten im Bereich der Podologie mit Aufnahme der Diagnosegruppen „NF: Fußsyndrom bei Neuropathien“ und „QF: Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen“ wurden bereits ab 1. Juli 2020 erweitert. Seit diesem Zeitpunkt können podologische Leistungen auch bei krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms verordnet werden.

Eine Aufnahme der Diagnosen in die bundesweit geltende Praxisbesonderheitenliste Heilmittel ist seitens des Gesetzgebers nicht erfolgt. Der KV Sachsen ist es jedoch gelungen, entsprechende Praxisbesonderheiten auf Landesebene zu vereinbaren. Es wurden 2 neue Diagnosegruppen „NF“ und „QF“ in die Liste der Indikationsgebiete zur Berücksichtigung als Praxisbesonderheit aufgenommen (5. Nachtrag zur sächsischen Prüfungsvereinbarung, Anhang 1 zur Anlage 1b) ab 1. Januar 2021. Wenn Sie für diese Verordnungen die entsprechende Pseudo-GOP in Ihre Abrechnung aufnehmen, werden die Kosten im Rahmen der Vorabprüfung zur Richtgrößenprüfung Heilmittel berücksichtigt.

Den Anhang 1 zur Anlage 1b der Prüfungsvereinbarung Sachsen können Sie in der } nebenstehenden Übersicht einsehen.

Die aktuellen Vergütungsvereinbarungen für alle Heilmittel-Bereiche sind auf der Internetpräsenz der KV Sachsen einzusehen. Soweit uns eine Preisentwicklung für das Jahr 2022 vorlag, wurde diese mit aufgenommen. Unabhängig davon sollten die Preise mittlerweile auch in Ihrem Verordnungsmodul des Praxisverwaltungssystems aktualisiert worden sein.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen > Heilmittel > rechter Rand

                                                       – Verordnungs- und Prüfwesen / mau –