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1. Nachtrag zum eImpfpass zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen


Das Thema Impfen hat in der aktuellen Zeit an zusätzlicher Bedeutung gewonnen. Der eImpfpass kann dabei einen Beitrag zur Effektivität in der vertragsärztlichen Versorgung leisten und einen Zusatznutzen für die Vertragsärzte/Vertragsarztpraxen und die Versicherten der AOK PLUS generieren.

Das Ziel der Vertragspartner ist es, auch über den 30. Juni 2021 hinaus einen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung des eImpfpasses zu setzen und weitere Vertragsärzte / Vertragsarztpraxen für die Anwendung des eImpfpasses zu gewinnen.

Daher vereinbaren die Vertragspartner folgende Anpassung des Modellvorhabens:

Anlage 4 Absatz 1 a) wird wie folgt neu gefasst:

a) Kalenderjährliche Strukturpauschale in Höhe von 100,00 Euro ab der erstmaligen Anlage und / oder regelmäßigen jährlichen Nutzung eines funktionsfähigen eImpfpasses unter Nutzung der Impfmanagementsoftware.

Die Strukturpauschale wird den anspruchsberechtigten Vertragsärzten von der KV Sachsen gemäß der Datenlieferung nach Absatz 9a dieser Anlage im Rahmen der Honorarabrechnung vergütet. Die Strukturpauschale wird maximal viermal gezahlt. Die Vertragspartner verständigen sich über eine Fortführung dieser Vergütung bis zum 30. Juni 2022.

Mit dieser Vergütung ist eine ggf. durchgeführte Qualifizierung der Praxismitarbeiter abgegolten. Die Änderung ist mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > „E“ > elektronischer Impfpass

 

                                                                           – Vertragspartner und Honorarverteilung / mey –