Neue Rufnummern für bekannte Service- und Beratungsangebote
Ab dem 1. Oktober 2021 sind unsere Service- und Beratungsangebote für Sie unter neuen sachsenweiten Telefonnummern erreichbar.
EDV-Support für Mitglieder
Beratung zu Fragen der Online-Angebote im Mitgliederportal sowie zur Telematik-Infrastruktur mit ihren aktuellen und zukünftigen Anwendungen
Telefonnummer | 0351 8290 - 6789 |
Servicezeiten: | |
Montag bis Donnerstag | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 14:00 Uhr |
Fachlicher Support eTerminservice
Hilfe bei fachlichen Fragen rund um die Themen eTerminservice, Vermittlungscode und Terminmeldung
Telefonnummer | 0351 8290 - 6790 |
Servicezeiten: | |
Montag bis Donnerstag | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 14:00 Uhr |
Hygiene
Beratungsangebot zu Fragen der Einhaltung/Anforderungen im Bereich Hygiene und Medizinprodukte sowie deren gesetzlichen Grundlagen
Telefonnummer 0351 8290 - 6791
Telefonische Erreichbarkeit zu den veröffentlichten Geschäftszeiten.
Notarztabrechnung
Unterstützung bei Fragen die Abrechnung der notärztlichen Leistungen betreffend
Telefonnummer 0351 8290 - 6792
Telefonische Erreichbarkeit zu den veröffentlichten Geschäftszeiten.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Umfassende betriebswirtschaftliche Beratung, z. B. im Rahmen der Existenzgründung, bei Investitionen im Laufe der ärztlichen Tätigkeit sowie bei Fusion und Praxisabgabe
Telefonnummer 0351 8290 - 6793
Telefonische Erreichbarkeit zu den veröffentlichten Geschäftszeiten.
Qualitätsmanagement in sächsischen Arztpraxen (QisA)
Unterstützung bei Fragen rund um das KV Sachsen eigene Qualitätsmanagementsystem – QisA, der diesbezüglichen QM-Seminare sowie der Einführung in der Praxis und damit verbunden die Erstellung des QM-Handbuches
Telefonnummer 0351 8290 - 6794
Telefonische Erreichbarkeit zu den veröffentlichten Geschäftszeiten.
Wir freuen uns, Ihnen auch weiterhin beratend zur Seite zu stehen.
Informationen zu unseren Beratungsangeboten
www.kvsachsen.de > Mitglieder > rechter Seitenbereich
– Service und Dienstleistungen / hu –
Flutkatastrophe in Nordrhein – KV Nordrhein bittet für ihre Praxen um Unterstützung
Die Not in den von den Folgen des Unwetters betroffenen Praxen ist sehr groß. Die KV Sachsen bittet um Spenden.
Insgesamt hat die Flutkatastrophe in Nordrhein 130 Praxen getroffen – sie können gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. 15 Praxen sind durch das Unwetter völlig zerstört worden und bei den meisten davon kommt keine Versicherung für die entstandenen Schäden auf.
Hinzu kommt, dass die Praxisteams selbst massiv an den Folgen der Flutkatastrophe leiden und sich dennoch täglich um zum Teil traumatisierte Patientinnen und Patienten kümmern müssen.
Die KV Nordrhein tut derzeit alles, um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Situation zu erleichtern. Notwendige Praxisverlegungen werden ohne den üblichen bürokratischen Aufwand ermöglicht, Übergangsräumlichkeiten gesucht, Abschlagszahlungen geleistet, Ausnahmeregelungen vereinbart und vieles mehr.
Allein in den 15 völlig zerstörten Praxen handelt es sich um Schäden von bis zu 100.000 Euro pro Praxis, wofür in den meisten Fällen keine Versicherung aufkommt. Vermutlich wird ein siebenstelliger Betrag benötigt, um in vollem Umfang helfen zu können.
Die KV Nordrhein hat deswegen ein Spendenkonto ins Leben gerufen und bittet die KVn der anderen Bundesländer nach Möglichkeit mit Spenden zu helfen.
Die KV Sachsen bittet um Unterstützung der ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Gebieten. Bitte spenden Sie!
Spendenkonto Hochwasserkatastrophe
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Empfänger: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
IBAN: DE84 3006 0601 0031 4179 16
Verwendungszweck: Spendenkonto Fluthilfe
Ab einem Spendenbetrag von 300 Euro erhalten Spender von der KV Nordrhein eine Spendenquittung. Bei geringeren Beträgen reicht der Kontoauszug der Bank als Nachweis aus.
Vielen Dank im Namen der betroffenen Praxen und der KV Nordrhein.
– Vorstand und Hauptgeschäftsführung der KV Sachsen –