ParkinsonNetzwerk Ostsachsen
Aufruf an alle Ärztinnen und Ärzte von Parkinson-Patienten
Werden Sie Teil des ParkinsonNetzwerkes Ostsachsen (PANOS) und lassen Sie uns gemeinsam die Versorgung der Parkinson-Patientinnen und -Patienten zukunftsfest machen. Der sektorenübergreifende, standardisierte Behandlungspfad für Parkinson-Patienten bildet die Basis für eine einheitliche, qualitätsgesicherte und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten und ermöglicht einen gerechten Zugang zu Parkinson-Spezialistinnen und Spezialisten.
Für Ihre Teilnahme an PANOS ist die Übermittlung des ausgefüllten Teilnahmeformulars an die KV Sachsen erforderlich, mit dem Sie sich in den PANOS-Abrechnungsvertrag einschreiben. So werden Ihnen alle über die Regelversorgung hinausgehenden Leistungen vergütet, die Sie im Rahmen von PANOS erbringen, wie z. B. die Arbeit mit der elektronischen PANOS-Patientenakte und die Umsetzung des Einschreibeverfahrens für Ihre Patienten/-innen.
PANOS wird durch den Bund gefördert. PANOS wird zudem mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe P > PANOS > Abrechnungsvertrag
Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns an:
PANOS Leitstelle
E-Mail: panos@ukdd.de
Telefon: 0351 458-11876
Fax: 0351 458-88-11876
– Nach Informationen des Netzwerkes PANOS –
Kostenabrechnung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
Aufgrund von aktuell in Einzelfällen aufgetretenen Fragen bei der Abrechnung von Mifepreston im Rahmen eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruches wird um Beachtung der aktuellen Regelungen gebeten.
Gemäß der „Durchführungsvereinbarung über die Kostenerstattung nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz) im vertragsärztlichen Bereich zwischen den LVSK und der KV Sachsen“ gelten Abrechnungspauschalen.
Die Abrechnungspauschale „Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch“ (ambulant – GNR 99165, siehe Anlage A der Durchführungsvereinbarung) beinhaltet auch einen Anteil für die „Kostenerstattung für den Bezug von Mifepreston (89,25 EUR)“. Mit der Abrechnung dieser Pauschale gelten die Kosten als abgegolten. Eine zusätzliche Rechnungslegung von Differenzbeträgen ist nicht möglich, weder gegenüber behandelten Patientinnen noch gegenüber der mit der Abrechnungsbearbeitung beauftragten KV Sachsen.
– Vertragspartner und Horonarverteilung / me –