Regelungen zur Substitutionsbehandlung mit Depotpräparat verlängert
Die Regelungen zur Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat sind um ein weiteres Quartal bis zum 30. September verlängert worden. Nach dieser erneuten Verlängerung wird geprüft, ob eine weitere Verlängerung oder eine Anpassung erforderlich ist. Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Im April 2020 hatte der Bewertungsausschuss die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den EBM aufgenommen. Seitdem können substituierende Ärzte einmal in der Behandlungswoche die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 (130 Punkte / 14,46 Euro) abrechnen. Damit werden die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Nach der erneuten Verlängerung wird nunmehr bis zum 1. September 2021 geprüft, ob eine weitere Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Regelungen zur GOP 01953 erforderlich ist.
Hintergrund ist, dass das Buprenorphin-Depotpräparat (Buvidal®) zugelassen ist und seine subkutane Verabreichung zu den anerkannten Behandlungsmethoden Opioidabhängiger zählt.
– Information der KBV –
Ausbildungsplatzbörse für Medizinische Fachangestellte in Sachsen
Die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten in der eigenen Praxis ist immer noch der beste Weg, um qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Wer Medizinische Fachangestellte ausbildet, handelt nicht nur im Sinne der jungen Berufseinsteiger, sondern auch im eigenen Interesse.
Ganz gleich, ob Arztpraxen zum ersten Mal ausbilden oder bereits langjährige Erfahrungen in der Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten mitbringen: Für sie und für Schüler, die auf der Suche nach einem spannenden Beruf sind, steht jetzt auf der Internetpräsenz der Sächsischen Landesärztekammer ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem Informationsmaterial, Lernkarten zur Nutzung für Ausbilder und Auszubildende und ab sofort auch eine Ausbildungsplatzbörse.
Ziel dieser Ausbildungsplatzbörse ist es, geeignete Bewerber und Arztpraxen noch schneller zusammenzubringen. Interessierte Schüler und junge Erwachsene können sich einen schnellen Überblick über freie Ausbildungsplätze in der Region und darüber hinaus verschaffen, sich direkt mit der Praxis in Verbindung setzen und ihre Bewerbung einreichen.
Arztpraxen können ab sofort freie Ausbildungsplätze dem Referat Medizinische Fachangestellte melden, um diese in die Ausbildungsplatzbörse der Sächsischen Landesärztekammer einstellen zu lassen. Dort wurde auch ein entsprechendes Formular bereitgestellt.
Informationen
www.slaek.de > MFA > Ausbildungsplätze
– Nach Informationen der SLÄK –
Positionspapier der SIKO zur SARS-CoV-2-Impfung von Kindern
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) will mit diesem Positionspapier eine pragmatische, anwenderorientierte Hilfestellung bei Fragen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren geben. (Stand: 7. Juni 2021)
Die Impfung gegen SARS-CoV-2 sowie das Erreichen einer Herdenimmunität, die bei Aerosol-übertragenen Erregerentitäten ohnehin niemals ganz erreichbar ist, kann und darf nicht Menschen bestimmter Altersgruppen ausklammern. Die Indikationsstellung zu einer Schutzimpfung unterliegt immer der Abwägung zwischen dem erzielbaren Nutzen und den möglichen unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs beim Geimpften. Dies ist umso mehr zu beachten, je geringer der potentielle individuelle Nutzen (das Risiko, die impfpräventable Erkrankung zu bekommen oder einen schweren Verlauf eben dieser Erkrankung zu erleiden) für den Impfling ist. Hierbei sind dann gerade bei neu zugelassenen Impfstoffen hohe Ansprüche an Sicherheit und Verträglichkeit zu stellen.
Erkrankungsrisiko und Impfeffekt abwägen
Kinder sind nach dem aktuellen Stand des Wissens nicht die Treiber der Coronavirus-Pandemie. Die SARS-CoV-2-Infektion führt bei Kindern und Jugendlichen nur in seltensten Fällen zu einer schweren Erkrankung. Dies unterscheidet die aktuelle pandemische Lage von Pandemien, die durch Influenza-Viren ausgelöst wurden.
Die Zielsetzung antipandemischer Impfungen war und ist vor allem eine schnelle und signifikante Reduktion der Zahl von Neuinfektionen sowie eine Reduktion der schweren Krankheitsverläufe und der Hospitalisierungen. In zweiter Linie geht es darum, Kontaktketten zu unterbrechen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Dieses gilt gleichermaßen für Erwachsene wie auch für Kinder und Jugendliche.
Bei Kindern und Jugendlichen ist das niedrige Erkrankungsrisiko gegen die Effekte der Impfung (individuell und epidemiologisch) abzuwägen. Das individuelle Risiko ist zunächst als gering einzuschätzen. Bei einer aktuellen kumulativen Inzidenz von ca. 4,2 Prozent in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen ist das Risiko einer Hospitalisierung mit weniger als 1 Prozent zu beziffern. Die Sterblichkeit bei Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe beträgt 2,12 / 100.000 Erkrankte (rund 0,0021 Prozent). Somit läge die sogenannte „number needed to vaccinate“ (NNV) für die Verhinderung eines Todesfalles in dieser Altersgruppe in einem sechs- bis siebenstelligen Bereich.
Demgegenüber stehen lokale unerwünschte Wirkungen bei der SARS-CoV-2-Impfung in einer Höhe bis zu mehr als 80 Prozent (Schmerzen an der Injektionsstelle, schwere Reaktionen 0,6 bis 1,0 Prozent) sowie systemische unerwünschte Effekte wie Kopfschmerzen ca. 50 Prozent (schwere Reaktionen 1,0 bis 2,0 Prozent) und Abgeschlagenheit / Fatigue bei bis zu 66 Prozent der Impflinge (schwere Reaktionen 1,3 bis 2,4 Prozent. Auch wenn diese unerwünschten Wirkungen temporärer Natur sind und diese Zahlen ähnlich denen sind, die bei einer älteren Kontrollgruppe auftreten, muss dies bei der Aufklärung im Rahmen der Nutzen-Risiko-Bewertung kommuniziert werden.
Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission
- Die SIKO empfiehlt die Impfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren mit den dafür zugelassenen mRNA-Impfstoffen beim Vorliegen definierter Risikofaktoren für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie bei Kindern mit chronischen Erkrankungen.
- Die SIKO empfiehlt die Impfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren, die unmittelbare Kontaktpersonen von Menschen mit Risikofaktoren für einen schweren bzw. komplikativen oder tödlichen Verlauf der SARS-CoV-2-Infektion sind.
- Die SIKO empfiehlt, eine Impfung aller anderen Kinder und Jugendlichen dieser Altersgruppe nach ausführlicher Aufklärung des Impflings und der Sorgeberechtigten zu ermöglichen*.
- Die SIKO ruft alle die Altersgruppen zwischen 12 und 15 Jahren impfenden Kolleginnen und Kollegen auf, der Meldung unerwünschter Wirkungen oder möglicher Komplikationen nach § 6 Abs. 1 IfSG im Sinne einer konsequenten Pharmakovigilanz zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt nachzukommen.
* Eine generelle Impfempfehlung als Standardimpfung bei 12–15-jährigen Kindern und Jugendlichen kann erst beim Vorliegen weiterer Wirksamkeits-, Sicherheits- und Verträglichkeitsdaten erfolgen. Eine solche Impfempfehlung wird dann in den SIKO-Empfehlungen zur antipandemischen SARS-CoV-2-Impfung als Update dieser Empfehlungen veröffentlicht.
Informationen
www.gesunde.sachsen.de/Impfempfehlungen
– Information der SIKO vom Juni 2021 –