Neue Bereitschaftsdienstordnung
Zum 1. Juli 2021 tritt die aktualisierte Bereitschaftsdienstordnung der KV Sachsen in Kraft.
Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat in der Sitzung am 19. Mai 2021 eine neue Fassung der Bereitschaftsdienstordnung beschlossen. Neu geregelt wird die Einführung einer Hintergrundbereitschaft vom 24. Dezember eines Jahres bis zum 1. Januar des Folgejahres, um auf hohe Patientenzahlen im Bereitschaftsdienst in diesem Zeitraum reagieren zu können. Für den Fall, dass der 1. Januar auf einen Mittwoch, Donnerstag, Freitag oder Samstag fällt, gilt die Regelung der Hintergrundrufbereitschaft bis zum 1. Sonntag des Folgejahres. Die Hintergrundrufbereitschaft wird zusätzlich zu den regulären Bereitschaftsdiensten geplant.
Weiterhin sind ärztliche Leiter von MVZ und anstellende Vertragsärzte dazu verpflichtet, mindestens sieben Tage vor Dienstbeginn der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle mitzuteilen, durch wen der Bereitschaftsdienst, zu dem das MVZ bzw. der anstellende Vertragsarzt eingeteilt ist, wahrgenommen wird. Wird niemand benannt, ist der Ärztliche Leiter bzw. der anstellende Vertragsarzt im Dienstplan hilfsweise aufzunehmen.
Informationen und Download
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bereitschaftsdienst
– Bereitschaftsdienst / voe –