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Grußworte

Zum 30-jährigen Bestehen der KV Sachsen wurden uns folgende Glückwünsche übermittelt:

 

Lieber Herr Dr. Heckemann, liebe Frau Dr. Krug,
liebe Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten,

zu Ihrem 30. Geburtstag übermittle ich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen meine herzlichsten Glückwünsche. Sie können gemeinsam mit Ihren Mitgliedern mit Fug und Recht sagen, dass Sie die ambulante ärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen sicherstellen.

Aktuell sind Sie mit den Ärztinnen und Ärzten sowie dem Praxispersonal als verlässliche Partner bei der Bewältigung der Corona-Pandemie immer an unserer Seite. Sie stellen in den Praxen sowie Impfzentren die Impfung der Bürgerinnen und Bürger zuverlässig sicher und dies nicht nur wochentags, sondern auch an den Wochenenden und an Feiertagen. Das ist eine gute Erfahrung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Auch bei der Umsetzung unseres „20-Punkte-Programms Medizinische Versorgung 2030“
sind Sie ein guter Partner, wenn es darum geht, jetzt und für die Zukunft die ärztliche Versorgung zu gestalten. Mit innovativen Ideen gehen wir dabei gemeinsam nicht alltägliche Wege bei der Nachwuchsgewinnung mit Stipendien, aber auch bei der Ermöglichung eines Medizinstudiums in Ungarn. Im Gemeinsamen Landesgremium sind Sie ideenreicher Partner bei der Entwicklung modellhafter nachhaltiger Lösungen.

Ich wünsche mir weiterhin eine gute konstruktive Zusammenarbeit und bin stolz auf das gemeinsam Erreichte.

Ihre Petra Köpping

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

der versuchten Eliminierung der ärztlichen Niederlassung in der DDR hat die politische Wende im Herbst 1989 ein Ende gesetzt. Während die niedergelassenen Ärzte im sozialistischen Gesundheitswesen als Fremdkörper im System mehr oder weniger mit Nichtachtung gestraft wurden, änderte sich dies 1989 schlagartig. Mit der Festlegung, dass der niedergelassene Arzt alleiniger Träger der ambulanten Versorgung werden soll, wurde die Richtung für die Umgestaltung des ambulanten Gesundheitswesens in der noch bestehenden DDR vorgegeben.

Rückblickend ist die Entwicklung der KV Sachsen eine Erfolgsgeschichte, denn kein Arzt in eigener Praxis könnte als Einzelkämpfer dem heutigen gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Druck etwas entgegensetzen. Ohne diese wichtige Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung wären die niedergelassenen Mediziner auf dem ambulanten Spielfeld verloren. Dies sollten auch die Kritiker nicht aus den Augen verlieren. Die Arbeit der KV Sachsen wird von engagierten Kollegen mit großem Engagement geleistet. Dafür an dieser Stelle mein großer Dank.

Für die nächsten 30 Jahre wünsche ich der KV Sachsen Kraft für zukunftsweisende Erneuerungen, Flexibilität im Umgang mit gesetzlichen Regelungen und ein dickes Fell in Budgetverhandlungen. Durch eine noch engere konstruktive Zusammenarbeit zwischen KV und Landesärztekammer wird es uns gelingen, die Interessen aller Ärzte, ambulant und stationär, auch in Zukunft noch besser zu vertreten.

Erik Bodendieck

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Monat jährt sich zum 30. Mal die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Das bietet Gelegenheit für einen Blick zurück in die Aufbauzeit zu Beginn der 90er Jahre.

Dank des entschiedenen und konsequenten Einsatzes der Kollegin Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke und der Kollegen SR Dr. Hans-Jürgen Hommel,
Dr. Johannes Baumann und Dr. Ralf-Rainer Schmidt ist es in kürzester Zeit, auch
durch die Unterstützung von Vertretern der KV Bayerns, gelungen, eine funktionsfähige und schlagkräftige Kassenärztliche Vereinigung als Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte in Sachsen aufzubauen.

Die vergangenen 30 Jahre wurden von einer Vielzahl von Gesundheitsreformen und Gesetzgebungsverfahren begleitet, deren Umsetzung nur im Einklang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Verwaltungsebene zu realisieren waren. Über die Jahre hinweg hat sich die KV Sachsen zu einem angesehenen und verlässlichen Partner im KV-System auf Bundesebene etabliert. Für die Zukunft wünsche ich sowohl dem Vorstand als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung viel Erfolg und Durchsetzungskraft für die Weiterentwicklung
des Gesundheitssystems im Sinne der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Mit kollegialem Gruß
Dr. Claus Vogel

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

die Nationalsozialisten hatten die regionalen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren „Gleichschaltungsgesetzen“ als Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) der staatlichen Kontrolle unterworfen. Im Osten Deutschlands erfolgte nach 1945 die Verstaatlichung des Gesundheitswesens. Nach der Wende wurde durch
die niedergelassenen Ärzte mit viel Mut, Kraft und Optimismus die KV Sachsen nach dem Vorbild der westdeutschen Landes-KVen aufgebaut, damals noch ohne Kenntnis der gelegentlichen Janusköpfigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen und ohne Ängste vor der – leider zunehmenden – Bürokratie.

Und es ist uns gelungen, weshalb wir stolz darauf sein können, was die KV Sachsen in den vergangenen 30 Jahren geleistet hat und als größte ostdeutsche KV eine wesentliche Rolle auch bundesweit spielt. Ich gratuliere dem Vorstand und allen Mitarbeitern der KV Sachsen zum Jubiläum.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke

 

Die KV Sachsen: fachlicher Begleiter und serviceorientierter Partner

Von der Poliklinik zur Niederlassung: Schon kurz nach dem Mauerfall gab es im Osten Deutschlands grundlegende Änderungen im Gesundheitswesen. Angelehnt an die Organisationsstrukturen im Westen Deutschlands vollzog sich der Wandel vom staatlichen (ambulanten) Gesundheitssystem, das durch Polikliniken und Betriebsambulanzen geprägt war, hin zur ambulanten (kassen)ärztlichen Versorgung durch freiberufliche, niedergelassene Ärzte.

Mitte des Jahres 1990 wurden als Teil eines dynamischen Transformationsprozesses Kassenärztliche Vereinigungen in Chemnitz, Dresden und Leipzig als eingetragene Vereine gegründet. Zu den Gründungsvätern und -müttern gehörten Ärzte, die schon vor der Wende in eigener Niederlassung gearbeitet haben, wie zum Beispiel Dr. Hans-Jürgen Hommel, Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke, Dr. Johannes Baumann und Dr. Ralf-Rainer Schmidt. Sie brachten ihren Erfahrungsschatz auch aus den Abrechnungsstellen in den Bezirken ein, sowohl in den Verwaltungsaufbau der KV Sachsen als auch in die Selbstverwaltungsgremien. Tatkräftige Hilfe kam aus Bayern. 15 zukünftige leitende Mitarbeiter wurden drei Monate lang in München auf ihre neue Tätigkeit fachlich vorbereitet, und einige bayerische Kollegen übernahmen für jede der drei Dienststellen in Sachsen die Einarbeitung vor Ort. Praktisch über Nacht mussten sich Mitglieder und Mitarbeiter der neu gegründeten KV Sachsen mit den westdeutschen Verhältnissen und Gesetzen vertraut machen. In enger Partnerschaft zur KV Bayerns erarbeiteten engagierte und zukunftsorientierte Teams die notwendigen Grundsatzdokumente für eine Überführung in eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Am 15. Juni 1991 fand in Dresden die konstituierende Sitzung der 1. Vertreterversammlung der KV Sachsen als Körperschaft des öffentlichen Rechts statt. Erster Vorstandsvorsitzender wurde Dr. Hans-Jürgen Hommel, Facharzt für Orthopädie aus Leipzig.

In Anlehnung an den KV-Aufbau in Bayern entschied sich die KV Sachsen für eine Verwaltungsstruktur mit einer Landesgeschäftsstelle und drei Bezirksstellen. Die Grundstruktur der drei Geschäftsstellen war identisch, sie umfasste die fachlichen Ressorts Abrechnung, Sicherstellung sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung. In der Landesgeschäftsstelle waren zusätzlich EDV, Rechtswesen, Vertragsabteilung, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt.

Während die Landesgeschäftsstelle die sachsenweiten strategischen Grundlagen erarbeitet, sichern die Mitarbeiter der Bezirksgeschäftsstellen aufgrund ihrer regionalen Kenntnisse alle Prozesse und Services im direkten Austausch mit den Ärzten und Psychotherapeuten ab. 

Das Zusammenspiel der Geschäftsstellen ist durch eine kooperative und kollegiale Zusammenarbeit geprägt. Tatsächlich ist die Arbeit der KV Sachsen seit jeher nur möglich, weil sich viele Mitglieder ehrenamtlich engagieren. Sie haben in den verschiedenen Gremien wie Ausschüssen und Kommissionen die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen und Entscheidungen zu treffen.

Mit der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK), in der alle sächsischen Ärzte Mitglieder sind, kooperiert die KV Sachsen, um gemeinsam Aufgaben zu lösen, die beide Körperschaften tangieren. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, welches Aufsichtsbehörde der KV Sachsen ist.

Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der KV Sachsen möchten wir Ihnen einen Einblick in die Arbeit und Entwicklung der Fachabteilungen geben, auch um Ihnen zu zeigen, dass wir nicht nur eine Behörde sind, sondern ein zuverlässiger, leistungsfähiger und serviceorientierter Partner sein wollen, der Sie über Ihr gesamtes Berufsleben lang fachlich begleitet.

In diesem Heft können Sie sechs Abteilungen der Landesgeschäftsstelle näher kennenlernen. Das Organigramm zeigt Ihnen auch alle weiteren Abteilungen. Einen Beitrag der Abteilung Bereitschaftsdienstreform lesen Sie voraussichtlich nach Abschluss der Reform im Oktoberheft.

Die Serviceleistungen der Bezirksgeschäftsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig, mit deren Arbeit Sie vor Ort sicher schon vertraut sind, stellen wir Ihnen jeweils in einer der folgenden KVS-Mitteilungen vor.

                                                                                                     – Öffentlichkeitsarbeit / pfl –

 

Abteilung Abrechnung: Die Zeit der Disketten ist glücklicherweise lange vorbei

Die vertragsärztliche Abrechnung wird immer komplizierter. Was für viele Ärzte kaum mehr nachvollziehbar erscheint, wird durch die Abteilung Abrechnung der Landesgeschäftsstelle rechtssicher und termingerecht umgesetzt.

Am Anfang stand die manuelle Abrechnung auf Papier. Inzwischen erinnern sich nur noch wenige Mitarbeiterinnen an das Zählen der von den Ärzten handschriftlich ausgefüllten Scheine. Lange Warteschlangen der Ärzte sowie Kisten und Wäschekörbe voller Papiere füllten beispielsweise das Foyer der damaligen Bezirksstelle in Dresden-Klotzsche. Welche Erleichterung dann mit der elektronischen Dateiabrechnung Einzug hielt – erst auf Disketten, später auf CDs – kann kaum noch jemand beschreiben, es ist zu lange her.

Noch stärker als heute ging es damals um den Aufbau organisatorischer Strukturen, um die Abrechnungsabläufe in allen drei Bezirks(geschäfts)stellen der KV Sachsen zu systematisieren und die Prüfprozesse zu verkürzen. Dies übernahm die „Abteilung“ Abrechnung in der Landesgeschäftsstelle, anfangs mit nur einem Mitarbeiter besetzt. Mit komplexer werdenden Aufgabenstellungen, die auch der zunehmenden Unübersichtlichkeit der Kassenlandschaft geschuldet war, stieg die Mitarbeiterzahl von acht im Jahr 2001 auf heute 18.

Abrechnung im Wandel

Ein echter Meilenstein für die Abrechnung war ab 2010 die Einführung der Onlineabrechnung, mit enormer Unterstützung der EDV-Abteilung, ab 2015 mit der Vorabprüfung. Diese ermöglicht es den Ärzten, vor der Abrechnungseinreichung ihre Angaben zu prüfen und wesentliche, honorarmindernde Fehler vorab zu korrigieren, so dass eine Richtigstellung im Nachgang vermieden wird. Die Vorabprüfung wird technisch und inhaltlich ständig weiterentwickelt.

Wurden die ärztlichen Abrechnungen anfangs auf einige wenige Fachgruppen und die Zuordnung der Krankenkassen ausgelegt, erfolgte im Laufe der Jahre eine zunehmende Differenzierung. Ärzte aller Fachgruppen erhalten von der KV Sachsen eine hochqualifizierte, umfassende Betreuung – in jedem Abrechnungsquartal. Komplexer wird das Abrechnungsverfahren hauptsächlich durch neue gesetzliche Anforderungen. Deshalb wird versucht, eine möglichst hohe Honorargerechtigkeit herzustellen, was bei einer budgetierten Vergütung zu komplizierter werdenden Regelungen führt.

Angesichts der verschiedenen Regelungen, Vorgaben und bürokratischen Hemmnisse ist es nicht immer möglich, alle Mitglieder vollends zufrieden zu stellen, denn die Abrechnung ist in erster Linie ein Prüfgeschäft: auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, d. h. ob alle Vorgaben der Gebührenordnung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM) und der zusätzlichen Verträge eingehalten werden, und auf Plausibilität, das heißt, ob die abgerechneten Leistungen auch den Vorgaben entsprechend erbracht werden konnten.

In die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen werden auch Ärzte der jeweiligen Fachrichtung einbezogen, um die medizinischen Aspekte einer Abrechnung besser beurteilen zu können. In der Vergangenheit erfolgte dies rückwirkend, was zu einigem Unmut führte. Aus diesem Grund hat sich die KV Sachsen entschlossen, diese Prüfung weitestgehend quartalsgleich durchzuführen.

Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in einer sachgerechten Honorarverteilung. In diesem Zusammenhang ist die Abteilung Abrechnung der Landesgeschäftsstelle maßgeblich an den Verhandlungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie an der Ausgestaltung und Umsetzung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) beteiligt, wozu sie entsprechende Zahlen bereitstellt, Modelle entwickelt und diese, sofern sie Umsetzungsreife erlangen, auch umsetzt. Dies mündet letztlich u. a. in der Berechnung der Fallwerte für das Regelleistungsvolumen und die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen sowie der Quoten in den einzelnen Vorwegabzügen. Dies sind die Fundamente dafür, dass quartalsweise termingerecht das Honorar für die Mitglieder der KV Sachsen gezahlt werden kann.

Fit für die Zukunft

Dass auch im Hinblick auf die Honorarverteilung nicht alle individuellen Ansprüche berücksichtigt werden können, liegt an einem begrenzten Budget und den eingeschränkten Möglichkeiten, welche der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen in diesem Zusammenhang lässt. Es ist eine Herausforderung, berechtigte Interessen einzelner Fachgruppen zu bedienen, ohne andere Fachgruppen unverhältnismäßig zu belasten. Dies ist eine äußerst komplexe Aufgabe und bedingt die Entwicklung entsprechender Modelle und dazugehöriger Berechnungen, damit die hierfür Verantwortlichen eine fundierte Entscheidung treffen können.

Zudem stehen die Abrechnungsabteilungen der Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen jederzeit für Fragen zur Abrechnungsprüfung und der Honorarzahlung für ihre Mitglieder zur Verfügung.

                                                                       – Abrechnung / eng / Öffentlichkeitsarbeit / pfl –

 

Abteilung Vertragspartner und Honorarverteilung: Der Maßstab wächst

Wie erhält der Arzt sein Geld? Wesentliche Aufgabe der Abteilung ist neben den Vertragsverhandlungen mit den Kassen und Verbänden – im Interesse der Mitglieder – vor allem die Sicherung einer gerechten Vergütung der sächsischen Vertragsärzte.

Bis Ende 1992 gab es noch keine Vergütungsbudgetierung. Ab 1993 begann mit dem Gesundheitsstrukturgesetz die Budgetierung der Leistungsvergütung bei gesetzlich Versicherten. Für alle Kassenärztlichen Vereinigungen galt, dass sich die Budgets im Einklang mit den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen entwickeln mussten. Dies betraf insbesondere die Vergütung der sich im Aufbau befindlichen ambulanten Versorgung der neuen Bundesländer. Ab März 1993 erfolgte die Bearbeitung in der KV Sachsen durch einen einzigen Sachbearbeiter in direkter Abstimmung mit der Hauptgeschäftsführung. 2002 zählte die Vertragsabteilung sechs Mitarbeiter.

Mit Einführung des Wohnortprinzips im Jahr 2002, wonach diejenige KV die Gesamtvergütung erhält, in deren Bereich das Mitglied seinen Wohnsitz hat, bereitete der Gesetzgeber allen zuvor praktizierten (und oft fantasievoll ausgestalteten) Mechanismen ein Ende. Selbstverständlich wurde diese Neuregelung von allen Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer, die in der Regel über keinen Kassensitz einer der großen überregionalen Betriebskrankenkassen verfügten, lebhaft begrüßt.

Ab 2003 / 2004 mussten mehr gesetzliche Vorgaben für Sonderverträge, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, DMP und weitere Strukturverträge berücksichtigt werden, die eine enge Abstimmung mit der Abrechnungsabteilung und der EDV erforderten – es mussten u. a. neue GOPs (Gebührenordnungspositionen) eingepflegt werden.

Ab dem Jahr 2007 fand die unbürokratische Berechnung der Gesamtvergütungshöhe nach der einfachen Formel „Kopfpauschale mal Anzahl der Mitglieder“ ihr Ende. Es wurde die „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ eingeführt. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass die Gesamtvergütungssteigerungen nun vom Alter und Geschlecht der Versicherten sowie von ihrer Behandlungsbedürftigkeit in der ambulanten Versorgung abhängen. Seitdem muss die Gesamtvergütungssteigerung in über 30 Rechenschritten ermittelt werden.

Immerhin wurde mit Einführung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ein weiterer Konfliktpunkt mit den Krankenkassen beseitigt. Bis zu deren Einführung wurden bei Festsetzung der Gesamtvergütungshöhe nur die Mitglieder der Krankenkassen berücksichtigt. Familienversicherte wurden nicht mitgezählt und „kostenlos“ mitversorgt – ein ständiger Diskussionspunkt zwischen Krankenkassen und Ärzten.

Damals wurde auch der „Kassenarzt“ zum „Vertragsarzt“. Die Änderung der Bezeichnung erfolgte nicht ganz unberechtigt. De facto wird tatsächlich die gesamte Tätigkeit eines niedergelassenen Arztes in der gesetzlichen Krankenkasse von Verträgen bestimmt.

Insgesamt ist zu beobachten, dass die Anzahl der Krankenkassen sinkt. Von ca. 1.150 einzelnen Krankenkassen Anfang der 90er Jahre war die Anzahl im Jahre 2000 auf 470 abgesunken und beträgt aktuell 110. Wer erwartet hatte, dass diese Veränderung mit einer günstigen Beeinflussung der KV-Arbeit einherging, wurde enttäuscht.

Das Vertragswesen im Wandel

Eine Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen regelt ihre Angelegenheiten typischerweise durch Verträge – angefangen vom Bundesmantelvertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband der Krankenkassen bis hin zu den Gesamtverträgen auf regionaler Ebene zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den Verbänden der Krankenkassen. Dazu zählen auch Verträge mit besonderen Kostenträgern wie z. B. Bundeswehr, Bundespolizei und Sozialämtern.

Diese Verträge werden jedoch nicht im luftleeren Raum verhandelt, sondern sind eingebettet in ein System, dass auf diese Weise nur in Deutschland existiert. Der Grundsatz des Gesundheitssystems lautet, dass dessen Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch übernommen wird. Bezahlt wird, was ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig und notwendig ist. In Konsequenz bedeutet dies für die ambulante Versorgung, dass der Gesetzgeber lediglich die großen Leitlinien vorgeben soll und der Rest der Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen überlassen bleibt, wobei seit einiger Zeit die bedenkliche Neigung des Gesetzgebers besteht, immer weiter in den Bereich der Selbstverwaltung einzugreifen.

Auch die Honorarverteilung gehört zu den Kernaufgaben der Vertragsabteilung. Sie ist seit Mitte der 90er Jahre um ein Vielfaches umfangreicher geworden. Die Kriterien für den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aus dem Jahr 1995 passten auf einige wenige Druckseiten (siehe Foto oben). Dabei wurden nur wenige Budgets unterschieden und nach Primär- und Ersatzkassen aufgeschlüsselt. Die in Punkten von den Ärzten abgerechneten Leistungen wurden lediglich mit einem Punktwert multipliziert – fertig war der Honorarbescheid.

Am 1. Juli 1996 zeigten die finanziellen Restriktionen durch das Gesundheitsstrukturgesetz erste Auswirkungen auf die Honorarverteilungsvorschriften. Da die Gesamtvergütungsbudgets im Vergleich zu der stetig umfangreicher werdenden ambulanten Versorgung in den neuen Bundesländern zu gering bemessen waren, kam es zu einem stetigen Abwärtstrend bei den Auszahlungsquoten. Als Reaktion darauf wurden Facharztfonds eingeführt, was bedeutete, dass jede Facharztgruppe künftig für die bei ihr auftretenden Leistungssteigerungen selbst verantwortlich sein sollte.

Neben den Facharztfonds hat man es heute auch mit Haus- und Facharzttrennung, Regelleistungsvolumina und vielem mehr zu tun. Der aktuelle HVM umfasst 82 Seiten. Versucht wurde, ein gerechteres Ergebnis zu erreichen, auch wenn es manchmal nur begrenzt gelingt.

Fit für die Zukunft

Entsprechend den gewachsenen Aufgaben hat sich die Zahl der Mitarbeiter von zwei im Jahr 1994 auf aktuell elf weiterentwickelt. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben ist jeder auf ein anderes Vertragsgebiet spezialisiert. Gleichzeitig ist stetiges Dazulernen Pflicht, um neu hinzukommende Aufgabengebiete mit jeweils eigenen Regelungen und neuen Akteuren im Sinne der Vertragsärzte bearbeiten zu können.

                               – Vertragspartner und Honorarverteilung / ohl / Öffentlichkeitsarbeit / pfl –

 

Abteilung Sicherstellung: Wegbegleiter für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten

Motivierte und engagierte Mitarbeiter der Sicherstellungsabteilungen begleiten und unterstützen Sie auf Ihrem gesamten Berufsweg, sowohl in der Landesgeschäftsstelle als auch in Ihren zuständigen Bezirksgeschäftsstellen. Sie entwickeln und etablieren Maßnahmen, um langfristig die ärztliche Versorgung zu garantieren.

Am Anfang standen 1990 die Zulassungsausschüsse. Sie ermöglichten, dass Ärzte bereits ab 1. Januar 1991 ihre Zulassung erhalten konnten, wenn das zuständige Bezirksamt seine Zustimmung erteilt hatte.

Im Januar 1991, nach dreimonatiger Einarbeitungszeit bei den Kollegen der KV Bayerns, konstituierten sich die Sicherstellungsabteilungen in den drei Bezirken und in der Landesgeschäftsstelle. Hand in Hand mit der Geschäftsführung und dem – damals ehrenamtlichen – Vorstand sorgten die vier Abteilungsleiter dafür, dass die Zulassungsflut und der Beratungsbedarf zur Niederlassung bewältigt werden konnten. Auf Landesebene wurde schon damals der Berufungsausschuss organisiert, der für mögliche Widersprüche beim Zulassungsverfahren angerufen wurde.

Bereits ebenfalls Anfang der 90er Jahre wurde die Arbeitsgruppe Sicherstellung – damals noch als AG Bedarfsplanung – etabliert. Hier trafen sich alle Sicherstellungs-Verantwortlichen zum meist monatlichen Erfahrungsaustausch und der weiteren Festlegung von Maßnahmen. Diese Verfahrensweise hat sich bis heute bewährt.

Die Bedarfsplanung als ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung wurde Anfang der 1990er Jahre eingeführt. Sie hatte damals zum Ziel, die Niederlassungsmöglichkeiten der Ärzte, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, zu begrenzen. Dies betraf ab 1999 auch die Psychotherapeuten, die aufgrund des Psychotherapeutengesetzes als Mitglieder in die KV Sachsen aufgenommen wurden.

Außer dem Zulassungswesen und der Sicherstellung war auch der Bereich „genehmigungspflichtige Leistungen“ in der Abteilung Sicherstellung der Landesgeschäftsstelle angesiedelt, bevor letztere 2008 auf die neu zu gründende Abteilung Qualitätssicherung übergingen.

Im Jahr 2013 erkämpfte die KV Sachsen für die Bedarfsplanung einen Demografiefaktor. Dieser sollte in der Versorgungsanalyse die zwar regional unterschiedliche, aber insgesamt erhebliche Alterung der Bevölkerung, von der Sachsen besonders betroffen ist, berücksichtigen. Daraus resultierte ein höherer Bedarf an vertragsärztlichen Leistungen und damit Vertragsärzten. Die sächsische Initiative hatte Erfolg. Der GB-A integrierte diesen Demografiefaktor in die Bedarfsplanung und entwickelte ihn zum Morbiditätsfaktor weiter, zusätzlich zum Alter wird auch die Morbidität für die Ermittlung des Versorgungsbedarfs herangezogen. Der Mehrbedarf an Ärzten aufgrund der demografischen Situation ermöglicht in der Folge, auch neue Arztsitze auszuweisen. In Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Versorgungsbedarf wird hierdurch ein höheres Versorgungsniveau sichergestellt, überdurchschnittlich gesunde Regionen bekommen weniger Ärzte.

2019 hat die KV Sachsen in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Sächsischen Krankenkassen und den Ersatzkassen einen neuen Bedarfsplan ab 2020 aufgestellt, der die neue Versorgungssituation in Sachsen beschreibt und halbjährlich aktualisiert wird.

Sicherstellung im Wandel

Bedingt durch den Ärztemangel und den voranschreitenden demografischen Wandel, steht die KV Sachsen vor vielen Herausforderungen, um die ambulante ärztliche Versorgung sicherzustellen. So werden mehr sächsische Ärzte altersbedingt in den Ruhestand treten, als derzeitig Nachwuchs an den medizinischen Fakultäten der sächsischen Universitäten ausgebildet wird. Aus diesem Grund haben sich auch die Versorgungsaufgaben der KV Sachsen in den letzten 30 Jahren – und mit ihnen die Aufgaben der Abteilungen Sicherstellung sowohl in der Landesgeschäftsstelle als auch in den Bezirksgeschäftsstellen – deutlich geändert. Lag anfangs der Fokus auf einer gezielten Steuerung durch die Bedarfsplanung, da kaum Niederlassungsmöglichkeiten gegeben waren, hat sich die Aufgabe immer mehr dahin gewandelt, dass Versorgungslücken identifiziert werden, die knappen ärztlichen Ressourcen besser verteilt und effizienter genutzt werden sowie ärztlicher Nachwuchs generiert wird. Dabei sind die Ansprüche und Wünsche einer neuen Generation zu berücksichtigen, die mehr Wert darauf legt, dienstliche und familiäre Belange zu vereinen. Hinzu kommt eine ausgeprägte Anspruchshaltung der Patienten.

Fit für die Zukunft

Ärzte und Psychotherapeuten, die sich in schlecht versorgten Regionen niederlassen, können finanziell unterstützt werden. Auch Praxisnetze können helfen, die regionale Versorgung der Patienten zu sichern und zu verbessern sowie im kollegialen Miteinander Praxen zu unterstützen. Sektorenübergreifende Kooperationen werden gerade bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land eine zunehmend wichtigere Rolle spielen.

Aufgrund des sich schon damals abzeichnenden Mangels an Hausärzten auf dem Land hat die KV Sachsen 2013 das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ ins Leben gerufen. Jedes Jahr werden für 20 Studierende die Studiengebühren für das deutschsprachige Medizinstudium an der Universität Pécs in Ungarn von der KV Sachsen übernommen. Seit dem letzten Studienjahr wurde die Anzahl geförderter Medizinstudenten aus Mitteln der Landesregierung verdoppelt, um noch mehr ärztlichen Nachwuchs für ländliche Regionen in Sachsen auszubilden.

Um Haus- und Fachärzte zeitlich zu entlasten und die begrenzten Ressourcen in den ohnehin hochfrequentierten Arztpraxen effektiver zu nutzen, beteiligt sich die KV Sachsen gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen an Telemedizinprojekten.

Zudem unterstützen die Sicherstellungsabteilungen der Bezirksgeschäftsstellen sowohl angehende als auch bereits tätige Vertragsärzte und -psychotherapeuten mit regelmäßigen und individuellen Beratungsangeboten zu Niederlassung, Strukturveränderung oder Praxisabgabe.

                                                               – Sicherstellung / min / Öffentlichkeitsarbeit / pfl –

 

Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen: Die Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund

Die Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der Landesgeschäftsstelle bietet den Mitgliedern der KV Sachsen einen praxisnahen Service für die Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arznei- und Heilmitteln.

Gegründet wurde die Abteilung 1991 unter der Bezeichnung Wirtschaftlichkeitsprüfung. Beginnend ab 2004 versuchte der Gesetzgeber schrittweise, das Prüfgeschäft auf unabhängige Gremien zu übertragen. Im Jahr 2005 wurden die verwaltungsseitigen Aufgaben im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in die neu geschaffene Geschäftsstelle Prüfgremien im Dresdner Waldschlösschenareal ausgelagert.

Daraus ergab sich die Umbenennung der Abteilung in Verordnungs- und Prüfwesen, verbunden mit einer inhaltlichen Neuausrichtung. Die Abteilungsarbeit konzentrierte sich nunmehr auf Beratungstätigkeiten sowie auf die Bearbeitung von Regressanträgen zum Sprechstundenbedarf. Die Geschäftsstelle Prüfgremien wurde zum 1. Januar 2008 zur Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen. Mit Beginn des Jahres 2020 wurde aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts auch die Prüftätigkeit im Sprechstundenbedarf der Prüfungsstelle überantwortet.

Verordnungs- und Prüfwesen im Wandel

In den Anfangsjahren agierte jede Bezirks(geschäfts)stelle eigenverantwortlich, da die Prüfungen ausschließlich dezentral erfolgten. Mit der Auslagerung des Prüfgeschehens war dann die Notwendigkeit gegeben, eine zentrale Stelle zur Verhandlung von Rahmenbedingungen zu schaffen. In der Folge waren einige organisatorische Umstrukturierungen erforderlich. Dem gewachsenen Aufgabenumfang wurde auch in personeller Hinsicht Rechnung getragen. War es anfänglich nur ein Mitarbeiter, der die Abteilungsarbeit leistete, wird das Arbeitspensum mittlerweile von aktuell fünf Mitarbeitern abgedeckt. Während die Gegenstände der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Beginn an die selben geblieben sind, nämlich ärztlich erbrachte sowie ärztlich veranlasste Leistungen – insbesondere Arznei- und Heilmittel – haben die Methoden der Prüfung im Laufe der Jahre immer wieder mal gewechselt. Arzneimittel wurden in der Anfangszeit mithilfe von Durchschnittswerten geprüft, bevor der Gesetzgeber ab dem Jahr 2003 Richtgrößen vorschrieb. Diese wurden für viele Fachgruppen ab dem Jahr 2018 durch sogenannte Zielwerte abgelöst.

Die Abteilung der Landesgeschäftsstelle zeichnet in erster Linie für alle Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Veranlassung wie Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen, Wirtschaftlichkeitsziele und Richtgrößen sowie der Wirtschaftlichkeitsprüfung verantwortlich. Das Arzneimittelbudget ist ein Begriff aus den 90er Jahren. Er meint das seinerzeit gedeckelte Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel. Das heutzutage verhandelte Ausgabenvolumen hat eigentlich nur noch symbolischen Wert, da niemand mehr die Preisentwicklung vorhersehen kann und wir die Ärzte dafür nicht in Sippenhaft nehmen können. Wenn, dann ist der Begriff im vorigen Absatz besser platziert, aber auch dort würden die Ausführungen wahrscheinlich zu weit führen.

In den letzten Jahren haben die Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen zahlreiche praktikable Übersichten und Statistiken entwickelt, die von einigen KV-Mitgliedern gern als „Schreibtischunterlage“ genutzt werden. Zu nennen seien dabei beispielhaft die „Arzneimittel-Trendinformation“, die „Liste der regressbedrohten Arzneimittel“, die „Gesamtübersicht Schutzimpfungen“, die „Gesamtübersicht Heilmittel“ oder der „Antibiotika-Report“. Ebenfalls eingebunden wurde der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelte und jährlich aktualisierte Medikationskatalog. Diesem ging eine mehrjährige Erprobung im Rahmen der „Arzneimittel-Initiative Sachsen-Thüringen“ (ARMIN) voraus – ein Modellvorhaben mit interprofessionellem Medikationsmanagement auf Basis eines gemeinsam von Arzt und Apotheker gepflegten elektronischen Medikationsplanes, welches ebenfalls von der Abteilung VuP in der Landesgeschäftsstelle betreut wird.

Ärzte und Psychotherapeuten erhalten darüber hinaus regelmäßig verschiedene statistische Informationen zu ihrem Verordnungsverhalten bei Arznei- und Verbandmitteln sowie bei Heilmitteln. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, können die Mitglieder entsprechende Beratungen in den Abteilungen Verordnungs- und Prüfwesen der Bezirksgeschäftsstellen in Anspruch nehmen, damit ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung möglichst vermieden werden kann.

Dass die Mitarbeiter offen für neue Medien sind, zeigte die erfolgreiche Online-Fortbildung zur neuen Heilmittel-Richtlinie, die von der Landesgeschäftsstelle initiiert wurde. Mehr als 1.200 Ärztinnen und Ärzte nahmen an der Präsentation teil und waren begeistert von dem Format. Auch aus diesem Grund wird diese Kommunikationsvariante voraussichtlich fortgeführt. Die online gestellten Vorträge wurden seit Dezember 2020 über 3.000 Mal aufgerufen und werden weiterhin verwendet.

Fit für die Zukunft

Das Ausstellen von Rezepten wird in den nächsten Jahren eine grundlegende Reform erleben. Nahm man früher für gewöhnlich Zettel und Stift in die Hand, so nutzt man heute PC und Drucker, um das Arzneimittel-Rezept oder die Heilmittelverordnung auszustellen und zu unterschreiben. In wenigen Monaten wird auch das Geschichte sein – das eRezept kommt.

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) ergeben sich für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen neue Chancen des Zusammenwirkens. Dabei müssen jedoch bestehende bzw. sich entwickelnde Bedenken und Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Technologien offen angesprochen und nach Möglichkeit abgebaut werden. Auf diesem Wege will auch die Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen den Mitgliedern eine bestmögliche Unterstützung bieten und sie auf diesem Weg begleiten.

Grundanliegen ist es, den Mitgliedern die vorhandenen Serviceangebote bekannt zu machen und mit ihnen gemeinsam weiterzuentwickeln, um den Service weiter zu verbessern.

                                        – Verordnungs- und Prüfwesen / mae / Öffentlichkeitsarbeit / rei –

 

Abteilung Qualitätssicherung: von Akupunktur bis Zweitmeinung

Eine noch sehr junge Abteilung widmet sich in der Landesgeschäftsstelle dem Thema Qualitätssicherung. Vor dreizehn Jahren startete sie mit nur zwei Mitarbeiterinnen, heute sind es zehn und ein Abteilungsleiter. Die Abteilung umfasst ein Team von Mitarbeiterinnen, die aktuelles Fachwissen aus Forschung und Praxis mitbringen und fachübergreifend tätig sind.

Die Abteilung Qualitätssicherung (QS) startete Anfang 2008 in der Landesgeschäftsstelle zunächst mit zwei Mitarbeiterinnen. Anlass war unter anderem, dass bestimmte QS-Vereinbarungen sowie die Kommissionsarbeit zu Substitution und Diabetologie aus den Abteilungen Sicherstellung und Verordnungs- und Prüfwesen herausgelöst werden sollten. Ebenso wurde die Bearbeitung der Disease-Management-Programme (DMP) in die neue Abteilung aufgenommen, wobei bis heute eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Vertragsabteilung besteht.

Im Jahr 2007 beschloss die KV Sachsen ein neues Leitbild, das Qualitätssicherungskonzepte förderte. Ein Bestandteil war das eigens von der KV Sachsen entwickelte Qualitätsmanagementsystem: QisA – Qualitätsmanagement in sächsischen Arztpraxen, das heute in der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig von der Abteilung Service und Dienstleistungen betreut und umgesetzt wird. Seit dem Start haben ca. 2.800 Ärzte und Psychotherapeuten an den Qualitätsmanagement-Seminaren über QisA teilgenommen.

Seit 2016 gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Anfang 2019 trat eine neue Rahmenrichtlinie in Kraft, unter deren Dach die bestehenden datengestützten Verfahren zur sektorenspezifischen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gebündelt wurden.

Die Qualitätssicherung im Wandel

Von Akupunktur bis Zweitmeinung – etwa die Hälfte aller möglichen Leistungen, die Vertragsärzte durchführen können, unterliegt zusätzlichen Qualitätsanforderungen, und jedes Jahr kommen neue genehmigungspflichtige Leistungen hinzu. Aktuell wuchsen die sogenannten besonderen Genehmigungen auf inzwischen 148 Themengebiete an. In 48 Themengebieten wurden Fach-Kommissionen gegründet.

Während die Mitarbeiter in den Bezirksgeschäftsstellen die Ärzte und Psychotherapeuten zu sämtlichen Fragen rund um das Thema Qualität beraten und allgemeine Zugangsvoraussetzungen verwaltungsseitig prüfen, stehen in der Landesgeschäftsstelle die administrative Vorbereitung der Themengebiete durch Prozessvorgaben, die kommissionsbezogenen Prüfungen von verwaltungsseitigen und medizinischen Sachverhalten sowie die Stichprobenprüfungen im Vordergrund. Dabei werden prozessuale und strukturelle Muster wie Anträge, Bearbeitungsbögen, Checklisten oder Prüfprotokolle für die einzelnen Themenbereiche entwickelt. Diese Dokumente werden von den Bezirksgeschäftsstellen angewandt, um qualitätsgesichert und einheitlich die Prüfungen der eingereichten Unterlagen vorzunehmen.

Auch die Beratung und Betreuung von Qualitätszirkeln, die Anerkennung und Zertifizierung der Qualitätszirkel und die Begleitung der Aus- und Fortbildung von Qualitätszirkelmoderatoren gemeinsam mit Tutoren bilden ein Arbeitsfeld.

In der Kommissionarbeit werden die Mitarbeiterinnen von ehrenamtlich tätigen Ärzten und Psychotherapeuten mit hohem medizinischem und therapeutischem Sachverstand unterstützt.

Fit für die Zukunft

Zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung hat die KV Sachsen das Softwareprojekt QAIP ins Leben gerufen – Qualitäts-, Archivierungs-, Interface- und Prozessmanagementsystem. Mithilfe dieser Software werden die komplexen Prozesse und Abläufe innerhalb der Qualitätssicherung optimiert und digitalisiert. Die Ärzteschaft soll durch eine schnellere Bearbeitung davon zeitnah profitieren.

Das QAIP wird virtuelle Kommissionssitzungen sowie den dazugehörigen Daten- bzw. Informationsaustausch digital ermöglichen und umfassend erleichtern, damit Entscheidungen zu Anträgen, Einzelfällen oder Stichproben schneller erfolgen können. Außerdem erhält die Ärzteschaft damit Online-Serviceangebote, welche rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dazu gehört u. a. die Online-Antragstellung mit automatischen Ausfüllhilfen, ein Online-Informationsportal, in welchem z. B. Antragsbearbeitungsstände, Prüfzeitpunkte, Hinweise und Fristen zu laufenden Qualitätssicherungsmaßnahmen eingesehen werden können, sowie Informations- und Interaktionsmöglichkeiten.

Die Abteilung Qualitätssicherung unterstützt Ärzte und Psychotherapeuten dabei, ihre Patienten nach aktuellen fachlichen Standards und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu behandeln.

                                                         – Qualitätssicherung / gu / Öffentlichkeitsarbeit / pfl –

 

Abteilung Informationstechnik: Auch hier stand die Wiege in Bayern

Die anfänglich etwas „hemdsärmelig“ wirkende Abteilung Informationstechnik (IT) hat sich inzwischen zu einem leistungsfähigen Unterstützer der technischen und elektronischen Prozesse für die Fachabteilungen der KV Sachsen und ihrer Mitglieder entwickelt.

Der Aufbau der KV Sachsen wurde Anfang 1991 durch die KV Bayerns im Rahmen einer Patenschaft unterstützt. Die elektronischen Datenverarbeitungsaufgaben wurden zu Beginn durch die Zentrale EDV der KV Bayerns wahrgenommen. Dies betraf sowohl die Honorarabrechnung mit den Ärzten als auch die Vergütungsabrechnung der Krankenkassen. Damals bestand die EDV-Abteilung in Sachsen aus wenigen Mitarbeitern, die koordinierende Aufgaben wahrnahmen und sich vor allem um Bürotechnik kümmerten und die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstellen absicherten.

Die gesamte Technik für die EDV wurde im Jahre 1991 von der KV Bayerns beschafft und auch vorfinanziert. Zusätzlich zu den Abrechnungsaufgaben wurden von der KV Bayerns ebenso die Einrichtung und Führung des Arztregisters, die Buchhaltung und das Personalwesen der KV Sachsen unterstützt.

Seit 1992 war dann die KV Sachsen für die Pflege, Wartung und Erweiterung der vorhandenen Technik und des Datenleitungsnetzes weitgehend selbst verantwortlich. Nach Rückzahlung der Kredite gingen die Anlagen ab 1993 in den Besitz der KV Sachsen über. In dem Maße, wie die Verantwortung auf die KV Sachsen überging, wuchs auch die EDV-Abteilung (heute IT-Abteilung) bis zum Jahr 2000 auf jeweils zwei Mitarbeiter in den Bezirksgeschäftsstellen und etwa 20 in der Zentrale in Dresden.

Die EDV im Wandel

Zur Herstellung der eigenständigen Handlungsfähigkeit wurde 1994 die Entscheidung getroffen, ein eigenes IT-System einzuführen. In Zusammenarbeit mit der Firma Management Systems wurde das KV-Abrechnungs- und Informationssystem (KVAI) entwickelt. Mit diesem System werden die Kernprozesse der KV Sachsen, wie zum Beispiel Abrechnung, Arztregister und Buchhaltung, unterstützt.

Die erste Abrechnung mit dem KVAI wurde im Jahr 1998 durchgeführt. Das KVAI bewährte sich, so dass ab Beginn der 2000er Jahre schrittweise weitere Kassenärztliche Vereinigungen dieses System nutzten. Zur Weiterentwicklung des Abrechnungssystems arbeiten diese in der Arbeitsgemeinschaft IT mit der Firma adesso health solutions zusammen. Zurzeit wird das KVAI grundlegend modernisiert und an die aktuellen technischen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ermöglichte ab dem Jahr 2008 flexiblere Praxiskonstellationen. Dadurch erhöhte sich die Komplexität der Prozesse z. B. in Abrechnung, Sicherstellung und Qualitätssicherung, welche IT-gestützt umzusetzen waren. Diese Änderungen erforderten umfangreiche Anpassungen des KVAI und der Eigenentwicklungen der KV Sachsen.

Für die Mitglieder der KV Sachsen wurden, beginnend mit dem Jahr 2010, Online-Dienste im Mitgliederportal bereitgestellt, wie z. B. Honorarunterlagen und wichtige Arbeitsdokumente. Außerdem wurden die Online-Einreichung der Abrechnung sowie die Vorabprüfung der Abrechnung eingerichtet.

Die Abteilung, bis dahin bestehend aus Systemtechnik, Produktion und Softwareentwicklung, erhielt nach und nach eine neue Struktur. Die beiden letzteren wurden zur Entwicklungsabteilung zusammengefasst mit IT-Automatisierung und -Überwachung, Softwarekoordination, -entwicklung und -test. Zur Systemtechnik gehört inzwischen auch der Support.

Fit für die Zukunft

Auf Grund gestiegener Anforderungen an die Informationstechnik war der Bau eines neuen Rechenzentrums notwendig geworden. Dieses wurde im Jahr 2018 in Betrieb genommen. Das Rechenzentrum entspricht aktuellen technischen Normen und IT-Sicherheitsanforderungen. Zur Klimatisierung wird energiesparende Technik eingesetzt.

Im Rahmen der Bereitschaftsdienstreform werden seit 2018 etwa 40 Bereitschaftsdienst-Praxen aufgebaut. Die IT-Ausstattung und technische Betreuung der Praxen führt die Abteilung in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister durch.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war der Aufbau der Ärztlichen Vermittlungszentrale (ÄVZ) in Leipzig ab 2018. Der „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ stellt eine neue Herausforderung an die Verfügbarkeit der IT-Systeme der KV Sachsen dar.

Heute ist die IT-Abteilung mit über 40 Mitarbeitern ein leistungsfähiger Unterstützer der technischen und elektronischen Prozesse für die Fachabteilungen der KV Sachsen und ihrer Mitglieder.

                                                                                   – EDV / zie / Öffentlichkeitsarbeit / pfl –