Lob für Ärzte bei Pandemiebekämpfung und Kritik an Bundespolitik
Bericht von der 78. Vertreterversammlung der KV Sachsen, die am 19. Mai 2021 stattfand.
Die Vertreter tagten aufgrund der anhaltenden Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie wiederum separat in den Bezirksgeschäftsstellen Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie in der Landesgeschäftsstelle und kommunizierten per Videoübertragung. Zu den behandelten Hauptthemen zählten die Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes und der Sachstandsbericht zur Bereitschaftsdienstreform.
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, begrüßte Referatsleiterin Andrea Keßler und Marco Frensel, die aus dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeschaltet waren, sowie Erik Bodendieck, den Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer. Weiterhin wurden der Ehrenvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Hans-Jürgen Hommel, der in Leipzig an der Versammlung teilnahm, sowie alle Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse und die Mitglieder der Vertreterversammlung herzlich begrüßt.
Dr. Windau würdigte die langjährige Arbeit von Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Kaminsky, der am 1. Mai in den Ruhestand ging. Über 30 Jahre lang trug er wesentlich zur Entwicklung der KV Sachsen bei, verantwortete zahlreiche Projekte und war an der Bewältigung vieler Herausforderungen, nicht zuletzt der Corona-Pandemie, beteiligt. Sein Nachfolger ist der bisherige Stellvertreter Michael Rabe, neuer Stellvertreter ist Heiko Thiemer.
Zu Beginn wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung
Dr. Windau kritisierte scharf die bundespolitische Ankündigung zur Aufhebung der Impfpriorisierung. Grundsätzlich sei diese Aufhebung richtig, auch das Einbeziehen der Betriebsärzte, aber ohne ausreichend zur Verfügung stehenden Impfstoff ist sie eher kontraproduktiv. Denn dadurch, so befürchte er, werde der Druck von Seiten der Patienten auf die Vertragsärzte zunehmen, da ihnen vorgeworfen wird, sie würden nicht genug impfen.
Als sehr empörend empfand er die Äußerung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Ärzte hätten doch die Aufhebung der Impfpriorisierung gefordert, und nun beschwerten sie sich darüber. Offenbar habe der Minister den sachlichen Zusammenhang zwischen Aufhebung der Priorisierung einerseits und dem Vorhandensein von ausreichend Impfstoff andererseits entweder nicht verstanden oder bewusst ignoriert.
Dr. Windau kritisierte auch das sachlich oft unkorrekte Umgehen und das überzogene Hervorheben des Begriffes Inzidenz. Tatsächlich handelt es sich in der aktuellen Situation um Melderaten positiver Testergebnisse, nicht aber um das Erfassen der tatsächlichen Inzidenz im wissenschaftlichen Sinne. Es ist demzufolge völlig klar, dass die während der dritten Welle „gemessenen“ Inzidenzen kaum zu vergleichen sind mit denen aus der zweiten Welle, da in der dritten Welle strukturell viel mehr Testkapazitäten zur Verfügung standen und natürlich sinnvollerweise auch mehr getestet wurde. Damit mussten logischerweise die Melderaten der positiven Tests steigen.
Als unfair und feige empfand Dr. Windau, dass der Bundesgesundheitsminister versuche, die Schuld für den Mangel an Impfstoffen allein der EU anzulasten. Und er warf dem „Ankündigungsminister“ vor, für Verunsicherung gesorgt statt gehandelt zu haben.
Im Übrigen seien wichtige Projekte, wie die Reform der GOÄ, die Reformierung des Krankenhausbereiches und der Notfallversorgung sowie die Pflegereform auch in dieser Legislaturperiode wieder nicht umgesetzt worden. Leider gehe es insbesondere mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst vielen Bundespolitikern offenbar mehr um persönliche Profilierung und politisches Vorankommen, ohne ausreichend auf gesellschaftliche Entwicklungen Rücksicht zu nehmen bzw. sie zu beachten.
Dr. Windau nahm die Vertreterversammlung zum Anlass, um den Ärztinnen und Ärzten in den Impfzentren und Praxen, den MFAs sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz rund um das Impfen und Testen zu danken. Diese leisteten nicht nur eine hervorragende Arbeit an den Patienten, sondern müssten auch sehr viel Druck aushalten, der durch die sich ständig ändernden politischen Vorgaben und das dadurch initiierte realitätsferne Anspruchsverhalten der Patienten entsteht.
Geschäftsbericht des Vorstandsvorsitzenden und Sachstand Bereitschaftsdienstreform
Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, hielt sich ebenfalls nicht mit Kritik zurück und zitierte Bundespolitiker, die neben akzeptablen Verlautbarungen auch mit völlig falschen Fakten und Begriffen eher für Verunsicherung statt Beruhigung sorgten. So hatte Gesundheitsexperte Karl Lauterbach Mitte April dieses Jahres in einer Fernseh-Talkshow behauptet, dass der Altersdurchschnitt der Corona-Intensivpatienten mittlerweile bei 47 bis 48 Jahren liege. Die RKI-Statistik vom 13. Mai 2021 zeigte jedoch, dass mit einem Anteil von 31,4 Prozent die 60- bis 69-Jährigen die Hauptgruppe der Intensivpatienten stellten, gefolgt von den 70- bis 79-Jährigen mit 27,2 Prozent und den 50- bis 59-Jährigen mit 22 Prozent. Die Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen kam auf einen Anteil von 7,8 Prozent – also weit entfernt von dem von Lauterbach behaupteten. Dies sagte er zu einem Zeitpunkt, als gerade die „Bundesnotbremse“ geplant wurde – und befeuerte damit die Diskussion um noch länger andauernde und noch strengere bundesweite Restriktionen.
Dr. Heckemann bedauerte, neben der erheblichen Belastung für alle Vertragsärzte, das Fehlen von Präsenzveranstaltungen, z. B. für Verhandlungen und auch für die Vertreterversammlung. Damit würden nötige Diskussionen beeinträchtigt, die für eine nicht nur formale Mitbestimmung unbedingt erforderlich sind und damit auch dem parlamentarischen Charakter nicht genügend Rechnung getragen werden. Da physische Präsenz und Interaktion fehlten, habe der Grundgedanke des Parlamentarismus aus seiner Sicht sehr gelitten.
Als – wenige – positive Fakten sehe er die inzwischen mögliche 31-tägige unkomplizierte Lagerdauer des BioNTech-Impfstoffes und die de facto unbegrenzte Kapazität für Testungen, deren exzessive Ausweitung er grundsätzlich begrüßte. Allerdings sehe er die – allein mit den Inzidenzzahlen begründeten – Maßnahmen als nicht sachgemäß, wenn zuvor durch gesetzliche Maßnahmen drastische Änderungen der Testzahlen bewirkt wurden. So zitierte er unter anderem Katharina Schüller, Vorständin der Deutschen Gesellschaft für Statistik, aus Focus-Online vom 13. April 2021: „Ein datenkompetenter Umgang mit einer Krise kann nur erreicht werden, wenn Entscheidungsträger die Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Indikatoren umfassend verstehen. Ich hoffe, wir sind davon nicht so weit entfernt, wie es den Anschein hat.“
Er schloss diesen Teil seiner Ausführungen trotzdem mit einem optimistischen Gedanken ab, indem er die besondere Situation, in der sich die Ärzte befinden, hervorhob. Während die gesamte Bevölkerung (inklusive der Ärzte) relativ hilflos unter der Pandemie und auch den zum Teil unsinnigen Maßnahmen der Politik leiden müssen, haben die Ärzte doch den gewaltigen mentalen Vorteil, dass sie selbst durch ihr Engagement bei der Impfung gegen Covid-19 wirklich etwas bewirken können.
Hier bat Frau Keßler um das Wort und sprach im Namen von Sachsens Sozialministerin Petra Köpping allen Ärztinnen und Ärzten den Dank für ihr intensives Mitwirken in Impfzentren, Praxen, Testzentren und bei vielen weiteren Aktivitäten zur Pandemiebekämpfung aus. Es sei stets Verlass auf die KV Sachsen, sagte sie.
Dr. Heckemann setzte seinen Bericht mit dem Stand der Bereitschaftsdienstreform fort. Bisher sind in vier Rolloutphasen – nach der Pilotphase – insgesamt 32 Bereitschaftspraxen in Betrieb gegangen. Die Eröffnung der für April geplanten Praxen in Freiberg, Döbeln, Riesa und Pirna musste verschoben werden, da pandemiebedingt nicht genügend Personal gewonnen werden konnte. Die Vorbereitung für die fünfte Rolloutstufe hat begonnen, so dass die letzten drei Bereitschaftspraxen in Plauen, Obergöltzsch-Rodewisch und Dresden-Neustadt voraussichtlich planmäßig Anfang Oktober ihren Betrieb aufnehmen werden.
Die Kooperation mit den Krankenhäusern wird als gut eingeschätzt, auch wenn pandemiebedingt teilweise Übergangslösungen gefunden werden mussten. Ebenfalls aufgrund der Corona-Pandemie suchten weniger Patienten die Bereitschaftspraxen auf, so dass die Fallzahlen in vielen Häusern rückläufig sind.
Änderung der Bereitschaftsdienst-Ordnung
Im Zuge der Bereitschaftsdienstreform hat sich Änderungsbedarf an der Bereitschaftsdienstordnung ergeben, die Dipl.-Med. Peter Raue, Vorsitzender der Bereitschaftsdienstkommission, erläuterte. Es wurden formale Anpassungen vorgenommen wie die Konkretisierung von Begriffen und Zuständigkeiten sowie Fristen. Neu aufgenommen wurde, dass die Dienstbereitmeldung grundsätzlich online erfolgen soll, um gleichzeitige Eingangsmeldungen in der ÄVZ zu ermöglichen. Die Änderungen wurden von der Vertreterversammlung einstimmig angenommen.
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs
Dr. Heckemann erläuterte die notwendigen Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM). Im Zuge des Rollouts der Bereitschaftsdienstreform der KV Sachsen entfällt die Strukturvorhaltepauschale. Neu ist die Honorierung der Hintergrundrufbereitschaft zwischen Heiligabend und 1. Januar, die künftig mit zehn Euro je Stunde vergütet wird. Eine Rufbereitschaft wurde bereits während des Jahreswechsels 2020 / 2021 pandemiebedingt angewandt und hat sich für den Fall, dass das Patientenaufkommen doch höher ausfällt als erwartet und deshalb weitere Ärzte aktiviert werden müssen, sehr bewährt. Die Verfahrensweise soll daher sachsenweit weitergeführt und mit der beantragten Vergütung versehen werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zur Vergütung der telefonischen Beraterärzte im Bereitschaftsdienst gab es einige kontroverse Diskussionen, ob es sich um ein Garantiehonorar handeln soll oder nicht. Insgesamt wurden drei Anträge eingebracht. Die große Mehrheit der Vertreter entschied sich für 20 Euro je Stunde als Mindesthonorar und die zusätzliche Abrechnungsmöglichkeit einer mit 17 Euro bewerteten Pseudo-GOP.
Wegen der Einbudgetierung von Leistungen der Strahlentherapie (Kapitel 25 EBM) in den Jahren 2021 und 2022 erfolgt auf Grund eines Beschlusses des Bewertungsausschusses die notwendige Anpassung des HVM/§ 11 Abs. 1). Der bisherige Abs. 1 ging von einer Bildung des entsprechenden Honorarvolumens aus dem vorangegangenen Jahr aus. Die betroffenen Leistungen werden in den Jahren 2021 und 2022 für den Fall, dass die durch den Bewertungsausschuss vorgegebenen Mittel für eine Honorierung nach der Sächsischen Gebührenordnung nicht ausreichen, quotiert vergütet. Es gilt eine Mindestquote in Höhe von 50 Prozent. Durch das vorgegebene Honorarvolumen wird es in Folge der Anhebung der Bewertung der betroffenen Leistungen um etwa 20 Prozent in den Jahren 2021 und 2022 zu einer deutlichen Quotierung der Honorierung kommen. Nach derzeitigen Prognoserechnungen wird eine Quotierung von etwa 75 Prozent erwartet.
Weiterhin sagte Dr. Heckemann, dass die von den Krankenkassen kritisierte Verschiebung der HVM-Reform auf die Zeit nach Pandemieende durch die Leistungsveränderung innerhalb der Pandemie gerade nicht den von den Krankenkassen befürchteten Effekt habe. Eine vorgezogene HVM-Reform würde lediglich zu nicht vorhersehbaren Verzerrungen führen.
Tarifanpassungen für Medizinische Fachangestellte
Dr. Marco Hensel, Facharzt für Orthopädie in Löbau, brachte den Antrag zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Tarifanpassungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) ein. Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand der KV Sachsen, die steigenden Personalkosten für MFA in den kommenden Honorarverhandlungen mit den Kassen in die Kalkulation einzubeziehen und eine entsprechende Honoraranhebung zu bewirken, um die Refinanzierung zu ermöglichen. Begründet wurde der Antrag damit, dass MFA als wichtige Stützen der ambulanten medizinischen Versorgungsstruktur eine angemessene Entlohnung erhalten sollen. Dies erhöhe die Attraktivität ihres Berufsbildes und sichere die zukünftige ambulante Versorgung in hoher Qualität. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Im Anschluss an die Abstimmung bat Erik Bodendieck in seiner Funktion als Tarifführer der ärztlichen Arbeitgeber um das Wort. Er erklärte, dass man in den Verhandlungen das Problem habe, dass die Leistungen der MFA zu wenig wertgeschätzt würden. Aufgrund der fehlenden Refinanzierung sei eine höhere Bezahlung schwierig. Er versprach, sich auch weiterhin für angemessene Tarifanpassungen einzusetzen.
Änderung Verfahrensordnung Plausibilitätsprüfung
Dr. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, stellte die neue Regelung in der Verfahrensordnung Plausibilitätsprüfung vor, die den Einsatz von Weiterbildungsassistenten konkretisiert. Während die Anstellung eines Sicherstellungs- und Entlastungsassistenten nicht zur Leistungsausweitung führen darf, können Ärzte in Weiterbildung ggf. eigenständig Leistungen erbringen. Somit wird dieser Leistungsanteil jetzt grundsätzlich mit einem Faktor von 0,3 berücksichtigt. Die Formulierung „grundsätzlich“ eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, im Rahmen von tiefergehenden Prüfverfahren und in Abhängigkeit von Stand und Art der Weiterbildung, auch höhere Anteile zu berücksichtigen. Diese Verfahrensordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Förderung von Ärzten in Weiterbildung
Des Weiteren erläuterte Dr. Krug, welche Anpassungen sich für die KV Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung ergeben – aufgrund der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen neuen Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
Die weiteren Änderungen dienen dem Ziel, die Anwendbarkeit und Verständlichkeit der Durchführungsbestimmungen für Weiterbilder, Ärzte in Weiterbildung sowie für die Verwaltung zu verbessern. Jetzt wird deutlicher, wer einen Antrag auf Förderung stellen darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fristen einzuhalten sind. Dabei gilt, dass Anträge auf Förderung nur für das laufende Kalenderjahr gestellt werden dürfen. Grundsätzlich muss der Antrag aber spätestens sechs Wochen vor Tätigkeitsbeginn in der KV Sachsen eingegangen sein. Bei einem begrenzten Stellenkontingent zählt die zeitliche Reihenfolge der Eingänge der vollständigen Anträge. Als weitere Neuerung wurde aufgenommen, dass die Förderung anteilsmäßig beziehungsweise komplett entfällt, sofern anderweitige finanzielle Mittel zur Förderung der Weiterbildung beantragt und genutzt werden. Weitere Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Förderung, Unterbrechungen und Rückzahlungen.
Die in Sachsen förderfähigen fachärztlichen Fachgebiete werden auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht.
Dr. Windau bedankte sich bei allen Beteiligten und insbesondere bei den technisch Verantwortlichen für die pannenfreie Durchführung der Veranstaltung. Die nächste Vertreterversammlung findet am 24. November 2021 statt.
– Öffentlichkeitsarbeit / pfl –