Zusammenarbeit am medizinischen Informationsobjekt „Krankenhaus-Entlassbrief“ zwischen KBV und DKG
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung medizinischer Informationsobjekte (MIO) bekräftigt.
Als Teil des Entlassmanagements regelt der Krankenhaus-Entlassbrief (KH-E) den Übergang von der stationären in die nachfolgende Versorgung und dient dem Austausch relevanter Informationen zwischen allen Beteiligten. Im Fokus stehen die Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, die Entlastung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie die Verbesserung der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Mit der Digitalisierung des Krankenhaus-Entlassbriefes verfolgen DKG und KBV gemeinsam das Ziel, versorgungsrelevante Informationen strukturiert und sicher zwischen Krankenhäusern und weiterbehandelnden Personen auszutauschen.
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur strukturierten Übertragung von medizinischen Daten im Gesundheitswesen definiert die KBV bereits seit 2020 medizinische Informationsobjekte (MIO), die ab 1. Januar 2022 innerhalb der elektronischen Patientenakte in der Versorgung eingesetzt werden. Nach dem digitalen Impfpass, dem Mutterpass, dem zahnärztlichen Bonusheft und dem Kinder-Untersuchungsheft soll nun der Krankenhaus-Entlassbrief folgen.
Geplant ist dieses MIO in enger Abstimmung zwischen DKG und KBV, unter Mithilfe der eigens für die Entwicklung der MIOs gegründeten mio42 GmbH. Die fachliche Führung für die Umsetzung übernimmt dabei die DKG. Die technische Umsetzung und die organisatorische Prozessbegleitung für Kommentierung und Benehmensherstellung erfolgen durch die KBV.
Ziel ist eine zeitnahe Entwicklung des MIO „Krankenhaus-Entlassbrief“ und eine Kommentierung in der zweiten Hälfte dieses Jahres. Wie gewohnt wird das MIO auf der dafür bereitgestellten Kommentierungsplattform mio.kbv.de öffentlich zugänglich gemacht.
– Nach Informationen von KBV und DKG –
Muster-Weiterbildungsordnung beschlossen: neuer Studiengang für Psychotherapeuten
Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten beschlossen. Damit nimmt die zweite Säule der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Psychotherapeutenausbildung Gestalt an.
Durch das Gesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeuten ist die Ausbildung künftig breit und modern aufgestellt. Das universitäre Masterstudium soll dazu beitragen, dass der Nachwuchs beständig auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht werden kann.
Absolventen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeuten qualifizieren. Dabei können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Voraussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.
Die Musterordnung stellt sicher, dass Fachpsychotherapeuten für alle Facetten des Berufes qualifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Krankenhaus und mindestens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. „Die Weiterbildung ist ein weiterer Beitrag dazu, die psychotherapeutische Versorgung qualitativ und quantitativ zu verbessern“, bewertete Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Neuerung.
Darüber hinaus ist auch eine Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somatischen Rehabilitation möglich.
Die Muster-Weiterbildungsordnung berücksichtigt die modernen Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die neue Weiterbildung ist sowohl in Voll- als auch in Teilzeit möglich.
Mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere Umsetzung der Weiterbildung gefallen. Parallel werden bis zum Herbst noch die Details zur Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren erarbeitet. Spätestens Ende 2022 wird es erste Absolventen der neuen Studiengänge geben. Bis dahin müssen die Psychotherapeutenkammern die ersten Weiterbildungsstätten anerkannt haben.
– Nach Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer –
Rescue-Impf-App: digitale Unterstützung bei Sprachbarrieren zur Corona-Impfaufklärung
Zur Unterstützung des Impf-Personals in den Impfzentren und Arztpraxen steht ab sofort eine neue App für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht-deutschsprachigen oder sehgeschädigten Personen sowie von Gehörlosen zum kostenlosen Download bereit.
Die App ermöglicht den Zugang zu relevanten Informationen zu den verfügbaren Impfstoffen über eine interaktive Darstellung von Text oder Gebärdensprache auf dem Smartphone. Medizinisches Personal kann mit der App wichtige Informationen etwa zu Vorerkrankungen oder Allergien bei Personen, die sich impfen lassen wollen, in Erfahrung bringen.
Die App deckt mehr als 35 Sprachen einschließlich Gebärdensprache ab und ermöglicht eine rechtssichere Aufklärung und Anamneseerhebung. Dabei werden keine personenbezogenen Daten auf dem Smartphone oder Tablet erzeugt oder gespeichert.
Die Rescue-Impf-App wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt. Alle Inhalte und Funktionen wurden in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut erstellt und sind medizin- und datenschutzrechtlich geprüft.
Der Download erfolgt über den Google Play Store für Android und im App Store für iOS und iPad OS.
– Nach Informationen der aidminutes GmbH, des BMG und des RKI –