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Scharfer Schnitt: GKV kündigt Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mitten in dieser Zeit, in der wir eine Pandemie bekämpfen, in der wir um eine bundesweite Impf- und Teststrategie ringen, uns täglich um unsere Patienten sorgen und den Praxisablauf in Gang halten, kündigt der GKV-Spitzenverband die Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung zum 31. Oktober 2021. Als „instinktlos“ bezeichnete die KBV das Verhalten der Krankenkassen. Es zeige leider, dass auf gemeinsame Beschlüsse mit dem GKV-Spitzenverband kein Verlass mehr sei.

Was ist passiert? Die Rahmenvorgaben gelten für die regional zu vereinbarenden Prüfungen der Wirtschaftlichkeit der Versorgung aller Bereiche ärztlich verordneter Leistungen.

Erst im Mai letzten Jahres hatten sich KBV und Krankenkassen darauf verständigt, das Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.

Ausgehandelt worden war die Rahmenvereinbarung, als mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung neu geregelt wurde. Die wichtigsten Veränderungen waren dabei, dass der Zeitraum für rückwirkende Prüfungen von vier auf zwei Jahre reduziert wurde und dass im Falle eines Arzneimittelregresses nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich geltenden verordneten Leistung zu erstatten sind, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und möglicher wirtschaftlicher Alternative.

Wichtig war für die Ärzte, dass diese Differenzberechnung auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt. Dazu zählten bei Arzneimitteln unter anderem auch Prüfanträge wegen Off-Label-Use-Verordnungen. Dies ist zum Beispiel für Kollegen in der Pädiatrie, Neurologie oder Onkologie von großer Bedeutung. Außerdem sollten Ärzte durch die Verkürzung der Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre mehr Planungssicherheit bekommen.

Dies wird nun von den Kassen – ohne jede substanzielle Begründung – wieder ausgehebelt.

Die damit verbundene erneute Verschärfung bedeutet ein unkalkulierbares Regressrisiko für die Praxen und ist ein Affront gegenüber den Ärzten. Die Folgen gehen weit über die wirtschaftliche Gefährdung der betroffenen Praxen hinaus. Mit der Kündigung der Vereinbarung konterkarieren die Kassen die Bereitschaft junger Menschen, sich als Arzt oder Ärztin niederzulassen. Denn die Sorge vor Regressen ist eines der größten Hemmnisse einer Entscheidung zur Niederlassung.

Die KBV-Vertreterversammlung hat die Krankenkassen nun aufgefordert, „ohne Wenn und Aber zu den Vereinbarungen zu stehen, für die der Gesetzgeber klare Vorgaben gegeben hat”.

Wir als Vertreter der KV Sachsen werden uns gemeinsam mit den anderen Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV im Rahmen von Neuverhandlungen vehement dafür einsetzen, dass eine angemessene, gesetzeskonforme und von uns vertretbare Lösung im Interesse und zum Schutz unserer Ärzte gefunden wird.

Bleiben wir kämpferisch!

 

Ihre Sylvia Krug