Bundesweite Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni 2021 verlängert
Ob Videosprechstunde, telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder veranlasste Leistungen: Zahlreiche Sonderregelungen, die coronabedingt seit Monaten gelten, werden mindestens bis 30. Juni 2021 verlängert. Die KBV bietet eine aktualisierte Übersicht für Praxen.
Ziel ist es, Praxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich deshalb dafür eingesetzt, dass unter anderem die Sonderregelungen für die Videosprechstunde, die telefonische Konsultation (gilt ebenfalls für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung) und die Erstattung der Portokosten für den Versand von Verordnungen und Überweisungen verlängert werden.
Neu: Telefonische Konsultation trotz Praxisbesuch
Bei der telefonischen Konsultation konnte die KBV zudem eine Lockerung erwirken: Fachärzte erhalten die GOP 01434 danach auch dann honoriert, wenn der Patient im selben Quartal in die Praxis kommt oder den Arzt in einer Videosprechstunde konsultiert. Die Leistung kann neben der Grundpauschale abgerechnet werden. Bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten wird in diesem Fall nicht mehr das Gesprächsbudget belastet. Sie erhalten die GOP 01434 auch dann in voller Höhe vergütet, wenn sie die Versichertenpauschale abrechnen. Auch die Fachgruppen der Kapitel 14, 16, 21, 22 und 23 können die GOP 01433 nun unabhängig von einem Punktzahlvolumen berechnen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Neu: Regelung zu den Chronikerpauschalen
Eine Vereinfachung gibt es zudem bei den Zuschlägen zu den hausärztlichen Chronikerpauschalen (GOP 03221/04221). Sie können rückwirkend zum 1. Januar 2021 auch dann abgerechnet werden, wenn nur ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und zusätzlich ein Kontakt per Video oder Telefon stattfindet. Normalerweise sind mindestens zwei persönliche Kontakte im Quartal erforderlich, damit die Zuschläge berechnet werden können. Die Regelung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Weitere Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung
Ebenfalls verlängert wurden die Sonderregelungen für die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise, die in einer Ergänzungsvereinbarung zur Psychotherapie-Vereinbarung geregelt sind. Sie betreffen die Videosprechstunde und die unbürokratische Umwandlung von Gruppentherapien in Einzeltherapien.
Telefonische AU, Verordnungen, Entlassmanagement
AU-Bescheinigungen können bei Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch ausgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese und weitere Sonderregelungen, unter anderem zum Ausstellen von Folgeverordnungen, verlängert. Auch die Erleichterungen im Entlassmanagement gelten weiterhin. Zu den Corona-Sonderregelungen des G-BA gehört auch, dass Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Soziotherapie sowie Heilmittel von den jeweiligen Berufsgruppen per Video durchgeführt werden dürfen, wenn der Patient dem zustimmt und eine persönliche Behandlung aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht erfolgen kann.
Hygienepauschale in der Unfallversicherung
Die Hygienepauschale für Durchgangsärzte, mit der sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an den Mehraufwendungen für Infektionsschutz während der Corona-Pandemie beteiligen, wurde ebenfalls bis 30. Juni 2021 verlängert. Die Hygienepauschale in Höhe von vier Euro pro Behandlungstag erhalten Durchgangsärzte zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Behandlung von Unfallverletzten.
Verlängerung von NäPA-Sonderregelungen
Die Sonderregelungen für die nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPA) in Ausbildung sowie für die Refresher-Kurse wurden ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Damit ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, die Genehmigung für die NäPA auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 30. Juni erfolgt. Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Frist für den Nachweis der Refresher-Fortbildung um zwölf Monate verlängert werden, sofern die Drei-Jahres-Frist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 endet.
Informationen
www.kbv.de > Aktuell > Praxisnachrichten vom 19.03.2021
– Information der KBV–
Hausärztliche Forschungs- und Versorgungsexpertise in gesundheitspolitische Entscheidungen einbeziehen
Am 6. März 2021 fand die Klausurtagung des Präsidiums und des wissenschaftlichen Beirates der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) im Onlineformat statt.
SGAM-Präsident Dr. Andreas Schuster formulierte in seinem Eingangsstatement, dass Hausarztpraxen eine wesentliche Säule in der ambulanten Versorgung stellen, so auch bei Covid-19-Erkrankten, denn nur etwa zehn Prozent würden hospitalisiert. „Diese und andere neue Herausforderungen verändern stetig unser hausärztliches Arbeiten“, ergänzte er.
Die SGAM ist schon seit über 20 Jahren in der hausärztlichen Forschung aktiv und dokumentiert diese Veränderungen regelmäßig: Ihre in Fachkreisen anerkannten SESAM-Projekte (Sächsische Epidemiologische Studien in der Allgemeinmedizin) 1 bis 5 beschreiben Inhalt und Organisation der hausärztlichen Versorgungsrealität im Langzeitverlauf.
Auch in der für 2021 geplanten Studie SESAM 6 wird erneut das aktuelle Versorgungsgeschehen in der hausärztlichen Praxis untersucht. Der Vergleich zu den Vorgängerstudien (SESAM 2 und 4) ermöglicht die Analyse von Veränderungen des Tätigkeitsspektrums und erlaubt damit Rückschlüsse, inwiefern sich die hausärztliche Versorgung und das Patientenspektrum durch die aktuelle Pandemie verändert haben.
Um auch in Zukunft eine stabile hausärztliche Versorgung sicherstellen zu können, ist eine frühzeitige Einbeziehung der Hausärzte und ihrer Vertreter in gesundheitspolitische Entscheidungen der Primärversorgung unabdingbar. Es sind die Hausärzte, welche auf Grund ihrer langen Arzt-Patienten-Beziehung die individuellen Krankheitsverläufe und Gesundheitsrisiken sehr gut kennen und ein besonders hohes Maß an Vertrauen genießen. Nach übereinstimmender Meinung der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und des Sächsischen Hausärzteverbandes könnten die Hausärzte einen noch größeren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten, wenn ihnen eine höhere Entscheidungskompetenz, u. a. in Bezug auf die Impf- und Teststrategie, zugestanden würde.
Informationen
– Sächsische Gesellschaft für Allgemeinmedizin e. V. –