Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2021 » 04/2021 » Gesundheitspolitik

Sächsisches Pilotprojekt mit Corona-Impfungen in Arztpraxen

Ziel war es, die Hausärzte schnellstmöglich in die Impfkampagne einzubinden. Das verkürzt die Wege, die Patienten haben einen vertrauensvollen Ansprechpartner bei ihrem Hausarzt, der sie kennt. Mit dem Pilotprojekt wurden die Abläufe in den Praxen erprobt, bevor dort die flächendeckende Verimpfung möglich war.

In einem Pilotprojekt wurden seit dem 15. März 2021 – mit viertägiger Unterbrechung durch den Impfstopp von AstraZeneca – 39 Arztpraxen sachsenweit in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden. Damit sollte frühzeitig der Übergang in die regelhafte Verimpfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der Fläche erprobt werden. Die ausgewählten Modell-Praxen fungierten als Außenstellen eines Impfzentrums. Das Projekt war bis zum 15. April 2021 vorgesehen. Das Sozialministerium hat dazu einen Vertrag mit der KV Sachsen abgeschlossen. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca.

Die Praxen wurden von der KV Sachsen, dem Sächsischen Hausärzteverband und der Sächsischen Landesärztekammer ausgewählt. Sie mussten bestimmte Kriterien erfüllen: Sie müssten mindestens 100 Patienten betreuen, die in die Personengruppe der über 80-Jährigen fallen. Sie waren zudem verpflichtet, die Terminvergabe, Durchführung der Impfungen und die Bestellung des Impfstoffes in eigener Verantwortung durchzuführen. Die geltende Priorisierung musste eingehalten werden, ein Verwurf von Impfdosen war zu vermeiden. Zudem musste sichergestellt sein, dass die notwendige Impfdokumentation ordnungsgemäß und zeitnah durchgeführt wird.

Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, sagte: „Mit dem Start dieses Pilotprojektes gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung: Das Ziel ist die möglichst schnelle Durchimpfung der Bevölkerung und so wie gegen die saisonale Grippe und andere Krankheiten in vielen Arztpraxen geimpft wird, soll dies nun auch bei der Impfung gegen Covid-19 möglich werden. Wir wissen, dass noch viele weitere unserer sächsischen Vertragsärzte dafür bereitstehen und hoffen nun auf die von der Bundesebene angekündigte Umsetzung und Bereitstellung ausreichender Impfstoffmengen, damit künftig die Menschen wohnortnah in den Arztpraxen geimpft werden können.“

Der Freistaat Sachsen übernimmt die Kosten für die Kommissionierung und die Belieferung. Die Modell-Vertragsärzte können die Impfungen durch eine Änderung der Impfverordnung nun beim Bund abrechnen. Das Pilotprojekt ergänzt die bestehende Struktur der Impfzentren und mobilen Teams. Die teilnehmenden Praxen befanden sich in Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Auerbach, Bad Elster, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Dresden, Eibenstock, Freiberg, Geringswalde, Glaubitz, Hoyerswerda, Leipzig, Lichtentanne, Lunzenau, Neukieritzsch, Niederwiesa, Oderwitz, Plauen, Radeberg, Sayda, Torgau, Wechselburg, Wurzen, Zwickau.

Bundesweite Einbeziehung der Hausarztpraxen

Inzwischen hat die Bundesregierung entschieden, dass Arztpraxen ab dem 7. April 2021 in den Impfprozess einbezogen werden sollen. Aufgrund der zunächst noch begrenzten Zahl an Impfdosen werden anfangs kleinere Mengen an die Praxen ausgeliefert. Jede der bundesweit rund 50.000 Hausarztpraxen soll wöchentlich etwa 20 Impfdosen erhalten. Später sollen auch Fach- und Betriebsärzte einbezogen werden. Für die Impfungen in den Arztpraxen gilt die Priorisierung der Impfverordnung als Grundlage.

       – Nach Informationen des Sächsischen Sozialministeriums und der Bundesregierung –