Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2021 » 03/2021 » Vertragswesen

Förderung und Vergütung zusätzlicher kinderendokrinologischer Leistungen


Die KV Sachsen und die AOK PLUS haben mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 den Vertrag „KinderEndo PLUS“ geschlossen, der die Förderung und Vergütung zusätzlicher kinderendokrinologischer Leistungen wie Testuntersuchungen und Patientenschulungen zum Gegenstand hat.

Der teilnehmende Arzt erhält eine extrabudgetäre Vergütung für die Erbringung von Testuntersuchungen, wie zum Beispiel Arginin-Stimulationstest, CRH-Test, GrNH-Test, Buserelin-Test. Dies gilt ebenso für die Durchführung der Patientenschulung bei Vorliegen einer hypophysären Störung (E23.0G) durch eine medizinische Fachangestellte mit dem Ausbildungsabschluss der Endokrinologie-Assistenz.

Leistungen und Vergütungen

Abrechungs-Nr.

Pauschale

Vergütung

98360D

Diagnostik

25,00 Euro

max. zweimal im Krankheitsfall abrechnungsfähig

98360T

Therapie

30,00 Euro

einmalig je Versicherten abrechnungsfähig, bei Vorliegen der Diagnose E23.0G


Die konkreten Leistungsinhalte können der Anlage 3 zum Vertrag entnommen werden.

Teilnahmeberechtigt sind

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinder-(und Jugend-)Endokrinologie und -Diabetologie bzw. Schwerpunktbezeichnung Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
  • Versicherte der AOK PLUS bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

Die Einschreibung erfolgt mittels Teilnahmeformular gemäß Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Das Einschreibeverfahren der Versicherten ist durch den teilnehmenden Vertragsarzt umzusetzen. Die Übermittlung der Teilnahmeerklärungen vom Vertragsarzt an die KV Sachsen bzw. der Versicherten an die AOK PLUS soll – sofern möglich – vorrangig elektronisch erfolgen.

Mit der Teilnahme am Vertrag verpflichtet sich der Vertragsarzt zudem, für konsiliarische Fallkonferenzen die Voraussetzungen der Telekonsilien-Vereinbarung einzuhalten und als Mindestausstattung vorzuhalten.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „K“ > KinderEndo PLUS

 

                                                                 – Vertragspartner und Honorarverteilung / bu –

 

ParkinsonNetzwerk Ostsachsen – Abrechnungsvertrag seit 1. Januar 2021


Zum 1. Januar 2021 ist der „Vertrag über die Erbringung und den Nachweis von ärztlichen Leistungen im Rahmen der sektorenübergreifenden integrierten Versorgung von Parkinsonpatienten in Ostsachsen (PANOS)“ in Kraft getreten, der zwischen dem Institut für Angewandte Informatik (InfAI) e. V. und der KV Sachsen geschlossen wurde. Der Vertrag bildet die Grundlage zur Abrechnung und Vergütung von Leistungen, die im Rahmen von PANOS durch die teilnehmenden niedergelassenen Vertragsärzte erbracht werden.

An PANOS können alle Hausärzte, Nervenärzte und Neurologen teilnehmen, die ihren Praxissitz in den projektrelevanten Regionen Ostsachsens (Dresden, Landkreise Meißen, Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz / Osterzgebirge) sowie der Region Freiberg (PLZ 09544 bis 09638) im Landkreis Mittelsachsen haben. Der Praxissitz der teilnehmenden Vertragsärzte – und nicht der Wohnort der Patienten – determiniert die Einschreibung von Patienten.

Die ärztliche Teilnahme setzt die aktive Anwendung der webbasierten PANOS-Plattform voraus und erfolgt mittels formeller Einschreibung gegenüber der KV Sachsen.

Teilnahmeberechtigt sind alle gesetzlich Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit klinischer Diagnose einer idiopathischen Parkinson-Krankheit (ICD-10 G20.-), die sich nach den Diagnosekriterien der jeweils gültigen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie in der Transitions- und Spätphase befinden, und mittels Teilnahme-/Einwilligungserklärung bei ihrem niedergelassenen teilnehmenden Vertragsarzt einschreiben. Die abschließende Entscheidung über die Einordnung der Patienten in die Transitions- oder Spätphase verbleibt bei den Parkinsonzentren.

Zentrale Projektbestandteile sind die Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Behandlungspfades und die Stärkung der intersektoralen Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und spezialisierten Parkinsonzentren am Elblandklinikum Meißen, Klinik Tharandter Wald in Hetzdorf sowie dem Universitätsklinikum Dresden.

Folgende Leistungen können teilnehmende Vertragsärzte erbringen:

  • Ersteinschreibeverfahren für Versicherte (inkl. Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen und der klinischen Anmeldekriterien gemäß Anlage 3, Erstanmeldung an PANOS-Plattform, Information und Aufklärung der Versicherten zum Projekt sowie Patientenschulung)
  • Dokumentation in elektronischer PANOS-Patientenakte (PANOS-ePA)
  • Zusammenarbeit mit Parkinsonzentren und Parkinsonlotsen (Case-Manager)
  • Bereitschaft, das vom Parkinsonzentrum vorgeschlagene Weiterbehandlungskonzept sowie die Medikationsempfehlungen, soweit diese den zulassungsgemäßen Einsatz betreffen, umzusetzen; bei diskrepanter Einschätzung Mitwirkung an Konsensfindung
  • Umsetzung strukturierter Untersuchungen (i. S. v. Diagnostik) entsprechend den Vorgaben in PANOS-ePA
  • Überprüfung der Notwendigkeit paraklinischer Untersuchungen

Teilnehmende Ärzte können folgende Pauschalen im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung gegenüber der KV Sachsen abrechnen:

Abrechnungs-Nr.

Leistung

Vergütung

91270A

Einschreibepauschale

45,00 Euro einmal pro teilnehmendem Versicherten im Einschreibequartal

91270B

Betreuungspauschale

35,00 Euro max. viermal im Kalenderjahr pro teilnehmendem Versicherten


Die konkreten Leistungsinhalte und Abrechnungsmodalitäten können der Anlage 5 zum Vertrag entnommen werden. Die Abrechnung der o. g. Pauschalen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die reguläre Diagnostik und Therapie bleiben EBM-Leistung und werden wie gewohnt abgerechnet.

PANOS wird durch den Bund gefördert und mit Steuermit­teln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlos­senen Haushaltes mitfinanziert. Die Projektlaufzeit endet am 31. Dezember 2021. Aus diesen Gründen endet auch der PANOS-Abrechnungsvertrag zu diesem Zeitpunkt.

Aus rechtlichen und Vereinfachungsgründen ist der Vertragsgegenstand zwischen KV Sachsen und InfAI eng gefasst auf die Leistungen der Vertragsärzte bezogen. An PANOS teilnehmende Ärzte und eingeschriebene Patienten können darüber hinaus auf vielfältige Weise von der neuen Versorgungsstruktur profitieren, denn der Förderbescheid von Land und Bund für PANOS unterstützt zahlreiche weitere Maßnahmen:

  • Aufbau einer lebenslangen Begleitung der Parkinson-Patienten und ihrer Angehörigen durch die neu geschaffene Struktur der Parkinsonlotsen in pflegerischer, sozialer und medizinischer Hinsicht
  • automatisiertes repetitives Monitoring durch den Patienten selbst und unterstützt durch die Parkinsonlotsen, dessen Ergebnisse den eingeschriebenen Ärzten zur Verfügung gestellt werden, erlaubt ein frühes und präzises Reagieren auf Verlaufsveränderungen
  • Patientenschulung für Erkrankte und deren Angehörige
  • Aufbau eines Fortbildungscurriculums für teilnehmende Vertragsärzte in Kooperation mit der Sächsischen Landesärztekammer
  • Vernetzung aller Protagonisten in Form eines professionellen und proaktiven Netzwerkmanagements

Weitere Informationen zum Projekt „PANOS“ können Sie dem Artikel im Heft 09 / 2020 der KVS-Mitteilungen entnehmen. Der Abrechnungsvertrag PANOS steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „P“ > PANOS > Abrechnungsvertrag

Projektkoordination/Case-Management
E-Mail:    panos@ukdd.de
Telefon: 0351 458-11876

                                                – Vertragspartner und Honorarverteilung / bu –

 

Neuer Vertrag zur Umsetzung digital gestützter Versorgungsanwendungen


Mit der AOK PLUS wurde zum 1. Januar 2021 ein „Vertrag zur Umsetzung von digital gestützten Versorgungsanwendungen als Modellvorhaben nach § 64 SGB V“ geschlossen. Er bietet Ärzten eine zusätzliche Vergütungsmöglichkeit.

Durch die IT-Vertragsschnittstelle S3C können Informationen zu einer Vielzahl von Selektivverträgen direkt in die Praxisverwaltungssysteme eingespielt werden.

So werden Sie beispielsweise bei Vertragseinschreibungen und dem Verordnungsmanagement unterstützt, ohne dass Sie Daten doppelt erfassen müssen. Die Liste der zertifizierten PVS-Softwarehersteller / Praxissoftwareprodukte mit implementierten S3C-Schnittstelle/-modulen ist auf der Internetseite der gevko GmbH abrufbar.

Um den Vergütungsanspruch für die Umsetzung der S3C-Schnittstelle nach dem Rahmenvertrag „Digitalisierung“ (Versorgungsmodul „Qualitätsmanagement“) zu sichern, müssen in der Arztpraxis folgende Module der S3C-Schnittstelle eingesetzt werden:

 S3C-AM – Arzneimittelmanagement

Vorteile für den Arzt:

  • Unterstützung bei Arzneimittel-Verordnungen, z. B. durch Verweis auf Alternativen bei Rabattverträgen oder Me-Too-Präparaten
  • weitere Regelungen können Generika, Biosimilar-Höchstquoten und Leitsubstanzen umfassen sowie DDD-Kostenvergleiche und Therapiehinweise

 S3C-BQ – Behandlungsqualität

Vorteile für den Arzt:

  • Versichertenbezogene Informationen über spezielle Versorgungsangebote bzw. Hinweise zu anstehenden Vorsorgeleistungen der AOK PLUS
  • Hinweise und Behandlungsempfehlungen im Patientenkontext, sowohl zu Regelversorgungsalternativen als auch zu besonderen Versorgungsangeboten der Krankenkasse
  • Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität

 S3C-MP – Medikationsplan

Vorteile für den Arzt:

  • Erstellung und Pflege eines elektronisch einsehbaren Medikationsplanes (eMP)
  • Verbesserung der Therapietreue und Patientensicherheit

Derzeit ist das Versorgungsmodul „Qualitätsmanagement“ dem allgemein gültigen Rahmenvertrag „Digitalisierung“ angegliedert. Dieses Modul beschreibt die Leistungsvoraussetzungen und die Vergütung für die Vertragsärzte in den Bereichen „Elektronische Prozessunterstützung mittels S3C-Schnittstelle“ sowie „eArztbrief“.

Alle im Bereich der KV Sachsen tätigen Vertragsärzte, die die S3C-Schnittstelle implementiert haben, nehmen automatisch am Versorgungsmodul „Qualitätsmanagement“ teil, d. h. es gibt kein formelles Einschreibeverfahren. Gleiches gilt auch für die Versicherten.

Elektronische Prozessunterstützung mittels S3C-Schnittstelle

Ziel ist es, die Implementierung und Nutzung der S3C-Schnittstelle in der jeweils aktuellen Version finanziell zu fördern, denn Nutzungs- und Implementierungsgebühren, die der PVS-Softwarehersteller für den Einbau und die Pflege der S3C-Schnittstelle erhebt, sind vom Vertragsarzt selbst zu tragen.

Der Nachweis zur Erfüllung der o. g. Voraussetzungen erfolgt elektronisch mittels korrekter Befüllung des KVDT-Datenfeldes „FK0132“ im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung.

Bei Erfüllung der o. g. Anforderungen erhält die förderberechtigte Vertragsarztpraxis eine Strukturpauschale in Abhängigkeit der Zertifizierung von S3C-MP („ Tabelle 1).

Eine Doppelvergütung für die Nutzung der S3C-Schnittstelle/-module nach diesem Vertrag und einem weiteren Selektivvertrag der AOK PLUS (z. B. AOK PRIMA PLUS) ist ausgeschlossen. In diesem Fall wird die höhere Strukturförderung ausgezahlt. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Innerhalb einer BSNR besteht der Anspruch auf Vergütung je AOK-Behandlungsfall nur einmal.

Abweichend zur bisherigen „Qualitätsmanagementvereinbarung“ wird die Strukturpauschale der förderberechtigten Praxis von der KV Sachsen zugesetzt und ist nicht gesondert abrechenbar.

Tabelle 1 Strukturpauschalen von S3C-MP

Leistungsinhalte

Vergütung

Hinweise

Aktive Nutzung der S3C-Module:

  • S3C-AM
  • S3C-BQ

Gilt bis einschließlich des Quartals der Zertifizierung des PVS hinsichtlich S3C-MP.

1,30 Euro
je AOK-Behandlungsfall
und Praxis

Nur bei vollständigem Einsatz aller genannten S3C-Module.

Ab dem Folgequartal der Zertifizierung des PVS hinsichtlich S3C-MP ist die Vergütung i. H. v. 1,30 Euro je Behandlungsfall und Praxis ausgeschlossen.

Aktive Nutzung der S3C-Module:

  • S3C-AM
  • S3C-BQ

und

  • S3C-MP

Gilt ab dem Folgequartal der Zertifizierung des PVS hinsichtlich S3C-MP.

1,80 Euro
je AOK-Behandlungsfall
und Praxis

Nur bei vollständigem Einsatz aller S3C-Module.

Der Vergütungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn S3C-MP
ab dem Folgequartal der Zertifizierung nicht eingesetzt wird.

 

eArztbrief

Ziel ist die Förderung der papierlosen, elektronischen Kommunikation unter den Leistungserbringern und der AOK PLUS. Es erfolgt eine extrabudgetäre Vergütung („  Tabelle 2), begrenzt auf ein Gesamtbudget i. H. v. insgesamt 350.000 Euro.

Verbleibende Mittel werden ins nächste Quartal übernommen, bis das Gesamtbudget aufgebraucht ist.

Die Vergütung wird dem anspruchsberechtigten Vertragsarzt von der KV Sachsen zugesetzt.

Tabelle 2 Extrabudgetäre Vergütung des eArztbriefes

Leistungsinhalte

Vergütung

Hinweise

 
  • Versandpauschale für eArztbrief
  • Zuschlag zur Abrechungs-Nr. 86900
 

0,40 Euro

Die Auszahlung der Vergütung erfolgt i. H. v. max. 87.500 Euro/
Quartal über alle anspruchsberechtigten Ärzte und wird ggf. quotiert.

 
  • Empfangspauschale für eArztbrief
  • Zuschlag zur Abrechungs-Nr. 86901
 

0,40 Euro
 


Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „R“

                                                             – Vertragspartner und Honorarverteilung / bu –