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Ärztliche Zweitmeinung künftig auch bei geplantem Kniegelenkersatz möglich


Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren wird durch das neue Eingriffsthema „Implantation einer Knieendoprothese“ ergänzt. Damit ist eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung für insgesamt vier Indikationen möglich: Gebärmutterentfernungen, Mandeloperationen, Schulterarthroskopien und Implantationen von Knieendoprothesen.

Als „Zweitmeiner“ bei einer geplanten Implantation einer Knieendoprothese kommen ausschließlich Orthopäden und Unfallchirurgen, Chirurgen mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin in Frage.

Um eine Zweitmeinung abrechnen zu können, benötigen Ärzte eine Genehmigung, die sie bei der KV Sachsen beantragen können.

Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelnden Arztes und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zur Befunderhebung und Überprüfung der Indikationsstellung zwingend erforderlich sind. Die Vergütung ist für alle Zweitmeinungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Eingriff gleich und erfolgt noch bis Ende 2021 extrabudgetär.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Zweitmeinungsverfahren
 

 

                                                                           – Qualitätssicherung / zkr –

Einrichtungsbezogene Dokumentation für QS-Verfahren ausgesetzt


Zum Qualitätssicherungs-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperativer Wundinfektionen“ ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine Richtlinienänderung in Kraft getreten.

Alle Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich, die definierte Tracer-Eingriffe erbracht haben, sind verpflichtet, in einer jährlichen Erhebung über ihr Infektions- und Hygienemanagement Auskunft zu geben. Für die Einrichtungsbefragung im Januar / Februar 2021 für das Erfassungsjahr 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aussetzung beschlossen.

Über die geplante Aussetzung wird auch auf der Internetpräsenz der KV Sachsen informiert. Das Erfassungstool der KBV ist für den Zeitraum des Pausierens inaktiv geschaltet.

Informationen

www.kvsachsen.de > Aktuelles

                                                                                  – Qualitätssicherung / mar –