Überblick zur Digitalisierung 2021: Geplante Starttermine in den Praxen
Was erwartet die Praxen in diesem Jahr bei der Digitalisierung? Trotz aller Hemmnisse seien Praxen der Digitalisierung gegenüber zunehmend aufgeschlossen, ist die KBV überzeugt. Doch es sei endlich Zeit für Digitalisierung mit echtem Mehrwert für die Praxen – und für ein Ende der Sanktionen.
1. April: IT-Sicherheitsrichtlinie
IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser schützen: Das ist eines der Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinie. So sollen klare Vorgaben dabei helfen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren. Dabei geht es um Punkte wie Sicherheitsmanagement, IT-Systeme, Rechnerprogramme, mobile Apps und Internetanwendungen oder das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen.
Erste Schritte – zum Beispiel den Einsatz aktueller Virenschutzprogramme oder die Dokumentation des internen Netzes anhand eines Netzplanes – sollen Praxen bis 1. April 2021 realisieren. Weitere Anforderungen folgen 2022. Die KBV stellt als Unterstützung für Ärzte und Psychotherapeuten auf einer Online-Plattform Begleitinformationen und Umsetzungshinweise für Praxen zur Richtlinie bereit, die kontinuierlich ergänzt werden.
1. Juli: Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das zentrale Element der digitalen Gesundheitsversorgung werden. Seit Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. Ab Juli 2021 haben Patientinnen und Patienten Anspruch darauf, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt ihre ePA mit medizinischen Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext befüllt.
Leider hinkt die Verfügbarkeit der technischen Komponenten und Dienste den gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Umsetzung der TI-Anwendungen in den Praxen hinterher, bedauert die KBV und setzt sich weiterhin dafür ein, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht mit Sanktionen belegt werden. Die ersten für die ePA notwendigen von der gematik zugelassenen Konnektor-Updates stünden erst frühestens Ende des zweiten Quartals bereit.
1. Oktober: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Voraussichtlich ab Oktober sollen Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch übermitteln. In einem ersten Schritt betrifft die elektronische Umsetzung nur den Versand an die Krankenkassen. Allerdings erscheint dies zunächst als „wenig sinnvolle Hybridlösung“, bei der weiterhin Exemplare ausgedruckt werden. Praxen beschere sie zusätzlichen Aufwand durch ein Nebeneinander von elektronischer und analoger Anwendung. Ab 2022 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber ausschließlich digital erfolgen.
DRINGEND: eHBA beantragen
Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer zuständigen Kammer beantragen. Wenn diese den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern.
Um Ihre Identität nachzuweisen, müssen Sie für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen. Sobald der Ausweis produziert ist, erhalten Sie ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden.
Formular zur Beantragung des eHBA
für sächsische Ärzte:
www.slaek.de > Ärzte > Mitgliedschaft > Arztausweis
und sächsische Psychotherapeuten:
https://opk-info.de / intranet/
– Information der KBV –
Kapazitäten der Impfzentren nicht ausreichend: Praxen endlich einbeziehen
Spätestens im April soll laut KBV und Zi mit flächendeckenden Impfungen in Arztpraxen begonnen werden, ansonsten droht ein „Impfstau“.
Schon im März könnte die Kapazität der Impfzentren in Deutschland nicht mehr ausreichen, um alle verfügbaren Dosen gegen das COVID-19-Virus zu verimpfen. Schon dann, spätestens aber im April, müsse mit flächendeckenden Impfungen in den Arztpraxen begonnen werden. Ansonsten würde ab Mai eine Impflücke von wöchentlich mindestens drei Millionen unverimpften Dosen entstehen. Diese könnte bis Juli sogar auf etwa 7,5 Millionen pro Woche anwachsen. Das resultiert insbesondere aus der zusätzlichen Verfügbarkeit des AstraZeneca-Impfstoffs.
Bis zum 21. September 2021 kann nach Angaben der Bundesregierung von einer wöchentlichen Impfstoffverfügbarkeit von bis zu 9,7 Millionen Dosen ausgegangen werden. Die Kapazität der bundesweit derzeit rund 400 Impfzentren wird aktuell auf 1,4 Millionen Impfungen pro Woche (200.000 täglich) geschätzt. Selbst wenn diese um 50 Prozent auf 2,1 Millionen Impfungen (300.000 täglich) gesteigert werden könnte, würde die Durchimpfung der Bevölkerung etwa 450 Tage in Anspruch nehmen und wäre somit nicht bis Ende September 2021 zu schaffen.
Soll der verfügbare Impfstoff schnellstmöglich verimpft werden, könnten nach bisherigem Stand bereits ab Ende März mindestens 40.000 Praxen zusätzlich benötigt werden. Das zeigt eine aktuelle Modellierung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur nationalen Impfkampagne gegen das Corona-Virus. Die wissenschaftliche Projektion des zukünftigen Impfgeschehens ist im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz im Februar von der Bundeskanzlerin und den Regierungsspitzen der Länder beraten worden.
Bis zu 75.000 der bundesweit insgesamt 102.000 Arztpraxen könnten sich nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Impfkampagne beteiligen, wenn dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.
„Rechnerisch ergibt sich auf Basis der erwarteten Impfstoffmengen die Möglichkeit einer vollständigen Durchimpfung der erwachsenen Bevölkerung bis Ende August, wenn die Vertragsärzteschaft rechtzeitig in die Kampagne einbezogen wird. Geht man für die Modellierung zunächst von rund 50.000 vertragsärztlichen Praxen aus, die im Schnitt mindestens 20 Impfungen pro Tag durchführen, resultiert ein Kapazitätspotenzial von mehr als einer Million Impfungen pro Tag bzw. fünf Millionen Impfungen pro Woche in den Praxen. Dass die Vertragsärzte schnell in großer Zahl impfen können, belegen die Versorgungsdaten aus dem vergangenen Jahr: In den ersten drei Quartalen sind 3,5 Millionen Pneumokokken- und Influenza-Impfungen mehr vorgenommen worden als im Vorjahreszeitraum. Davon waren allein im September 1,8 Millionen Influenza-Impfungen. Auch im Oktober und November haben Praxen ähnlich hohe Impfstoffmengen bei den Apotheken abgerufen, so dass die Gesamtzahl aller Influenza-Impfungen 2020 in der Größenordnung von rund 20 Millionen liegen dürfte. Hinzu kommen weitere 5 Millionen Pneumokokken-Impfungen“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Die Praxen seien darauf eingestellt, schnell eine große Gruppe von Patientinnen und Patienten zu impfen, das von der Politik vorgegebene Zeitziel bleibe aber eine Herausforderung. Werde das Impfgeschehen sobald wie möglich in die Praxen verlagert, gäbe es bundesweit mehrere zehntausend wohnortnahe und leicht zu erreichende Anlaufstellen für alle, die sich impfen lassen wollen.
Angesichts der Zusatzbelastung muss die schnelle Durchführung der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 für die Praxen aber auch attraktiv sein. Zudem darf die Impfpriorisierung nicht in die Behandlungszimmer der Arztpraxen verlagert werden. Die Dokumentation muss vereinfacht und die Verteilungswege für Impfstoffe und Verbrauchsmaterial müssen so angepasst werden, dass übliche Bestellroutinen nutzbar gemacht werden.
– Information der KBV und des Zi –
KBV appelliert an Gesetzgeber: Kein Abspecken beim Schutzschirm für Praxen!
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekräftigt ihre Forderung, den Rettungsschirm für Praxen nicht in einer reduzierten Version fortzusetzen. Der von den Koalitionsfraktionen von CDU / CSU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf reicht nicht aus, da der darin vorgesehene Schutzschirm keine Präventions- und extrabudgetären Leistungen berücksichtigt.
„Die Weiterführung eines umfassenden Schutzschirms für die 102.000 Praxen in Deutschland wird dringend benötigt – aber bitte nicht in einer abgespeckten Variante“, appelliert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen an die Verantwortlichen in der Politik. Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Verlängerung des Rettungsschirms für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vor – allerdings in geringerem Umfang als zunächst vorgesehen.
Gassen: „Wir begrüßen ausdrücklich die Verlängerung des Schutzschirms für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Allerdings sollte die Verlängerung auch alle extrabudgetären Leistungen umfassen. Andernfalls werden bestimmte Praxen und Fachgruppen kaum unterstützt und können in eine existenzielle Notlage geraten.“ Zur extrabudgetären Vergütung zählen beispielsweise das ambulante Operieren, Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, Mutterschaftsvorsorge oder auch Impfungen.
Der Schutzschirm hatte in der ersten Corona-Welle dafür gesorgt, dass die medizinische Versorgung uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden konnte. Das Parlament müsse im Kampf gegen die zweite Pandemiewelle den Corona-Schutzschirm über den Praxen in voller Spannbreite geöffnet lassen. Die Politik müsse den Niedergelassenen zur Seite stehen und für einen fairen Ausgleich bei Praxen sorgen, die coronabedingt unter erheblichen Fallzahlrückgängen leiden.
Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ ist bis zum 31. März 2021 befristet. Mit einer Verlängerung des Gesetzes sollen unter anderem zahlreiche Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus dem vergangenen Jahr für mindestens drei Monate weitergeführt werden. Dazu zählt auch der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten.
– Information der KBV –