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Überweisung notwendig: Komplexleistungen für Kinder und Jugendliche


Vereinbarung zur Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte an der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Landesregelung Komplexleistungen)

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Komplexleistungen im Sinne der genannten Rahmenvereinbarung mit einer Überweisung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin bzw. einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie sowie der Ausstellung eines Förder- und Behandlungsplanes zu veranlassen sind.

Dabei schließen sich Leistungen einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) und eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) nicht gegenseitig aus. Je nach Art und Schwere der Behinderung des Kindes arbeiten die IFF und das SPZ interdisziplinär zusammen und ergänzen sich. Insofern kann für die Komplexleistung direkt eine Überweisung für die IFF ausgestellt werden. Bei Bedarf kann zusätzlich eine zweite Überweisung an das SPZ erfolgen.

                                              – Vetragspartner und Honorarverteilung / sto –

Nachtrag zum Vertrag „Gesund schwanger“


Seit 1. April 2016 besteht die Vereinbarung „Gesund schwanger“. Der 2. Nachtrag beinhaltet jetzt eine klarstellende Regelung zum Frühultraschall (GOP 81301).

Der § 10 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) besagt, dass bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken ein Fötus nicht exponiert werden darf. Damit stellen die Partner des o. g. Vertrages klar, dass die vereinbarte Leistung „Frühultraschall in der 4. bis zur 8. Schwangerschaftswoche“ nach Anlage 6 des o. g. Vertrages zwingend eine medizinische Indikation voraussetzt.

Der 2. Nachtrag tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Vertragsdokumente können auf der Internetpräsenz der KV Sachsen eingesehen werden.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „G“

                                              – Vertragspartner und Honorarverteilung / mue –