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Rechtssicher elektronisch unterschreiben mit der qualifizierten elektronischen Signatur

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung (eArztbrief, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eRezept, Überweisungsscheine) wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift ablösen.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dokumentiert auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau, zu wem die digitale Unterschrift gehört und dass das signierte Dokument nicht mehr verändert wurde. Für das Versenden eines eArztbriefs oder das Ausstellen eines digitalen Laborauftrags ist die QES bereits Pflicht. Mit dem Notfalldatensatz, dem elektronischen Rezept (eRezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommen demnächst weitere Anwendungen mit QES-Pflicht hinzu.

Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für die QES eine – meist im Praxisverwaltungssystem integrierte – Signatursoftware und einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis. Letzterer dient als sogenannte Signaturkarte, bei welchem die digitale Unterschrift eindeutig einem Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten zugeordnet werden kann. Sie darf nur von dafür zertifizierten Anbietern ausgestellt werden. Um eine QES zu erstellen, muss der Arzt oder Psychotherapeut den eHBA in das Lesegerät stecken und ihn zusätzlich mit einer sechsstelligen PIN freigeben.

Voraussetzungen in der Praxis

  • TI-Konnektor muss auf den Softwarestand zum sogenannten eHealth-Konnektor (PTV 3) aktualisiert werden
  • ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab Generation 2 je behandelnden Arzt- bzw. Psychotherapeut
  • PIN für den eHBA (6-stellig)

Arten einer qualifizierten elektronischen Signatur

1.   Qualifizierte elektronische Signatur – vergleichbar mit dem sofortigen Unterschreiben eines Briefs nach dessen Fertigstellung

  • Dokument (z. B. eArztbrief, eAU, eRezept) wird erstellt
  • Dokument wird zur Signatur angezeigt
  • QES wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN am Kartenlesegerät eingegeben werden
  • signiertes Dokument kann sofort mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM)-Dienst übertragen werden

2.   Stapelsignatur – vergleichbar mit dem Unterschreiben aller fertiggestellten Briefe z. B. am Ende des Tages

  • Dokumente werden erstellt
  • max. 256 Dokumente werden zur Signatur angezeigt
  • QES für diese 256 Dokumente wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN nur einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden
  • signierte Dokumente können danach mittels KIM-Dienst übertragen werden

3.   Komfortsignatur – einzelne Dokumente können zu verschiedenen Zeitpunkten sicher, aber einfacher signiert werden

  • QES für max. 256 Dokumente wird mittels eHBA vorbereitet, dazu muss die PIN nur einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden
  • Dokument wird erstellt
  • Dokument wird in einem gewissen Zeitraum automatisch signiert (max. 256)
  • signiertes Dokument kann sofort mittels KIM-Dienst übertragen werden

Hinweis: Die Komfortsignatur wird aktuell (Stand Januar 2021) durch die Konnektoren noch nicht unterstützt. Im Rahmen der Einführung des eRezeptes soll die Komfortsignatur unterstützt werden.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Telematikinfrastruktur > QES

                                                                                 – Sicherstellung / han –

kv.dox: KIM-Dienst der KBV geht an den Start

Über KIM-Dienste wie kv.dox soll künftig die gesamte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen laufen: Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Apotheken können Dokumente dann sicher und schnell per E-Mail versenden und empfangen.

Ab sofort können sich die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) der KBV entscheiden. Der Kommunikationsdienst für die Praxis, kv.dox, hat die Zulassung der gematik GmbH erhalten.

Was können Ärzte damit tun?

Damit können sie Arztbriefe, Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder einfach nur eine Nachricht an den Kollegen in der Facharztpraxis, im Krankenhaus oder beispielsweise der Apotheke sicher per E-Mail versenden. Der Versand erfolgt direkt aus dem Praxisverwaltungssystem. Das Ausdrucken oder Einscannen von Arztbriefen oder Befunden entfällt. Das Besondere: Anders als bei einem herkömmlichen E-Mail-Programm sind sensible Patienten- und Arztdaten sicher und zuverlässig geschützt. Der Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsdienst ist Teil der Telematikinfrastruktur.

Die KV Sachsen hat sich dafür entschieden, kv.dox in KV-eigenen sowie in den Bereitschaftspraxen einzusetzen.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

In dem Festpreis von monatlich 6,55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für eine KIM-Adresse ist alles enthalten. Das gesamte Praxisteam könne damit unbegrenzt Nachrichten versenden, es gebe auch keine Bereitsstellungs- oder Einrichtungsgebühr. Der erste Monat ist zudem kostenfrei. Zusätzlich erhoben wird eine Rechnungspauschale von 3,03 Euro (zzgl. MwSt.) einmal im Quartal.

Wer sind die Projektpartner?

Für das Projekt kv.dox hat die KBV zwei Partner an ihrer Seite: Die IT-Firma akquinet health service GmbH sorgt für die technische Bereitstellung, den Betrieb und den laufenden Support. Operative Unterstützung kommt von der KBV-Tochtergesellschaft kv.digital. Der KIM-Dienst der KBV passt zu allen Praxisverwaltungssystemen. kv.dox-Nutzer können mit allen Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten oder Apotheken bundesweit kommunizieren, die ebenfalls einen KIM-Dienst verwenden – egal von welchem Anbieter.

Informationen

www.kv.dox.kbv.de

                                                                  – Nach Informationen der KBV –