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Arztinformation zur Grippeimpfsaison 2021 / 2022


Die KV Sachsen und der Sächsische Apothekerverband e. V. haben sich für einen reibungslosen Ablauf des Bezuges von Grippeimpfstoffen in der Saison 2021 / 2022 auf folgendes Prozedere verständigt.
 

1.  Übersicht über die in der Saison 2021 / 2022 zur Injektion zur Verfügung stehenden Impfstoffe

Auf Basis der von den pharmazeutischen Unternehmen an die KV Sachsen gemeldeten Preise ergibt sich zum Stand Januar 2021 folgende Übersicht aller Vierfach-Grippeimpfstoffe 2021 / 2022. Die Preise können sich bis zur endgültigen Meldung im Preis- und Produktverzeichnis noch ändern.

Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Impfstoffe den G-BA-Beschluss vom 21. Januar 2021. Personen ab dem Alter von 65 Jahren sollen die Impfung mit einem inaktivierten quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff erhalten. Dieser Impfstoff ist bislang nur für diese Altersgruppe zugelassen. Die Zulassungserweiterung für die Personengruppe der 60- bis 64-Jährigen wird im Frühjahr 2021 erwartet.

Übersicht vorab gemeldeter Preise – Vierfach-Grippeimpfstoffe Saison 2021 / 2022 in Fertigspritzen mit Kanüle (m. K.) und ohne Kanüle (o. K.), Stand 29.01.2021

Artikelname

Packungsgröße

Zulassung ab

Anbieter

GKV- Kosten pro Dosis ohne MwSt.

Afluria® Tetra 2021 / 2022 o. K.

10 St.

18 Jahre

Seqirus GmbH

9,14 Euro

Afluria® Tetra 2021 / 2022 m. K.

10 St.

18 Jahre

Seqirus GmbH

9,14 Euro

Influvac® Tetra 2021 / 2022 m. K.

10 St.

3 Jahre

Mylan Healthcare GmbH

10,35 Euro

Influvac® Tetra 2021 / 2022 o. K.

10 St.

3 Jahre

Mylan Healthcare GmbH

10,35 Euro

Xanaflu® 2021 / 2022 m. K.

10 St.

3 Jahre

Mylan Healthcare GmbH

10,67 Euro

Vaxigrip Tetra® 2021 / 2022 o. K.

20 St.

6 Monate

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

10,83 Euro

Vaxigrip Tetra® 2021 / 2022 m. K.

10 St.

6 Monate

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

10,87 Euro

Vaxigrip Tetra® 2021 / 2022 o. K.

10 St.

6 Monate

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

10,87 Euro

Influsplit Tetra® 2021 / 2022 o. K.

10 St.

6 Monate

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

10,87 Euro

Flucelvax® Tetra 2021 / 2022 o. K.1

10 St.

2 Jahre

Seqirus GmbH

11,08 Euro

Flucelvax® Tetra 2021 / 2022 m. K.1

10 St.

2 Jahre

Seqirus GmbH

11,08 Euro

Fluad® Tetra 2021 / 22 m. K.2

10 St.

65 Jahre

Seqirus GmbH

16,14 Euro

Hochdosis-Impfstoff

Efluelda® 2021 / 22 o. K.3

10 St.

65 Jahre

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

34,06 Euro

1 - zellbasierter, Hühnereiweiß-freier tetravalenter Grippeimpfstoff
2 - adjuvantierter tetravalenter Grippeimpfstoff, erstmaliger deutscher Markteintritt 2021 erwartet
3 - hochdosierter tetravalenter Grippeimpfstoff, erstmaliger deutscher Markteintritt 2021 erwartet
 

2.  Bedarfsplanung der voraussichtlich benötigten Impfstoffe

Am 11. Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungs-Gesetz (TSVG) in Kraft. Dieses sieht zur Vermeidung von Grippeimpfstofflieferengpässen eine frühzeitige Bedarfsabfrage der in der nächsten Grippeimpfsaison benötigten Impfstoffdosen vor. Die KV Sachsen führte eine solche Bedarfsabfrage wieder zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 in ihrem Mitgliederportal durch. Leider haben weniger als 20 Prozent aller regelmäßig impfenden Praxen Angaben gemacht. Diese waren teilweise nicht plausibel (vermutlich Anzahl Packungen anstatt Dosen), so dass letztlich keine seriöse Hochrechnung erfolgen konnte. Die KV Sachsen hat daraufhin eigene Überlegungen angestellt und diese in die Bedarfsmeldung an die KBV einfließen lassen.

Die KV Sachsen geht in der nächsten Saison von einer weiter zunehmenden Impfbereitschaft, insbesondere unter der älteren Bevölkerung, aus. Für die über 65-Jährigen wurde eine Impfbereitschaft zur Influenzaimpfung von 60 Prozent angenommen. Insgesamt hat die KV Sachsen der KBV einen geschätzten Bedarf von 2.010.000 Influenza-Impfstoffdosen für die Saison 2021 / 2022 übermittelt. Das sind ca. 20 Prozent mehr als für die Vorsaison. Vermutlich orientieren sich die Hersteller weiterhin auch an den verbindlichen Vorbestellungen der Apotheken (s. Punkt 3).
 

3.  Verbindliche Bestellung des Saisonbedarfs durch Ausstellung von Verordnungen über Grippeimpfstoffe 2021 / 2022

Bitte bestellen Sie bis spätestens 28. Februar 2021 die Menge Impfstoff Ihres gesamten voraussichtlichen Saisonbedarfs (auch unter Berücksichtigung einer wegen der pandemischen Situation ggf. noch größeren Impfbereitschaft im Vergleich zum Vorjahr) auf mehreren Verordnungsblättern Muster 16; das hat folgende Vorteile:

  • Eine Aufteilung auf Produkte verschiedener Firmen ist empfehlenswert, um Lieferschwierigkeiten bzw. verschiedene Markteintrittszeitpunkte ausgleichen zu können.
  • Die Belieferung einer Verordnung auf Muster 16 in mehreren Teilmengen ist nicht möglich.
  • Je größer die vorgehaltene Menge an Impfstoffen in der eigenen Praxis ist, desto höher ist das finanzielle Risiko bei einem Ausfall der Kühlaggregate.

Im Sinne der Versorgungssicherheit sprechen sich die STIKO und der G-BA ausdrücklich dafür aus, dass der Hochdosis-Influenza-Impfstoff ab der Saison 2021/2022 für alle Personen ab 60 Jahren eingesetzt wird. Sollte sich abzeichnen, dass die Zulassung nicht rechtzeitig auch für die Personengruppe der 60- bis 64-Jährigen erfolgt, räumt Ihnen Sanofi die Möglichkeit zur Stornierung Ihrer Bestellung des Impfstoffes Efluelda® bis zum 31. März 2021 ein (eventuell besteht aber die Möglichkeit zur Umwandlung auf Vaxigrip® Tetra).

Um Ihnen für die Bestellung des Impfstoffes eine Hilfestellung zu geben, haben Sie eine Mitteilung über die von Ihnen in der Saison 2019/2020 abgerechneten Influenza-Impfungen erhalten (Gesamtzahl sowie davon ab 65 Jahre).

Achten Sie bitte bei der Verteilung darauf, für die unter 65-jährigen Patienten Ihrer Praxis preiswertere Impfstoffe entsprechend höher zu gewichten. Die Belieferung der einzelnen Verordnungsblätter stimmen Sie dann individuell mit Ihrer Lieferapotheke ab. Sollten Sie mehrere Lieferapotheken haben, verordnen Sie bitte entsprechende Teilmengen je Apotheke so, dass der gesamte Saisonbedarf in Summe nicht überschritten wird. Auf dem jeweiligen Verordnungsblatt Muster 16 sind folgende Angaben auszufüllen:

  • Kostenträger „AOK PLUS“ für alle Impfstoffe sowohl für Pflicht- als auch Satzungsleistungen
  • vollständige namentliche Bezeichnung des / der Grippeimpfstoffe / s (Artikelname einschließlich der Angabe mit bzw. ohne Kanüle)
  • Anzahl der Packungen Ihres jeweiligen Bedarfes
  • Kennzeichnung der Markierungsfelder „8“ Impfstoffe und „9“ Sprechstundenbedarf

Reichen Sie alle Verordnungsblätter bei Ihrer Lieferapotheke bitte bis spätestens Ende Februar 2021 ein. Ihre Lieferapotheke wird entsprechend Ihrer Verordnung die Bestellung auslösen und sich um die Belieferung kümmern. Es ist nicht absehbar, ob eine Bestellung ab 1. März 2021 bzw. nachgeorderter Bedarf noch beliefert werden kann.

Bitte beachten Sie:

  • Bestellte Impfstoffe sollen durch aktive Ansprache der Versicherten möglichst aufgebraucht und verimpft werden.
  • Eine (Vor-)Bestellung von Grippeimpfstoffen direkt beim Hersteller durch die Arztpraxis ist nicht vorgesehen.
  • Die aktuelle Schutzimpfungs-Richtlinie ist zu beachten.

Entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wird die Impfung für den rechtzeitigen Impfschutz in den Monaten Oktober und November angeraten.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten in Sachsen mit Grippeimpfstoff.

                                                 – KV Sachsen und Sächsischer Apothekerverband e. V. –

 

Informationsmaterial für Ärzte und Patienten zum Impfen gegen Corona


Sachsen hat seine Aufklärungskampagne zur Impfung gegen Corona gestartet. Interessierte Arztpraxen können sich zum Erwerb des kostenfreien Materials an ihre Bezirksgeschäftsstelle wenden.

Wie funktioniert der Impfstoff, wie verhält er sich im Körper und wie wirksam ist er? Was ist vor und nach der Impfung zu beachten? Und welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen könnten auftreten? Das Aufklärungsmerkblatt für Patientinnen und Patienten gibt Antworten auf die drängendsten Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung.

Folgende Informationsmaterialien stehen zur Verfügung:

  • Poster
  • Leitfaden für Ärzte
  • Leitfaden für Patienten
  • Informationsblatt zur Impfpriorisierung

Jeweils ein Poster, zwei Leitfaden für Ärzte, 50 Leitfaden für Patienten und zehn Priorisierungslisten können zu einem Paket zusammengestellt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle. Außerdem können die Materialien auf der Internetpräsenz des Sächsischen Sozialministeriums heruntergeladen werden.

Informationen

www.zusammengegencorona.de

www.coronavirus.sachsen.de > Coronaschutzimpfung

Telefon-Hotline 0800 0899 089

               – Nach Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung –