Neuberechnung der Abschlagszahlungen ausgesetzt
Die für den Februar 2021 geplante Neuberechnung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2021 wird aufgrund der Corona-Pandemie vorerst ausgesetzt.
Die Berechnung der Abschlagszahlungen bemisst sich normalerweise an den ausgezahlten Honoraren des Vorjahres. Da viele Praxen coronabedingte Honorarausfälle in 2020 verzeichnen mussten und auch noch nicht alle Ausgleichszahlungen aus dem Not-HVM ausgezahlt werden konnten, hat der Vorstand der KV Sachsen entschieden, die in 2020 individuell ausgezahlten Abschlagszahlungen auch in 2021 weiter zu zahlen. Damit sollen insbesondere unbillige Härten aufgrund zu geringer Abschlagszahlungen vermieden werden.
Die allgemeinen Grundsätze zur Abschlagsbemessung bleiben davon unberührt. Das heißt: Werden der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen besondere honorarrelevante Umstände bekannt, kann die Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung individuell anpassen.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Honorar > Honorar- und Abschlagszahlungen
– Buchhaltung / hei –