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Vertreterversammlung gewährleistet Arbeitsfähigkeit auch unter Pandemiebedingungen


Bericht von der 77. Vertreterversammlung der KV Sachsen am 25. November 2020

Die 77. Vertreterversammlung fand infolge der Corona-Pandemie und damit einhergehender Einschränkungen in einer besonderen Form statt. Die Vertreter tagten unter Beachtung entsprechender Hygienemaßnahmen und des Infektionsschutzes in den einzelnen Bezirksgeschäftsstellen sowie der Landesgeschäftsstelle und kommunizierten per Videoübertragung. Zu den Hauptthemen der Tagesordnung zählten neben den Geschäftsberichten die Corona-Pandemie, die Änderung des Not-HVM, der Sachstandsbericht zur Bereitschaftsdienstreform und die Verabschiedung des Haushaltes 2021.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, begrüßte vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Abteilungsleiter Michael Bockting, verantwortlich für Sozialentwicklung und Krankenhauswesen, sowie Referatsleiterin Andrea Keßler, die zeitweise zugeschaltet waren. Als Gäste aus der Sächsischen Landesärztekammer wurden Präsident Erik Bodendieck und Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Schulte Westenberg, begrüßt. Ebenso wurden der Ehrenvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Hans-Jürgen Hommel, sowie die anwesenden Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse und die Mitglieder der Vertreterversammlung herzlich willkommen geheißen. Für seine langjährige Tätigkeit in der KV Sachsen als Justitiar und Leiter der Rechtsabteilung wurde Wilhelm Zwingmann gewürdigt, der Anfang 2021 in den Ruhestand geht. Anschließend wurde mit 38 stimmberechtigten Teilnehmern die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Appell des Präsidenten der Landesärztekammer

Als erster Redner erhielt Herr Bodendieck das Wort. Aufgrund der prekären Situation im Zusammenhang mit den stark steigenden Zahlen der Corona-Infizierten rief er dazu auf, dass Kammer und KV gemeinsam einen Notfallplan erarbeiten sollten. Die Corona-bedingte Situation in den Kliniken sei sehr angespannt, die Kapazitätsgrenzen in einigen Landkreisen schon erreicht bzw. absehbar. Als besonders schwierig sehe er die Versorgung von Pflegeheimen. Hier sehe er Haus- und Fachärzte in der Pflicht, verstärkt Unterstützung zu leisten und besonderes Augenmerk auf diese sensible Patientengruppe zu legen.

Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung

Dr. Windau nahm den Gedanken von Herrn Bodendieck auf und verwies gleichzeitig aber auch auf die Pflichten der Politik. Sie müsse klare Rahmenbedingungen vorgeben, zur Planungssicherheit der Krankenhäuser beitragen – und damit Perspektiven schaffen. Er erlebe auch immer noch Ängste im Umgang mit der Pandemie bei einigen Kolleginnen und Kollegen, was auch nachvollziehbar sei. Dabei sei die Vertragsärzteschaft inzwischen gut aufgestellt, viel besser als noch im Frühjahr. Schon damals hatte der ambulante Sektor eine entscheidende Pufferfunktion inne, um die Krankenhäuser nicht mit Bagatellfällen zu belasten. Inzwischen gehörten in Sachsen beispielsweise Schwerpunktpraxen für Infekt- bzw. Covidpatienten zur ambulanten Versorgungsstruktur. Die derzeitige Teststrategie müsse überarbeitet werden. Dies sei nicht nur eine fachliche, sondern auch eine politische Frage, da letztlich die Politik den Zugang zu den Tests regele.

Dr. Windau forderte eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zum weiteren Vorgehen im Zuge der Pandemie – auch in ärztlichen Fachkreisen – sowie die Bereitschaft, den bisherigen Umgang mit der Pandemie kritisch zu reflektieren und auch den Mut aufzubringen, gegebenenfalls eigene Positionen zu hinterfragen und zu revidieren. Er betonte, dass die Pandemie eben nicht nur ein medizinisches und dadurch ein soziales Problem sei, sondern dass hier gesamtgesellschaftliche, schon lange schwelende Konflikte in den Fokus kämen. Auch darauf müsse die Politik reagieren; in der Art und Weise und in der Kommunikation ihres Handelns. Es reiche nicht, Maßnahmen zu verkünden. Es müssen die Menschen erreicht und deren Vertrauen gewonnen werden.

Geschäftsbericht des Vorstandsvorsitzenden

Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, bedauerte, dass bei manchen politischen Aktivitäten Aufwand und Nutzen in einem suboptimalen Verhältnis stehen, so zum Beispiel im Falle der vorsorglichen Schaffung freier Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern im Frühjahr 2020. Nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 erhielten alle Krankenhäuser für jedes nicht belegte Bett zwischen Mitte März und Ende September 2020 eine Ausgleichspauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Allerdings sei spätestens seit Anfang Mai klar gewesen, dass die erste Welle so weit abgeebbt war, dass diese Schutzmaßnahme nicht mehr erforderlich gewesen sei. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt hatte das Bundesgesundheitsministerium mit voraussichtlich rund 2,8 Milliarden Euro veranschlagt. Bis Ende September wurden es allerdings fast fünf Milliarden Euro.

Aktionismus im Sinne eines Überreagierens sei bei neuartigen Risikolagen wie der bislang unbekannten Virusinfektion in der Anfangsphase beinahe unvermeidbar, weil das Risiko anfänglich schwer abzuschätzen sei, bestätigte Dr. Heckemann. Doch die Anzahl vorgehaltener freier Krankenhausbetten zum Beispiel hätte dringend in Abhängigkeit der Infektionsraten und besonders der Gefährlichkeit der Covid-19-Erkrankung festgelegt werden müssen.

Als weiteren Kritikpunkt nannte er eine verfehlte Teststrategie der Bundesregierung. Der Erwerb und Einsatz von Schnelltests, wie sie bereits im März in Südkorea zugelassen und verfügbar waren, hätte auch in Deutschland zu einer besseren Vorbereitung auf die „zweite Welle“ im Herbst genutzt werden sollen. Bezahlt aus dem möglichen Einsparvolumen der oben genannten knapp drei Milliarden Euro hätte man also bei einem Stückpreis von ca. 10 Euro etwa 300 Millionen Schnelltests erwerben können!

Auch wenn er der Auffassung sei, dass die bisherigen Maßnahmen der KV Sachsen in der Frage „Aufwand und Nutzen“ vergleichsweise ausgewogen waren, versicherte er der Ärzteschaft, dass er es verstehe, wenn sie kein Verständnis für die sich ständig ändernden Regelungen im Zusammenhang mit den Ansprüchen der Versicherten auf Abstrichentnahme zur Corona-Testung sowie zu deren Honorierung hätten. Es hätte der Politik auch gut zu Gesicht gestanden, zum rechten Zeitpunkt zuzugeben, dass die Strategie der Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter überlastungsbedingt de facto zusammengebrochen war.

Der Vorstandsvorsitzende betonte, dass motivierte und engagierte Ärzte benötigt würden, um die aktuelle Pandemiesituation im Rahmen der Gegebenheiten so gut wie möglich zu beherrschen. Konkret bedeute dies die Mitwirkung bei der Diagnostik und Therapie der Erkrankten, aber auch ein intensives Mittun bei der Herausforderung der anstehenden umfangreichen Impfaktion. Die KV Sachsen werde versuchen, ihren Mitgliedern finanziell so weit wie möglich den Rücken frei zu halten, u. a. mit einer Anpassung des Not-HVM.

Vergütung von Wiederholungshausbesuchen per Videosprechstunde

In einem ersten Antrag von Dr. Thomas Lipp, Facharzt für Allgemeinmedizin in Leipzig, wurde der Vorstand der KV Sachsen gebeten, eine Regelung bezüglich hausärztlicher Hausbesuche herbeizuführen, mit der in Zeiten der Corona-Ausnahmesituation Wiederholungshausbesuche per Videosprechstunde zu Konditionen eines normalen Hausbesuches möglich sind. Dieser Antrag wurde nach kurzer Diskussion mehrheitlich abgelehnt. Die Vertreter sahen einen zu großen Unterschied zwischen einem direkten Hausbesuch und der Videosprechstunde – sowohl als Versorgungsmaßnahme als auch in der damit verbundenen Vergütungshöhe.

Antrag zum Bürokratieabbau

Zum Zweiten stellte Dr. Lipp den Antrag, dass sich der Vorstand der KV Sachsen mit dem Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer zu einem gemeinsamen Gespräch beim sächsischen Ministerpräsidenten abstimmen solle, um Fragen zum Bürokratieabbau zu klären. Dr. Heckemann befürwortete erneute Aktivitäten in diesem Kontext. Er schlug vor, in schriftlicher Form auf den Ministerpräsidenten zuzugehen und Details aufzuzeigen, die dann in den einzelnen Fachabteilungen geklärt werden könnten. Herr Bockting bot an, das Schreiben kurzfristig in ein entsprechendes Gremium mitzunehmen, um eine schnelle Klärung herbeizuführen. Der Vorstand der KV Sachsen wurde mit großer Mehrheit von der Vertreterversammlung beauftragt, dies in die Wege zu leiten.

Bereitschaftsdienstreform

Der Vorsitzende der Bereitschaftsdienstkommission, Dipl.-Med. Peter Raue, erläuterte den aktuellen Stand zur Reform des Bereitschaftsdienstes. Er schätzte ein, dass diese bislang gut umgesetzt werden konnte. Der Abschluss des Rollouts ist für den Herbst 2021 vorgesehen.

Die Finanzierung der Bereitschaftsdienststrukturen habe sich als gut kalkuliert und ausreichend erwiesen, sagte er. Ursprünglich war eine notwendige Bereitschaftsdienstumlage von 300 Euro pro Quartal und eine prozentuale Umlage auf das verwaltungskostenpflichtige Honorar von 0,3 Prozent geschätzt worden. Die erfolgreichen Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Finanzierung der Fahrdienststrukturen mit 7,5 Millionen Euro pro Jahr und die Bildung einer Rücklage machten es möglich, die Erhebung erst ab dem 2. Quartal 2020 umzusetzen. Der Umfang der Umlage wird mit 270 Euro Kopfpauschale pro Quartal und 0,27 Prozent auf Honorare im Vergleich zur Planung sogar leicht unterschritten.

Anschließend legte er die Sicht der KV Sachsen zu den Plänen der Bundesregierung zur zukünftigen Ausgestaltung der Notfallversorgung dar. Diese sehen u. a. die Errichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten im 24 / 7-Betrieb vor, des Weiteren einen gemeinsamen Betrieb der INZ durch KVen und Krankenhäuser unter fachliche Leitung der KVen sowie ein gemeinsames Notfallleitsystem über die 116117 und 112.

Die mit der Bereitschaftsdienstreform aufgebauten Strukturen blieben wahrscheinlich erhalten, so Herr Raue. Einige Aspekte seien jedoch kritisch zu sehen. Anstelle eines 24 / 7-Betriebes der INZ würden bedarfsorientierte Öffnungszeiten angestrebt. Neben der fachlichen Leitung der INZ sollte den KVen auch die organisatorische Leitung zugesprochen werden. Und schließlich sollte die Finanzierung dieser Strukturen kostendeckend erfolgen. Mit einer Reform der Notfallversorgung sei allerdings wahrscheinlich nicht vor 2023 zu rechnen.

Not-HVM und Änderung des HVM

Dr. Heckemann benannte nochmals die Umlaufverfahren – also die auf schriftlichem Weg gefassten Beschlüsse der Vertreter im Laufe des Jahres 2020 – wobei das 2. und 3. noch formal in der Vertreterversammlung bestätigt werden mussten. So war festgelegt worden, dass Ausgleichszahlungen nur dann erfolgen, wenn das Gesamthonorar sowohl budgetär als auch außerbudgetär im Vergleich zum Vorjahresquartal gesunken ist. Die zweite Anpassung war, dass konkretisiert wurde, wie hoch eine Auszahlung für Jungärzte sein kann, die kein Vorjahresquartal vorweisen können. Weiterhin informierte Dr. Heckemann zur Benehmensherstellung mit den Krankenkassen. Das dritte Umlaufverfahren beinhaltete Festlegungen zu einem Zuschlag für Probenahmen von asymptomatischen Patienten und eine Förderung für Corona-Schwerpunktpraxen.

Neue Regelungen des Not-HVM

Für die Honorarverteilung wurden Anpassungen beantragt, die aus der Situation der Corona-Pandemie resultieren. Mit den Kassen war zudem zu klären, was unter den für die KV Sachsen zusätzlich entstehenden und von den Krankenkassen zu ersetzenden Kosten für außerordentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie zu verstehen ist. Umfasst sind z. B. die Kosten für Schutzausrüstungen und die Kosten für Testzentren oder Testpraxen.

Nicht unter den Erstattungsanspruch fallen dagegen die im Not-HVM vorgesehenen weiteren Förderungen von ärztlichen Leistungen wie etwa telefonische Leistungen oder Hausbesuche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese ärztlichen Leistungen – auch unter Pandemiebedingungen – fallen unter den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung und sind mit Zahlung der Gesamtvergütung abgegolten, sagte Dr. Heckemann. Dies bedeute auch, dass diese Leistungen als Vorwegabzug aus dem haus- bzw. fachärztlichen Versorgungsbereich finanziert werden.

RLV-Fallwertberechnung und Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelung

Aufgrund des pandemiebedingten Fallzahlrückganges in den berechnungsrelevanten Vorquartalen des Jahres 2020 sind im Jahr 2021 nicht plausible RLV / QZV-Fallwerte zu erwarten. Daher wird für eine Übergangszeit, beginnend ab dem 1. Quartal 2021, eine Öffnungsklausel (§ 11i HVM) benötigt, welche dem Vorstand eine sachgerechte Festsetzung der Fallwerte ermöglicht. Es erfolgt eine Berücksichtigung der Ein- und Ausbudgetierungen. Auch nach Ende der Pandemie muss die Regelung vorrübergehend fortgesetzt werden, bis vier von der Pandemie unbeeinflusste Vorjahresquartale zur Verfügung stehen. Danach richtet sich die RLV / QZV-Fallwertberechnung nach der üblichen Regelung, wird also auf Basis des jeweiligen Vorjahresquartals durchgeführt.

Weiterhin ist die Möglichkeit der Aussetzung der Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelung im fachärztlichen Versorgungsbereich durch den Vorstand im Falle von Sonderereignissen (z. B. die Pandemie) geschaffen worden. Die Fallwertabstaffelung für hohe Fallzahlen sollte für die Zeitdauer der Pandemie ebenfalls ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelung und der Fallwertabstaffelung endet mit Beginn des Quartals, welches auf die Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite folgt.

Kalkulationssicherheit für zu erwartendes Honorar

Eine Hauptaufgabe der Honorarverteilung ist die finanzielle Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Dies beinhaltet während des Andauerns der Pandemie, dem vertragsärztlichen Leistungserbringer die Wahrnehmung seines Versorgungsauftrages zu ermöglichen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der vertragsärztliche Leistungserbringer trotz der gefährdend rückläufigen Fallzahl aufgrund reduzierter Patienteninanspruchnahme Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe des zu erwartenden Honorars und des Fortbestandes seiner vertragsärztlichen Tätigkeit erhält. So ist gewährleistet, dass die Fortführung der Arztpraxis auch im Falle einer Pandemie gesichert ist und der gesetzliche Sicherstellungsauftrag aufrechterhalten werden kann. Dies ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil die pandemiebedingten zusätzlichen Aufwendungen für die Praxen nicht in der Gebührenordnung vollständig abgebildet sind.

Das sei mit den Mitteln der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) leistbar, da sie mit befreiender Wirkung von der Kassenseite an die KV entrichtet werden, betonte Dr. Heckemann. Dies entspreche dem gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung, so dass die Ausgleichszahlungen zulässig sind. Im HVM wurde diesbezüglich ein Passus eingefügt, nach dem prozentuale Zuschläge auf die jeweiligen budgetären Leistungen ausgeschüttet werden können.

Das Inkrafttreten der geänderten Regelungen zum Not-HVM wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

Nachwahl zum Beratenden Fachausschuss für Angestellte Ärzte und Psychologen

Gemäß § 79c Satz 5 SGB V sind die Mitglieder der Beratenden Fachausschüsse von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen in unmittelbarer und geheimer Wahl zu wählen. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Sylvia Krug, stellte als Kandidaten zur Wahl in den Beratenden Fachausschuss für Angestellte Ärzte und Psychologen Dr. Danny Schulze, angestellter hausärztlicher Internist in Hartha, vor. Diese Kandidatur entsprach dem Vorschlag des Regionalausschusses Chemnitz. Er wurde von der Vertreterversammlung einstimmig bestätigt.

Wahl der Mitglieder der KV Sachsen für Landesausschuss und Erweiterten Landesausschuss

Aufgrund der neuen Amtsperiode des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 und des Erweiterten Landesausschusses nach § 116 b SGB V in Sachsen vom 20. Dezember 2020 bis zum 19. Dezember 2024 wurden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder neu gewählt. Sie wurden von Frau Dr. Krug vorgestellt und von der Vertreterversammlung einstimmig bestätigt.

Haushalt und Rechnungsabschluss

Im nichtöffentlichen Teil trug der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Hagen Bruder, die Jahresrechnung 2019 vor. Die Vertreter stimmten dem entsprechenden Antrag und damit der Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 mit großer Mehrheit zu. Anschließend stellte er den Haushalt 2021 vor. Dieser wurden ohne Gegenstimmen angenommen.

Zum Abschluss sprach Dr. Windau allen, die an der aufwendigen Organisation dieser Veranstaltung beteiligt waren, Dank und Anerkennung aus.

                                                     – Öffentlichkeitsarbeit / pfl –