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Neue Teilnahmeerklärung Homöopathievertrag ab 1. Januar 2021


Ab 1. Januar 2021 gibt es für den Homöopathievertrag der Securvita Krankenkasse eine neue Teilnahmeerklärung für Patienten. Bitte beachten Sie, dass zum 1. Januar 2021 die actimonda Krankenkasse aus dem Vertrag ausscheidet.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“

                                        – Vertragspartner und Honorarverteilung / mue –

Nachtrag zum Hausarztvertrag mit der Knappschaft


Die Knappschaft und die KBV haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2021 über nachfolgend aufgeführte Änderungen des HzV-Vertrages mit der Knappschaft verständigt.

Der Nachtrag enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

  1. Anpassung der Datenschutzbedingungen an die Datenschutzgrundverordnung in den betreffenden Paragraphen des Vertrages, unter anderem Neufassung der Teilnahmeerklärung Arzt und Einfügung Anlage 12 „Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Versicherter“.
  2. Ergänzung einerneuen Leistung, wonach der teilnehmende Hausarzt für von der Knappschaft identifizierte eingeschriebene Patienten, die als private Pflegepersonen Pflegebedürftige nach SGB XI betreuen, ein Beratungsgespräch nach Anlage 11 durchführen kann. Durch eine gezielte Situationsanalyse, Informationen und Beratungs- und Gesprächsangebote soll eine möglichst frühzeitige Unterstützung ermöglicht werden. Pflegende Personen erhalten ein gezieltes individuelles Unterstützungs- und Präventionsangebot. Die neue Leistung wird mit 30,00 Euro vergütet und ist innerhalb von vier Quartalen maximal zweimal berechnungsfähig. Ein Versichertenverzeichnis zur Abrechnungsprüfung muss umgesetzt werden. Die Anlage 11 („Beratungsgespräch für Pflegepersonen“) wird neu in den Vertrag aufgenommen. Die Anlage 9 „Vergütung“ wird um das Beratungsgespräch ergänzt und ersetzt.

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