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Vergabe neuer Förderstellen: Förderung ambulanter fachärztlicher Weiterbildung


Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen auch in diesem Jahr das Engagement von Vertragsarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren in der Weiterbildung.

Bereits seit 2016 werden die ambulanten Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Facharztdisziplinen bundesweit analog zur Allgemeinmedizin gefördert, derzeit mit monatlich 5.000 Euro.

Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit den Sächsischen Krankenkassen betrifft dies in Sachsen diejenigen Fachgebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in einer Region festgestellt hat.

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im vergangenen Jahr wurde die Anzahl der bundesweit dafür vorhandenen Förderstellen verdoppelt. So stehen in Sachsen für das Kalenderjahr 2021 abzüglich der bereits laufenden Weiterbildungen 31 Förderstellen zur Verfügung. Diese können ab sofort bis zum 30. November 2021 beantragt werden.

Folgende Fachgebiete (Weiterbildungsziele) sind aktuell davon umfasst:

  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen (Phoniater)
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Urologie

Allgemeine Hinweise

Die Förderung ist von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden.

Eine Förderung kann erfolgen, wenn der Arzt in der weiterbildungsbefugten Praxis einen mindestens 12 Monate andauernden, zusammenhängenden Weiterbildungsabschnitt absolviert. Bei einer Weiterbildung in Teilzeit wird die Förderung entsprechend anteilig gewährt.

Im Übrigen unterliegt die Förderung in den ausgewählten Fachgebieten der Voraussetzung, dass die beantragende Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist zudem gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.

Die KV Sachsen fördert auch weiterhin Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich anderer Fachgebiete, sofern ein Anspruch auf eine Förderung nach der Bundesvereinbarung nicht besteht. Da es sich hierbei um eine ausschließlich durch die KV Sachsen getragene Förderung handelt und demzufolge eine paritätische Finanzierung mit den Krankenkassen nicht gegeben ist, reduziert sich der Förderbetrag um die Hälfte auf 2.500 Euro monatlich.

Überblick zu den aktuellen Förderbeträgen im Zuständigkeitsbereich der KV Sachsen

  • Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin: 5.000Euro pro Monat
    zusätzliche Förderung:
    • bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat
    • bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat
  • Ärzte in Weiterbildung in fachärztlichen Fachgebieten gem. § 3 (8) Bundesvereinbarung: 5.000 Euro pro Monat (Kontingent begrenzt)
  • Ärzte in Weiterbildung in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten: 2.500Euro pro Monat

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Ärzte in Weiterbildung

 

                                                                   – Sicherstellung / koh –