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KBV fordert: Technologiewechsel nutzen und Sanktionsmechanismen streichen


Mit dem dritten Digitalisierungsgesetz sollen bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und angepasst werden. Der dazu vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem die Ausweitung der Videosprechstunden, die Förderung der Telemedizin sowie mehr digitale Anwendungen in der Pflege vor.

Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten steht nun der Referentenentwurf für das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege zur Debatte. Die Verbändeanhörung fand Mitte Dezember statt, im Januar soll der Kabinettsentwurf vorliegen. Mitte des Jahres 2021 soll es voraussichtlich in Kraft treten.

Digitalisierung muss Versorgung verbessern

Für die KBV sind nach wie vor konkrete Verbesserungen für die Versorgung der Maßstab für die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erneut betont wurde. Zudem müsse die Digitalisierung zur Entlastung der Ärzte beitragen und zusätzliche Kosten vermeiden.

Insgesamt gehe das Gesetzesvorhaben einen richtigen Schritt in Richtung Betriebssicherheit der Telematikinfrastruktur (TI), betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Denn es sehe vor, dass die gematik die Betriebsverantwortung übernehme und somit die Verantwortung nicht auf einen Dienstleister abschieben könne. Ausdrücklich begrüßt wird, dass die mit der TI verbundene Datenschutz-Folgeabschätzung nicht auf die Ärzte verlagert, sondern vom Gesetzgeber vorgenommen werden soll. Das hatte die KBV vehement gefordert.

Leistungsfähige Technologien statt Sanktionen

Zum wiederholten Mal weist die KBV in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Akzeptanz der Digitalisierung bei Ärzten und Psychotherapeuten ausschließlich auf leistungsfähige und sichere Technologien und nicht auf Sanktionen stützen kann. Insbesondere sind aus Sicht der KBV solche Sanktionen ungeeignet, bei denen es um die verpflichtende Nutzung von technischen Komponenten wie Konnektoren geht, die der Gesetzentwurf selbst in naher Zukunft durch zeitgemäße Lösungen ersetzen will. Der vorgesehene Technologiewechsel sollte daher genutzt werden, noch bestehende Sanktionsmechanismen konsequent und vollständig zu streichen.

Videosprechstunden und Datenschutz

Die Klarstellung, dass Videosprechstunden Bestandteil des Sicherstellungsauftrages sind, ist der KBV zufolge positiv zu bewerten. Allerdings sollten sie immer eine Ergänzung zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt darstellen, der der Goldstandard bleibe. Hinsichtlich der im Referentenentwurf vorgesehenen Bereitstellung von personenbezogenen Angaben der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten an das Nationale Gesundheitsportal fordert die KBV Klarstellungen zum Übermittlungsverfahren sowie zu datenschutzrechtlichen Aspekten.

                                                  – Nach Information der KBV –