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eDMP-Dokumentationen – sachlich rechnerische Richtigstellung vermeiden


Nur gültige LANR / BSNR-Kombination bei eDokumentationen verwenden

Wir berichteten bereits im Januarheft 2020 über den Wegfall eines manuellen Korrekturverfahrens im Bereich DMP. Dennoch häufen sich weiterhin fehlerhafte Dokumentationen in der DMP-Datenstelle. Diese können von der Datenstelle nicht an die Krankenkassen weitergeleitet werden, verfallen und können letztlich nicht vergütet werden.

Wir möchten alle DMP-Ärzte sensibilisieren, nur eDokumentationen zu erstellen, wenn sie über eine entsprechende indikationsbezogene DMP-Genehmigung für Ihre LANR und BSNR verfügen. Diese beiden neunstelligen Ziffern müssen auf der eDokumentation vermerkt werden. Da dies im Hintergrund im Praxisverwaltungssystem erfolgt, kann dies nur dort geprüft und geändert werden. Ihr PVS-Administrator kann Ihnen hierbei behilflich sein.

Ungültige LANR / BSNR-Kombinationen entstehen z. B. durch:

  • Vertretungen ohne DMP-Genehmigung und / oder unterschiedlichen BSNR
  • Wechselseitige Tätigkeit in verschiedenen Praxisstandorten
  • Wechsel von einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis (mit Änderung BSNR)
  • Wechsel von DMP-Ärzten im MVZ (LANR und / oder BSNR ohne Genehmigung) – hier kommt es häufig auch zu Unstimmigkeit bei den genehmigten Zeiträumen

Verfristungstermine und Arztinformation beachten

Jeweils 52 Tage nach Quartalsende verfristen eDMP-Dokumentaionen, wenn sie bis dahin nicht plausibel und vollständig bei der Datenstelle eingegangen sind. Kontrollieren sollten Sie dies anhand Ihrer praxiseigenen Versandlisten in Verbindung mit der von der Datenstelle Anfang des Folgemonats versendeten Arztinformation. Erhalten Sie keine Arztinformation, ist das ein Hinweis, dass in der Datenstelle kein Dateneingang verzeichnet wurde. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte schnellstmöglich mit der DMP-Datenstelle in Verbindung. Halten Sie hierfür Ihr Passwort bereit.

Es ist hilfreich, wenn Sie die Daten regelmäßig (monatlich oder 14-tägig) an die DMP-Datenstelle versenden und nicht nur am Quartalsende. So lassen sich Fehler eher erkennen und rechtzeitig vor Verfristung korrigieren.

Das Auto-Reply nach Versand der eDokumentation per E-Mail ist lediglich ein Hinweis, dass die Datenstelle eine E-Mail von Ihnen erhalten hat, sie gibt keinen Rückschluss darauf, dass der Inhalt bzw. die vollständige E-Mail und deren Anhang korrekt übertragen wurden. Nutzen Sie hierzu ausschließlich die Arztinformation (im Sinne eines Kontoauszuges). Die Arztinformation dient auch im Falle einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung als honorarbegründende Unterlage.

Hinweis: Sie erhalten im Übrigen von der Datenstelle nur dann eine Information, wenn keinerlei Dateianhang an Ihrer übersandten E-Mail zu finden war. Hat Ihr System beim Export der Daten nur einen Teil oder eine Indikation versandt, so können Sie dies nur anhand der Arztinformation erkennen und einen neuen Export vornehmen. Hier empfehlen wir Ihnen, die Datenstelle zeitnah zusätzlich telefonisch zu kontaktieren, um ggf. einen Fehler in Ihrem PVS- oder E-Mail-System zu erkennen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Datenstelle keinen Auftrag zum Fallmanagement innehat. Dieses führen in Sachsen nur die Krankenkassen.

Jährliche Betreuungspauschale und Ausschreibung

Bitte beachten Sie, dass bei fehlenden Dokumentationen die kontinuierliche Betreuung unterbrochen ist und für diese Fälle keine DMP-Betreuungspauschale (35 Euro je Fall) gezahlt wird.

Zudem wird der Patient nach zwei fehlenden Dokumentationen rückwirkend zur zuletzt gültigen Dokumentation von seiner Krankenkasse aus dem DMP ausgeschrieben. Eine Neueinschreibung mit Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Formular 070E) sowie eine Erstdokumentation müssten in einem solchen Fall folgen.

Quartals-Update

Wenn Sie die eDokumentationen erst zum Quartalsende versenden und es ergeben sich Fehler, so müssen rückwirkende Korrekturen unter Umständen mit dem vorherigen Quartalsupdate vorgenommen werden.

Kontakt zur DMP-Datenstelle

Telefon   0951 3093961
E-Mail      dmp-sachsen@dmpservices.de

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > DMP > FAQ

                                                         – Qualitätssicherung / dae –

 

Neue DMP-Teilnahme- und Einwilligungserklärung


Ab 1. April 2021 löst eine neue, indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung alle bisherigen Formulare zur Einschreibung in die DMP ab.

Die bisherige Teilnahmeerklärung wurde so weiterentwickelt, dass sie für die Einschreibung in alle bisherigen, aber auch zukünftigen DMP genutzt werden kann. Die Information für Patientinnen und Patienten bezieht sich dabei grundsätzlich nur auf Angaben, die für alle gesetzlichen DMP-Indikationen gleichermaßen gelten.

Bei der länderspezifischen Einführung eines neuen DMP muss die Erklärung zukünftig nicht mehr ausgetauscht werden. Für die KV-Region Sachsen bedeutet dies konkret:

  • Zum 1. April 2021 wird die neue, indikationsübergreifende Teilnahmeerklärung Anwendung finden. Zu diesem Zeitpunkt verlieren die bisherigen Formulare ihre Gültigkeit. Ab dem Unterschriftsdatum 1. April 2021 werden keine veralteten Formulare mehr angenommen.
  • Die neuen Vordrucke mit der Formularnummer 070E können bereits ab dem 1. Februar 2021 genutzt werden.Diese enthalten bereits bisher in Sachsen noch nicht vereinbarte DMP-Indikationen. Sobald ein neues DMP in der Vertragsregion Sachsen vereinbart ist, erhalten Sie eine gesonderte Information.
  • Bestehende DMP-Teilnahmen sind nicht erneut anzugeben. Auf dem Formular muss nur das DMP angegeben werden, zu welchem eine Neueinschreibung erfolgen soll.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an den Vordruckleitverlag, welcher Ihnen die neuen Formulare zur Verfügung stellt.

Die Möglichkeit, die Formulare auch über die Praxisverwaltungssoftware auszudrucken, bleibt ebenfalls weiterhin bestehen. Die Integration des neuen Formulars 070E erfolgt mittels Software-Update.

Die ab dem 1. April 2021 gültige TE / EWE wird rechtzeitig auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „D“ > DMP

                    – Vertragspartner und Honorarverteilung / sche –