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Vertrag der Betriebskrankenkassen „Hallo Baby“

Anpassung der Leistungsinhalte GOP 81312

Die Vertragspartner nach § 140a SGB V „Hallo Baby“ haben sich aufgrund der aktuellen Situation zur Entlastung der Vertragsarztpraxen sowie zur Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Virus zu einer Anpassung der vereinbarten Leistung „Ärztliches Gespräch zur Risikomitteilung bei Toxoplasmose“ (GOP 81312) abgestimmt.

Die Inhalte der Leistung nach GOP 81312 werden ergänzend wie folgt angepasst:

  • die Dokumentation kann auch bei einem darauffolgenden Präsenztermin der Schwangeren erfolgen
  • das ärztliche Gespräch ist auch über eine telefonische Kontaktaufnahme möglich.

Die Vertragsanpassungen werden mit dem 3. Nachtrag umgesetzt. Dieser ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten und zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Die Vertragsdokumente können auf der Internetpräsenz der KV Sachsen eingesehen werden.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“

                               – Vertragspartner und Honorarverteilung / mue –

Befristetes Aussetzen der Heilmittelverhandlungen 2021

Fortgeltung der Heilmittelvereinbarung 2020

Die KV Sachsen und die Landesverbände der sächsischen Krankenkassen / Verband der Ersatzkassen in Sachsen haben sich auf ein Aussetzen der Heilmittelverhandlungen für das Jahr 2021 verständigt. Grund sind die noch andauernden Verhandlungen der Vertragspartner auf Bundesebene über die Preisanpassungen für 2020 / 2021.

Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gilt die Heilmittelvereinbarung 2020 weiter.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“

                                 – Vertragspartner und Honorarverteilung / bu –