Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2020 » 12/2020 » Sicherstellung

Zusätzliche Fördermaßnahmen des Landesausschusses ab 2021 in Sachsen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hatte bereits im April 2020 seine Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung deutlich erweitert. Ab 1. Januar 2021 können Ärzte in zahlreichen sächsischen Regionen, in denen Versorgungsdefizite bestehen oder in absehbarer Zeit drohen, von den neuen Maßnahmen zusätzlich profitieren.

Unterstützung bereits tätiger Ärzte

Haben sich die bisherigen Maßnahmen hauptsächlich an Einsteiger in die vertragsärztliche Versorgung gerichtet, stehen bei den neuen Maßnahmen Ärzte im Fokus, die bereits tätig sind. Auch die neuen Förderungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wobei es jedoch keine Stellenbegrenzungen gibt.

Ab dem 1. Januar 2021 stehen folgende finanzielle Unterstützungen in den betroffenen Regionen, für die der Landesausschuss eine Feststellung zu Versorgungsdefiziten getroffen hat, zur Verfügung:

Förderung Weiterbildungspraxen

Zuschlag zu den Aufwendungen von weiterbildenden Ärzten

Die Förderung der Weiterbildungspraxen soll die Tätigkeit der weiterbildenden Ärzte unterstützen sowie die Gewinnung neuer Weiterbilder bestärken. Der Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich dient der Finanzierung von Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung stehen, insbesondere soll ein teilweiser Ausgleich der anfallenden Lohnnebenkosten erfolgen. Eine gesonderte Beantragung ist hierbei nicht erforderlich, da diese Förderung an die bewährte Gehaltsförderung von KV und Kassen nach § 75a SGB V geknüpft wird.

NÄPA-Förderung

Zuschlag zur Fortbildung als nicht-ärztliche Praxisassistenten

Vor dem Hintergrund, dass die Tätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NÄPA) geeignet ist, den anstellenden Arzt langfristig zu entlasten und weitere ärztliche Behandlungskapazitäten zu generieren, soll die NÄPA-Förderung als Zuschlag zur Fortbildung des Praxispersonals sowie als Ausgleich für Freistellungen und den damit verbundenen Aufwänden sowohl finanziell als auch im Praxisablauf dienen. Die Förderung zielt darauf, die Bereitschaft von Ärzten zur Fortbildung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten zu erhöhen sowie eine zusätzliche Qualifikation der medizinisch Angestellten zu ermöglichen. Dafür werden 200 Euro pro Monat für bis zu zwei Jahre gewährt. Anträge können ab 1. Januar 2021 gestellt werden.

Haltepauschale

Sicherstellungszuschlag zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit

Die Gewährung des Sicherstellungszuschlags zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit als Zuschlag zum Honorar soll in der Weise unterstützen, dass Ärzte über dem 65. Lebensjahr weiter an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Haltepauschale soll diesen Versorgungsbeitrag würdigen und weiterhin zum Erhalt der Leistungskapazität motivieren. Die Förderung, die Ärzten in eigener Niederlassung bzw. in einer Berufsausübungsgemeinschaft gewährt wird, beträgt 1.500 Euro im Quartal. Ebenso wie bei der Förderung der Weiterbildungspraxen bedarf es hierbei keiner gesonderten Antragstellung. Der Zuschlag wird bei Erfüllen der Voraussetzungen automatisch gewährt.

Überblick

Zur Erinnerung: Neben diesen neuen Maßnahmen stehen auch weiterhin die übrigen Fördermaßnahmen des Landesausschusses zur Verfügung:

Förderpauschale

Sicherstellungszuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit

Die Förderpauschale soll einen Anreiz setzen, in förderfähigen Regionen einen Vertragsarztsitz zu übernehmen, eine Vertragsarztpraxis zu gründen oder einen Arzt anzustellen. Die Einmalzahlung wird abhängig von der entsprechenden regionsbezogenen Förderstelle bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gewährt.

Mindestumsatz

Sicherstellungszuschlag zur Gewährleistung des Praxisbetriebes

Ziel dieser Förderung ist eine Reduzierung des Unternehmerrisikos für Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei Anstellung eines Arztes. Diese Zuwendung unterstützt damit die Gewährleistung des Praxisbetriebes von Beginn an. Hierbei handelt es sich um einen quartalsweisen Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz.

Quereinstieg Allgemeinmedizin

Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin

Um dem Hausärztemangel entgegenzuwirken und zur Steigerung der Attraktivität einer ambulanten allgemeinmedizinischen Tätigkeit wird der Quereinstieg von Fachärzten anderer Fachgebiete in die Allgemeinmedizin unterstützt. Mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden. Die Förderung Quereinstieg Allgemeinmedizin wird zusätzlich und analog zur Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V in Höhe von 2.500 Euro monatlich bei einer Vollzeitstelle für höchstens zwei Jahre gewährt.

Hausarzt auf Probe

Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung

Bisher in einem Krankenhaus tätige Fachärzte für Innere Medizin haben die Möglichkeit, Erfahrungen in einer Hausarztpraxis zu sammeln und dabei eine finanzielle Unterstützung von 7.500 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle während eines Zeitraums von 18 Monaten zu erhalten.

SPV-Förderung

Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte

Ziel dieser Maßnahme ist eine flächendeckende sozialpsychiatrische Versorgung in Sachsen zu erreichen. Sozialpsychiatriepraxen, die erstmalig an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmen, können mit dieser Unterstützung entsprechende Räumlichkeiten einrichten und das geforderte Personal einstellen. Die Förderung beträgt 50.000 Euro als Einmalzahlung.

Informationen

www.kvsachsen.de > Aktuell > Förderung > Fördermaßnahmen des Landesausschusses

                                                                  –Sicherstellung / koh –