Ein Jahr eImpfpass der AOK PLUS – ab 2021 Vereinfachungen in der Software
Der eImpfpass ist als gemeinsames Modellvorhaben mit der AOK PLUS seit gut einem Jahr im Einsatz – ein guter Zeitpunkt für einen Rückblick auf das bisher Erreichte und auch, um einen Ausblick in die Zukunft zu geben.
Aktuell nehmen 20.000 Versicherte am eImpfpass teil. Das Interesse am Thema Impfen in der Bevölkerung ist groß. Das Corona-Virus und das Masernschutzgesetz veranlassen Bürger, regelmäßig über das Thema „Impfen“ nachzudenken. Dabei stellt die vorhandene Dokumentation im Impfpass im Papierformat die Menschen vor größere Herausforderungen. Daher bietet der gemeinsame eImpfpass eine gute Basis, den Papierausweis mittelfristig zu ersetzen.
Dazu ist bisher eine zertifizierte Impfmanagement-Software notwendig. Diese bringt viele Vorteile für ein geordnetes Impfmanagement in der Praxis. Allerdings bedeuten die Beschaffung und Einrichtung der Software Aufwand für den Arzt.
Im Laufe des ersten Halbjahres 2021 wird die Notwendigkeit einer Impfmanagement-Software zur Nutzung des eImpfpasses für die ersten Praxisverwaltungssysteme (PVS) sukzessive entfallen. Ein Direktexport von Impfdaten aus diesen PVS in den eImpfpass ist dann möglich. Führt ein Arzt eine Impfung durch, dokumentiert er diese wie gewohnt in seinem PVS. Durch eine Zusatzfunktion kann dieser Datensatz via eines KIM-Dienstes – zum Beispiel mittels kv.dox – direkt in den eImpfpass exportiert werden. Dadurch können Praxen mit bereits eingerichtetem KIM-Dienst, welcher im Übrigen vom Gesetzgeber als standardisierter Übertragungsweg im Gesundheitswesen vorgegeben wird, ohne Zusatzaufwand und ohne Zusatzkosten valide elektronische Impfdaten erzeugen.
Natürlich funktioniert der eImpfpass trotzdem auch weiterhin auf dem bekannten Weg unter Nutzung der Impfmanagement-Software.
Nutzen des eImpfpasses für die kommende Digitalisierung
Alle digitalisierten Impfdaten, die im eImpfpass vorliegen, können perspektivisch in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden. Somit entstehen keine Zusatz- oder Doppelarbeiten in Verbindung mit der ePA.
Vorteile einer Impfmanagement-Software
Die Verbindung mit der zertifizierten Impfmanagement-Software bietet viele Vorteile, wie Erinnerungsfunktion für ausstehende Impfungen (auch für die Eltern der familienversicherten Kinder, die keine eigene ePA haben), Lagerverwaltung beim Arzt und Vernetzung im Gesundheitswesen.
Zusätzliche Hinweise
Der eImpfpass kann den papiergebundenen Impfpass (gelbes Heft) derzeit aus juristischen Gründen nicht ersetzen. Der papiergebundene Impfpass ist weiterhin zu führen.
Informationen www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > eImpfpass www.kvsachsen.de > Mitglieder > KVS-Mitteilungen > Heft 11-2019 > Schutzimpfungen |
– Verordnungs- und Prüfwesen / goe –
Änderung der Verordnungsweise von Impfstoffen der Satzungsleistungen
Übergangsfrist endet: Alle Impfstoffe im Sprechstundenbedarf ab sofort zu Lasten der AOK PLUS verordnen
Bereits im Juni haben wir Sie in den KVS-Mitteilungen darüber informiert, dass künftig auch alle Satzungsimpfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS zu verordnen sind. Damit entfällt eine Aufteilung in Satzungs- und Pflichtleistungsimpfstoffe nach Kostenträgern bei der Verordnung aufgrund gesetzlicher Änderungen.
Die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Übergangsfrist endet nun. Die Verordnung der Impfstoffe für Satzungsleistungen zu Lasten des Kostenträgers KV Sachsen sowie auf einem Privatrezept ist ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich.
Informationen www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen |
– Verordnungs- und Prüfwesen / goe –