Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Arzt- und Zahnarztpraxen
Die Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen hat nicht nur in Sachsen an Dynamik zugenommen. Auch bundesweit stiegen die Fälle über einen längeren Zeitraum an.
Um Infektionsketten zu durchbrechen, wurden gravierende Maßnahmen für das öffentliche Leben beschlossen. Die sächsische Staatsregierung hatte bereits Ende Oktober 2020 in ihre Corona-Schutz-Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen aufgenommen. Außerdem ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu benennen.
Informationen
– Nach Informationen der Sächsischen Landesärztekammer –
Testergebnis via App – worauf Praxen achten sollten
Mit der Corona-Warn-App können Testergebnisse schneller übermittelt werden. Die Testperson erhält dazu einen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Worauf Praxen achten sollten, damit das Verfahren funktioniert, fasst ein neues Infoblatt des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen.
Nach Auskunft des Ministeriums kam die App bis Anfang November bereits rund 2,5 Millionen Mal bei der Übermittlung von Testergebnissen zum Einsatz. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten funktioniere überwiegend „sehr gut“.
Testergebnis via App: Was Praxen beachten sollten
Nutzen Sie für die Testung auf SARS-CoV-2 ausschließlich die eigens für diese Testung entwickelten Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD.
Kopieren Sie auf keinen Fall das Auftragsformular. Der aufgedruckte QR-Code ist für jede Person individuell und kann nur einmal verwendet werden. Wird der QR-Code mehrmals verwendet, kann das Testergebnis nicht übermittelt werden.
Achten Sie darauf, dass das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt bzw. markiert ist, wenn die Testperson einverstanden ist. Ohne Einverständniserklärung wird der Befund nicht an die Corona-Warn-App übermittelt.
Trennen Sie den unteren Teil des Auftragsformulars (Patientenabschnitt) ab und händigen diesen dem Patienten aus. Erklären Sie, dass der QR-Code auf dem Formular in die Corona-Warn-App eingelesen werden muss, um das Testergebnis über die App zu erhalten.
Denken Sie frühzeitig an die Nachbestellung der Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD.
Was App-Nutzer beachten sollten
Versicherte müssen zustimmen, wenn sie über das Testergebnis per App informiert werden wollen. Dafür setzt der Arzt ein Häkchen auf dem Formular 10C und OEGD. Ist das Häkchen gesetzt, darf das Labor die Daten an den App-Server übermitteln.
Versicherte scannen den QR-Code, den sie von ihrem Arzt erhalten haben, ein. Dann wird ihnen das Testergebnis über die App zugestellt, sobald es verfügbar ist.
Liegt ein positives Testergebnis vor, müssen Versicherte es aktiv über die App freigeben, damit andere App-Nutzer gewarnt werden können.
Informationen
www.kbv.de > Aktuell > PraxisNachrichten > 06.11.2020
– Information der KBV –