Versorgung Opioidabhängiger durch suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte
Eine positive Nachricht ist: Immer mehr opioidabhängige Menschen nehmen die Möglichkeit zur Substitution wahr. Problematisch ist jedoch, dass die Zahl der substituierenden Ärzte von Jahr zu Jahr sinkt. In Sachsen ist die Situation insbesondere in Dresden und Chemnitz und deren Umgebung äußerst schwierig geworden. Deshalb wird dringend Unterstützung gesucht.
Opioidabhängigkeit ist ein gravierendes gesundheitliches und gesellschaftliches Problem. Aktuell hat von den rund 166.000 (geschätzten) opioidabhängigen Menschen in Deutschland nur etwa die Hälfte Zugang zu einer substitutionsgestützten Therapie, heißt es im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung vom Oktober 2019. Dabei zeichne sich ab, dass in Zukunft nicht einmal mehr die aktuell 79.700 substituierten Patienten von den 2.607 substituierenden Ärzten ausreichend versorgt werden können, konstatiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM – Bundesopiumstelle) in seinem Bericht zum Substitutionsregister vom Januar 2020. Bedenklich sei auch der Anstieg der Drogentoten in Deutschland auf 1.398, die jüngst vermeldet wurden. Die Gesamtsituation wird durch die Corona-Pandemie noch weiter verschärft.
Besonderheiten der sächsischen Situation
In Sachsen geht man von etwa 23.000 Opioidabhängigen aus. Substituiert werden von den sächsischen Ärzten kontinuierlich 780 Patienten (im Jahr 2019). Im Jahr 2018 waren es 749 und davor 726 Patienten. Das heißt, es werden jährlich mehr Patienten – bei nicht ansteigender substituierender Ärzteschaft. 59 der Patienten werden von nicht suchtqualifizierten Ärzten im sogenannten Konsiliarverfahren substituiert. Die aktuelle Situation in den drei Großstädten stellt sich folgendermaßen dar:
- Leipzig: 10 Suchtärzte und 9 Konsiliar-Ärzte für 427 Patienten
- Chemnitz: 3 Suchtärzte und 2 Konsiliar-Ärzte für 131 Patienten
- Dresden: 1 Suchtarzt und 3 Konsiliar-Ärzte für 109 Patienten
Kooperation aller Akteure notwendig
Als Vorlage für eine Bündelung verschiedener Disziplinen und Einrichtungen könnte der „Pakt für Substitution“ aus Baden-Württemberg dienen. Um eine komplexe Behandlung der Patientinnen und Patienten neben der medikamentösen Behandlung zu gewährleisten, erachtet man eine enge Kooperation zwischen kommunaler Suchthilfe und Anbietern von psychosozialer, tagesstrukturierender und teilhabeorientierter Begleitung für notwendig. Niedersachsen folgt dieser Idee nun auch aktiv.
Die Zukunft der Substitutionsversorgung steht auch in Sachsen auf dem Spiel
Derzeit kann die Versorgung von Patienten, die eine Drogensubstitutionsbehandlung benötigen, in Dresden nicht mehr aufrechterhalten und für neue Patienten nicht gewährleistet werden. Zwar verfügen einige Kolleginnen und Kollegen über die Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“, führen die Substitutionsbehandlung aber nicht durch. Um Opioidabhängige behandeln und insbesondere die Arzneimittel zur Substitution verschreiben zu können, ist die suchtmedizinische Zusatzqualifikation erforderlich.
Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit ist eine erfolgversprechende Behandlungsoption. Deshalb fördert die KV Sachsen die Qualifizierung von künftig substituierenden Ärzten aller Facharztgruppen. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ dürfen bis zu 50 Patienten substituieren. Ärzte ohne Zusatzbezeichnung in Zusammenarbeit mit einem suchtqualifizierten Arzt im Konsiliarverfahren dürfen maximal zehn Patienten substituieren (konsiliarischer Mindestkontakt einmal pro Quartal). Den Weiterbildungskurs sowie die Prüfung zur Zusatzbezeichnung bieten alle Ärztekammern an. Weitere Informationen für Sachsen finden Sie auf der Internetpräsenz der Sächsischen Landesärztekammer.
Zusatzqualifikation erwerben
Die Qualifizierung wird durch die KV Sachsen gefördert und ist relevant für alle Fachgruppen. Bedingung für die Förderung ist, dass mindestens seit einem Jahr Leistungen der Substitutionsbehandlung im Bereich der GKV in Sachsen erbracht werden, d. h. aktiv opioidabhängige Patienten substituiert werden.
GOP | Leistungsbeschreibung | Vergütung |
01949 | Substitution im Rahmen Take-Home | 9,23 Euro |
01950 | Substitution Vergabe in der Praxis | 5,05 Euro |
01951 | Zuschlag an Wochenenden und Feiertagen | 11,10 Euro |
01952 | Zuschlag Therapiegespräch | 16,92 Euro |
01953 | Substitution mit einem Depotpräparat | 14,28 Euro |
01960 | Konsiliarische Untersuchung und Beratung | 12,09 Euro |
Neue Termine für den Erwerb der Zusatzbezeichung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ sowie für einen in Planung befindlichen Refresherkurs erhalten Sie bei Ihrer Landesärztekammer Sachsen.
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Sandra Dähne Telefon 0351 8290-673
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Sächsische Landesärztekammer
Telefon 0351 8267-321
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