Vertreterregelung zum Jahresende 2020 und Erreichbarkeit von diensthabenden Ärzten
Wir möchten Sie daran errinnern, dass die Tage vom 21. bis 23. Dezember und vom 28. bis 30. Dezember 2020 keine Brückentage sind. Damit steht zu dieser Zeit kein ganztägiger Bereitschaftsdienst für die Patientenversorgung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für diesen Zeitraum bei geplanter Praxisschließung einen Vertreter benennen und diesen auch Ihren Patienten an Ihrer Praxis mittels Aushang mitteilen müssen bzw. auch auf dem Anrufbeantworter und ggf. der Internetpräsenz.
Die elektronische Abwesenheitsmeldung an die KV Sachsen finden Sie in Ihrem Mitgliederportal, links unter „Mitteilung der Abwesenheit“. Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtung für bereits eingeteilte Bereitschaftsdienste auch weiterhin besteht.
Wir empfehlen außerdem die Abwesenheitsmeldung in BD-Online. Falls Sie beispielsweise einen Urlaub planen und ab einem Montag Ihre Praxis schließen, sollten Sie bereits für das Wochenende eine Abwesenheit für den Bereitschaftsdienst eintragen, wenn Sie nicht am Wochenende eingeteilt werden wollen.
Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle informieren, dass Dienstbereitmeldungen bevorzugt über die Online-Dienstbereitmeldung an die Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) gesendet werden können.
Pflegen Sie in BD-Online bitte Ihre Kontaktdaten, damit die ÄVZ Sie ggf. kontaktieren kann, falls Rückfragen zum Bereitschaftsdienst auftreten. Bei kurzfristigem Dienstausfall Ihrerseits informieren Sie bitte Ihre Bezirksgeschäftsstelle und benennen einen Vertreter oder wenn es unmittelbar vor Dienstantritt zum Dienstausfall kommt, kontaktieren Sie die ÄVZ über die unten angegebene E-Mail-Adresse.
Auch möchten wir Sie an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass die letzte Änderung der Bereitschaftsdienstordnung in § 9 Abs. 6 eine weitreichende Änderung brachte (Beschluss der Vertreterversammlung vom 29. November 2019). Bei Nichtantritt zum Dienst und Nichterreichbarkeit muss der dienstverantwortliche Arzt einen Aufwandsersatz zahlen (dieser beträgt aktuell lt. Gebührenordnung der KV Sachsen 100,00 Euro je ausgefallener Dienststunde). Die Hälfte dieses Betrages erhält der kurzfristig zum Dienst eingesprungene Vertreter.
Formular Online-Dienstbereitmeldung und Kontakt www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bereitschaftsdienst |
– Bereitschaftsdienst / ben –