Vorabprüfung der Quartalsabrechnung für IV/2020
Aus den stetig steigenden Nutzerzahlen ist erkennbar, dass die Vorabprüfung ein wichtiges Instrument zur Prüfung Ihrer Abrechnung ist. Aus diesem Grund sind wir bestrebt, dieses Angebot weiter zu verbessern, wozu wir auch auf Ihr Feedback angewiesen sind. Dieseskönnen Sie uns sowohlüber den entsprechenden Link nach Ausführung der Vorabprüfung als auch später bei der Einreichung Ihrer Quartalsabrechnung mitteilen. Ihre Hinweise sind dabei grundsätzlich anonym. Sofern Sie Fragen an die KV Sachsen richten, ist es notwendig, entsprechende Kontaktdaten anzugeben. Ansonsten hat die KV Sachsen keine Möglichkeit, auf Ihre Fragen zu reagieren.
Sollte die Vorabprüfung bis zur Erzeugung der Ergebnislisten eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, ist dies in der Regel auf eine hohe Auslastung zurückzuführen. Diese können Sie der Auslastungsanzeige entnehmen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Bearbeitung dennoch zu starten, sich abzumelden und die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen.
Weitere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie in den Bedienungshinweisen. Außerdem steht Ihnen zusätzlich ein FAQ-Katalog zur Verfügung, in dem die KV Sachsen Antworten auf häufig gestellte Fragen auflistet.
Für die Abrechnung des Quartals IV / 2020 wird Ihnen der Zeitpunkt der Freigabe der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung auf der Internetpräsenz der KV Sachsen unter der Rubrik „Aktuell“ bekanntgegeben. Nach der Freigabe steht die Vorabprüfung in der Regel bis zum 15. Kalendertag des ersten Quartalsmonats des Folgequartals zur Verfügung und kann durchgeführt werden.
Bedienungshinweise und FAQ-Katalog
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Abrechnung > Vorabprüfung der Quartalsabrechnung > rechter Bildrand
– Abrechnung / eng-zue –
Honorar- und Abschlagszahlungen
Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertag des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Zahlungstermin vorverlegt.
Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende.
Termine der Abschlags- und Restzahlungen 2021
Abschlagszahlungen |
| Restzahlungen |
|
Dezember 2020 | 15.01.2021 | Quartal III / 2020 | 25.01.2021 |
Januar 2021 Februar 2021 März 2021 | 15.02.2021 15.03.2021 15.04.2021 | Quartal IV / 2020 | 23.04.2021 |
April 2021 Mai 2021 Juni 2021 | 14.05.2021 15.06.2021 15.07.2021 | Quartal I / 2021 | 23.07.2021 |
Juli 2021 August 2021 September 2021 | 13.08.2021 15.09.2021 15.10.2021 | Quartal II / 2021 | 25.10.2021 |
Oktober 2021 November 2021 Dezember 2021 | 15.11.2021 15.12.2021 14.01.2022 | Quartal III / 2021 | 25.01.2022 |
Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.
Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2021 erfolgt Ende Januar 2021, die erstmalige Zahlung am 15. Februar 2021 für Januar 2021.
Werden der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen besondere Umstände bekannt (z. B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Honorar > Honorar- und Abschlagszahlungen
– Buchhaltung / hei –