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Influenzaimpfstoff: Bedarf 2021 / 2022

Wie in diesem Jahr auch hat die KBV zum 15. Januar 2021 den Grippeimpfstoffbedarf für die darauffolgende Impfsaison an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Der Bedarf hierfür soll wieder durch die KVen bei den Ärzten erhoben werden.

Aus diesem Grund bitten wir alle Praxen, in denen regelmäßig Grippeschutzimpfungen vorgenommen werden, um die Übermittlung Ihres voraussichtlichen Impfstoffbedarfs für die Saison 2021 / 2022. Die Meldung ist über das Mitgliederportal der KV Sachsen (Startseite bzw. Reiter „Weitere Dienste“ > „Meldung Impfstoffbedarf“) von Anfang Dezember 2020 bis Anfang Januar 2021 möglich und dauert nicht länger als eine Minute. Änderungen sind in diesem Zeitraum jederzeit möglich.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zusätzliche Erhebung handelt, die unabhängig von der voraussichtlich im März gegenüber den Apotheken per Muster 16 abzugebenden verbindlichen Bestellung erfolgt. Eine Bestellung und Auslieferung von Impfstoffen über die KV Sachsen ist nicht möglich!

Der KV Sachsen ist bewusst, dass die Impfsaison 2020 / 2021 noch nicht abgeschlossen ist und Sie den voraussichtlich benötigten Impfstoffbedarf nur grob abschätzen können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Regelung und nicht um eine Initiative der KV Sachsen handelt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Informationen

Mitgliederportal der KV Sachsen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Influenza

                                              – Verordnungs- und Prüfwesen / goe –

Geänderte Satzungsleistungen Influenzaimpfung

Nachträglich ab 1. Oktober 2020 geänderte Vereinbarungen mit einzelnen Krankenkassen

Bereits in der Oktoberausgabe der KVS-Mitteilungen 2020 haben wir Sie auf die teilweise geänderten Satzungsleistungen für die nicht von der STIKO-Empfehlung umfassten Personengruppen bei der Influenzaimpfung informiert. Demnach übernehmen die AOK PLUS und die BARMER für alle Versicherten ab dem 7. Lebensmonat bis einschließlich vollendetem 60. Lebensjahr die Impfung als Satzungsleistung. Im Nachgang haben sich auch die Knappschaft und die DAK-Gesundheit dazu entschieden.

Die im Oktober veröffentlichte Tabelle wird nun wie folgt geändert:

Anspruchsberechtigte

Impfung

GOP

Krankenkasse

Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr

Injektion

89111S

AOK PLUS, IKK classic, TK, BARMER,
DAK-Gesundheit, Knappschaft, KKH

Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr

Injektion

89111S

Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse

Alle Heilfürsorgeberechtigten

Injektion

89111S

PVA (Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes)

Kinder von 2 bis einschließlich 6 Jahren

nasal

89112S

AOK PLUS, KKH, BARMER, Knappschaft

Allgemeiner Hinweis der KV Sachsen zum Impfen

Auch Impfstoffe für Satzungsleistungen sind seit 1. Juli 2020 zu Lasten der AOK PLUS zu verordnen. Der Kostenträger KV Sachsen, welcher bisher für die Verordnung von Impfstoffen für Satzungsleistungen genutzt wurde, entfällt. Als Arbeitshilfe für den Alltag steht Ihnen die Gesamtübersicht Schutzimpfungen auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

Informationen und Ansprechpartner

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:

Frau ReinholzTelefon 0371 2789-458
Frau FriedemannTelefon 0371 2789-456

Bezirksgeschäftsstelle Dresden:

Frau BeurichTelefon 0351 8828-293
Frau KempeTelefon 0351 8828-272

 

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:

Frau LettauTelefon 0341 2432-140

               

                                              – Verordnungs- und Prüfwesen / goe –