Grünes Licht für kv.dox: Der KIM-Dienst der KBV steht kurz vor dem Start
Der Kommunikationsdienst für die Praxis „kv.dox“ steht kurz vor der Einführung. Nach erfolgreicher Prüfung durch die gematik wird jetzt der finale Test des Dienstes der KBV in ausgewählten Praxen vorbereitet. Nach Abschluss des Feldtests können Ärzte und Psychotherapeuten kv.dox bestellen und zum elektronischen Versand von Arztbriefen, Befunden, AU-Bescheinigungen oder anderen medizinischen Dokumenten nutzen.
kv.dox wurde vom Betreiber der Telematikinfrastruktur (TI) gematik Mitte Oktober als Fachanwendung für die TI zugelassen. Letzte Hürde ist der sogenannte Feldtest. Sobald die Ergebnisse dazu vorliegen, kann die abschließende Zulassung erfolgen. Ab dann können Praxen kv.dox bestellen und auf ihren Praxisrechnern installieren.
Arztbriefe sicher elektronisch versenden
kv.dox ist ein Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM), der einen sicheren elektronischen Datenaustausch innerhalb der TI ermöglicht. Über solche KIM-Dienste soll künftig die gesamte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen laufen. Arztbriefe, AU-Bescheinigungen, Befunde oder auch die Abrechnung können darüber sicher und schnell per E-Mail versandt werden.
Die KBV ist ein Anbieter eines solchen KIM-Dienstes. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat das KV-System erstmals die Möglichkeit erhalten, neben der Industrie eine Komponente der Telematikinfrastruktur den Praxen bereitzustellen.
Für acht Euro im Monat können kv.dox-Nutzer so viele Nachrichten empfangen und versenden wie gewünscht; das Datenvolumen ist nicht begrenzt. Im Preis enthalten sind außerdem die Einrichtungsgebühren, das kv.dox KIM Clientmodul sowie der technische Support. Der erste Monat ist zudem kostenfrei.
Der KIM-Dienst der KBV passt zu allen Praxisverwaltungssystemen. Seine Nutzer können mit allen Ärzten, Psychotherapeuten, Kassenärztlichen Vereinigungen, Zahnärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Apothekern bundesweit kommunizieren, die einen KIM-Dienst verwenden, egal von welchem Anbieter. Dafür wird es eine Adressliste geben, in der die E-Mail-Adressen aller KIM-Nutzer aufgeführt sind.
Voraussetzung für alle KIM-Dienste ist, dass die Nutzer mit einem E-Health-Konnektor arbeiten. Das dafür nötige Update wird gerade durch die Konnektor-Hersteller bereitgestellt.
Warum kv.dox?
Nah dran: kv.dox ist ein Dienst von Ärzten für Ärzte. Als Interessensvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten kennt die KBV die Bedürfnisse, aber auch Probleme der Praxen.
Unbegrenzt Nachrichten versenden: Mit kv.dox können Praxen so viele Nachrichten, Arztbriefe oder AU-Bescheinigungen digital versenden, wie sie möchten. Es gibt keine Kontingentbeschränkung.
Transparente und feste Preise: Praxen zahlen für kv.dox einen monatlichen Festpreis. Darin ist alles enthalten. Der Preis liegt im Rahmen der Finanzierungspauschale, die die KBV mit den Krankenkassen für KIM-Dienste ausgehandelt hat.
Kurze Kündigungsfrist: kv.dox ist monatlich kündbar. Nutzer können also jederzeit aussteigen, wenn sie kv.dox nicht mehr benötigen oder auf ein anderes Produkt umsteigen möchten.
Passt zu jedem: kv.dox ist kompatibel mit jedem Praxisverwaltungssystem und jedem Konnektor, unabhängig vom Anbieter.
Online bestellen auf dem kv.dox-Portal
Sobald der Feldtest in den Praxen abgeschlossen ist und die KBV die Zulassung der gematik erhalten hat, können Praxen den Dienst online über das „kv.dox-Portal“ bestellen. Die KBV stellt die Website gemeinsam mit dem Partner akquinet bereit. Der IT-Dienstleister mit Hauptsitz in Hamburg setzt kv.dox für die KBV technisch um und kümmert sich künftig um den technischen Support.
Informationen
– Information der KBV –
Neue App unterstützt junge Ärzte bei der Niederlassung
Mit dem Planspiel „Praxisraum“ können junge Mediziner den Aufbau und die Organisation einer Arztpraxis virtuell ausprobieren. Damit soll Wissensdefiziten und Berührungsängsten hinsichtlich einer Niederlassung begegnet werden, da Studium und Weiterbildung nach wie vor weitgehend im Krankenhausumfeld stattfinden.
Die App wurde vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen entwickelt. In der virtuellen Arztpraxis, die die Tätigkeit als niedergelassener Arzt realitätsnah abbilden soll, werden Daten genutzt, die das Zi in Praxen erhoben hat. Spielziel ist, eine erfolgreiche Praxis aufzubauen.
Informationen auf spielerischem Wege
„Mit diesem modernen und neuartigen Format wollen wir Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung oder in Anstellung an einer vertragsärztlichen Tätigkeit interessieren. Dazu werden Informationen und Bildungsinhalte auf spielerischem Wege vermittelt“, erläuterte Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried das Anliegen.
Die App ergänzt das breite Spektrum an Maßnahmen, mit denen KBV und KVen Studierende und junge Mediziner für die Niederlassung gewinnen wollen. Dazu gehören Förderprogramme bereits während des Studiums, Investitionskostenzuschüsse zum Praxisaufbau, kostenfreie Beratungsangebote oder eine KBV-Website mit sämtlichen Informationen rund um die Niederlassung.
Drei Werte bestimmen den Erfolg
Der Spielerfolg von „Praxisraum“ wird durch drei Werte dargestellt: Qualität der Praxis, definiert durch die Zufriedenheit der Patienten und Mitarbeiter, Work-Life-Balance, die von der Arbeitsbelastung des Praxisinhabers abhängt, und das Einkommen, das sich aus den Einnahmen und den laufenden Kosten der Praxis ergibt. Zum Start wird den Spielenden eine Auswahl von Praxen angeboten, die sich nach Gründungsart, Preis und regionaler Lage unterscheiden.
Das Spiel gliedert sich in Abrechnungszyklen, die jeweils drei Tage umfassen. Es ist zeitlich unbegrenzt spielbar. Der User spielt in Echtzeit und ist frei, in welchem Zeitumfang er spielen möchte. Er sollte aber mehrmals am Tag die Abläufe in der Praxis überprüfen. Es besteht zudem die Möglichkeit, mit anderen Usern eine gemeinsame Praxis zu gründen oder sich über die Highscore-Liste mit anderen Spielenden zu vergleichen.
Das Ziel des Planspiels ist aus Sicht des Zi erreicht, wenn die Spielenden ein positives Erleben beim Aufbau und bei der Organisation der virtuellen Praxis entwickeln und hierdurch konkrete Fragen zu einer künftigen Vertragsarzttätigkeit entstehen. Hier bieten sich die KVen als Begleiter und Berater für die Niederlassung an.
Informationen
– Nach Informationen des Zi –
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: KBV drängt auf neuen Starttermin
Die KBV macht sich weiter für eine Verschiebung des Starttermins der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) stark. Es müsse sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die erforderlichen Daten technisch annehmen können.
Wenn Ärzte, die im ersten oder zweiten Quartal 2021 von ihren Herstellern die nötige Technik bekämen, verpflichtet würden, die AU-Bescheinigung an die Krankenkassen zu übermitteln, dann müsse auch jede Krankenkasse diese annehmen können, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kürzlich in einem Video-Interview. Aber das sei nicht „ganz sichergestellt“.
Die Frist bereitet vielen Praxen Sorgen
Die Frist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mache vielen Praxen große Sorgen, sagte Kriedel. Denn es sei nicht sicher, dass alle Hersteller die erforderlichen Komponenten rechtzeitig bereitstellten. So gebe es Lieferschwierigkeiten bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA), weil eine hohe Anzahl produziert werden müsse. Auch das Konnektor-Update müsse von den Herstellern in den Praxen eingespielt werden.
Außerdem benötigten Praxen für die sichere Übermittlung der AU-Daten einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM). Mit dem KIM-Dienst der KBV „kv.dox“ werde Mitte / Ende November zumindest ein zweiter Dienst auf dem Markt verfügbar sein. Dies hätte den Vorteil, dass der Arzt auswählen könne.
Alle diese Dinge müssten zum 1. Januar vorliegen, „sonst kann der Arzt keine elektronische AU in die TI und damit auf einen Server der Krankenkasse schicken“, sagte Kriedel. „Das macht große Sorgen und deshalb haben wir auch beim Bundesgesundheitsministerium schon interveniert und auf eine Verschiebung hingedrängt, weil die Technik noch nicht vorliegt.“
Das BMG hatte zwischenzeitlich die Möglichkeit eingeräumt, die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen bis zum 30. September des nächsten Jahres auszusetzen, wenn die Technik noch nicht vorhanden ist. Dies würde eine schrittweise Einführung ab Januar 2021 bedeuten.
Übergangsregelung ohne Einschränkungen gefordert
Aufgrund der Probleme fordert die KBV, die Übergangsregelung ohne Einschränkungen bis Ende September 2021 gelten zu lassen. Bis dahin müsse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „generell papierbasiert“ ausgestellt werden, egal ob die Praxis die technischen Voraussetzungen habe. Im Gesetz stehe, dass „der Papierausdruck auch für nächstes Jahr juristisch verbindlich“ sei.
Denn nach den Plänen des Gesetzgebers zur Einführung der eAU ist der Arzt ohnehin zunächst weiterhin verpflichtet, die Durchschläge für den Patienten auszudrucken. „Der Patient bekommt ein Exemplar für sich selbst und ein weiteres zur Weiterleitung an den Arbeitgeber“, sagte Kriedel und forderte: Nötig sei eine komplett elektronische Meldung.
SMC-B-Karten übergangsweise auch ohne eHBA erhältlich
Im Zusammenhang mit Problemen bei der Auslieferung von elektronischen Heilberufsausweisen wies Kriedel auf ein anderes Problem hin, dass die KBV zwischenzeitlich lösen konnte.
Nach den neuen Regeln des Patientendaten-Schutz-Gesetzes dürfen Ärzte und Psychotherapeuten die SMC-B-Karten künftig nur noch bestellen, wenn sie einen eHBA besitzen.
Die KBV konnte beim BMG eine Lösung durchsetzen, nach der Ärzte und Psychotherapeuten übergangsweise den Praxisausweis auch ohne eHBA erhalten. Für die Bestellung reicht der Nachweis darüber aus, dass ein eHBA beantragt wurde. Die Regelung gilt bis zum Ende des 1. Quartals 2021. Die SMC-B-Karte wird für den Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur benötigt.
– Information der KBV –