Aktuelle Informationen zur Influenzaimpfung
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird bei folgenden Indikationen die Impfung gegen Influenza empfohlen:
- alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren > Abrechnungsziffer ist die 89111
- alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab 1. Trimenon) > Abrechnungsziffer ist die 89112
- alle Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens > Abrechnungsziffer ist die 89112
- Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden > Abrechnungsziffer ist die 89112
Neu in dieser Influenzaimpfsaison ist die Abrechnungsziffer 89112Y für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung.
Dies betrifft z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für betreute Risikopersonen fungieren können sowie für Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln. Bei Personen, die sich aufgrund einer beruflichen Reise gegen Influenza impfen lassen wollen, sollte eine Risikoabwägung entsprechend der Indikation erfolgen.
Ergänzend können folgende Satzungsleistungen durchgeführt werden:
Anspruchsberechtigte | Impfung | GOP | Krankenkasse |
Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat | Injektion | 89111S | Knappschaft |
Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene bis zum | Injektion | 89111S | AOK PLUS, IKK classic, TK, BARMER, KKH |
Erwachsene über 50 Jahre bis zum | Injektion | 89111S | Hanseatische Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Knappschaft, Handelskrankenkasse |
Alle Heilfürsorgeberechtigten | Injektion | 89111S | PVA (Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes) |
Kinder von 2 bis einschließlich 6 Jahren | nasal | 89112S | AOK PLUS, KKH, BARMER, Knappschaft |
Allgemeiner Hinweis der KV Sachsen zum Impfen
Auch Impfstoffe für Satzungsleistungen sind seit 1. Juli 2020 zu Lasten der AOK PLUS zu verordnen. Der Kostenträger KV Sachsen, welcher bisher für die Verordnung von Impfstoffen für Satzungsleistungen genutzt wurde, entfällt. Als Arbeitshilfe für den Alltag steht Ihnen die Gesamtübersicht Schutzimpfungen auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.
Informationen und Ansprechpartner
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
Frau Reinholz | Telefon 0371 2789-458 |
Frau Friedemann | Telefon 0371 2789-456 |
Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
Frau Beurich | Telefon 0351 8828-293 |
Frau Kempe | Telefon 0351 8828-272 |
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
Frau Lettau | Telefon 0341 2432-140 |
– Verordnungs- und Prüfwesen / goe –