Vertreterregelung zum Jahreswechsel
Um die ambulante vertragsärztliche Versorgung durchgehend sicherzustellen, ist es wichtig, dass Sie die KV Sachsen rechtzeitig über Ihre geplanten und ungeplanten Abwesenheiten sowie die vereinbarten Praxisvertretungen in Kenntnis setzen. Informieren Sie bitte auch Ihre Patienten durch entsprechende Aushänge in der Praxis und aktualisieren Sie den Ansagetext auf Ihrem Anrufbeantworter.
In diesem Jahr sind die Tage vor und zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr (21. – 23. sowie 28. – 30. Dezember 2020) keine Brückentage im Sinne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es kann somit bei Schließung der Praxis nicht auf den Bereitschaftsdienst verwiesen werden!
Abwesenheits- und Vertretungsmeldung
im Mitgliederportal
Die Meldung von Abwesenheiten und Vertretungen sollte im Mitgliederportal auf elektronischem Weg erfolgen. Bitte klicken Sie hierfür auf der Startseite des Mitgliederportals links auf „Mitteilung der Abwesenheit“, um zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (eAV-Bereich) zu gelangen, und folgen Sie der Benutzerführung.
Für Psychotherapeuten genügt die Erstellung und Absendung einer Abwesenheitsmitteilung. Für Ärzte ist zusätzlich eine Vertretungsmeldung erforderlich. Neben der Vereinfachung des Verfahrens haben Sie weitere Vorteile: Sie können sich Ihre Abwesenheiten und Vertretungen im Überblick ansehen und Meldungen auch noch nach der Absendung verändern (z. B. wenn sich Ihr Urlaubstermin verschiebt oder Sie schneller wieder gesund werden als zunächst erwartet).
Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen können auch durch das nichtärztliche Personal der Arztpraxis (über einen Mitarbeiter-Zugang) problemlos erstellt werden.
Hilfe bei Problemen
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen bzw. zum eAV-Bereich allgemein haben, können Sie sich gern an unseren EDV-Support für Mitglieder wenden. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle.
Hilfsweise können Sie Ihre Abwesenheitsmeldung auch noch konventionell einreichen: Auf der Internetpräsenz der KV Sachsen finden Sie das entsprechende Formular, das Sie uns bitte vollständig ausgefüllt zusenden.
Zu beachten für den Bereitschaftsdienst
Für die Dienstplanung im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ist es zwingend erforderlich, dass eine Abwesenheitsmeldung auch für Wochenendtage bzw. Feiertage erfolgt, wenn dadurch die (urlaubsbedingte) Abwesenheit verlängert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Einteilung zum Bereitschaftsdienst für diese Tage nicht erfolgt.
Vorabinformation zum Brückentag im Jahr 2021
Für das Jahr 2021 ist Freitag, der 14. Mai 2021, ganztags durch den Bereitschaftsdienst abgesichert.
Informationen und Download Formular www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt EDV-Support Telefon 0341 23493-737 |
– Sicherstellung / ole –