Arroganz der Macht - wer zahlt die Zeche für (angeblich) höhere IT-Sicherheit?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den Phantasien und Wünschen der politischen Protagonisten auf dem Weg zum digitalen Glück und zu analogen Wahlerfolgen sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Die Probleme mit der Gematik haben viele von uns in den letzten Monaten zu spüren bekommen. Ob das alles wirklich gelöst ist? Ich wage es zu bezweifeln. Die Telematikinfrastruktur soll die Beteiligten im Gesundheitssystem vernetzen, die Online-Kommunikation zwischen den Akteuren, – beispielsweise Arztbriefe und Telekonsile –, kann dann nur noch über diese Struktur laufen. Noch in 2020 sollen unter anderem Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan, elektronisches Versenden von Dokumenten mittels Kommunikation im Medizinwesen („KIM“) an den Start gehen. Für die dafür notwendige elektronische Signatur brauchen der Arzt oder der Psychotherapeut den elektronischen Heilberufsausweis der Generation zwei. In 2021 folgen dann die elektronische AU-Bescheinigung, die elektronische Patientenakte etc. Dafür gibt es inzwischen eine Fristverlängerung, das aber ändert an den grundlegenden Dingen nichts. All die skizzierten Vorhaben, ob sinnvoll oder nicht, lassen sich allesamt wunderbar begründen. Wir brauchen aber nicht nur schöne Konstruktionen, die sich auf grotesk faszinierende Weise immer mehr verselbstständigen und vorrangig den Interessen von Soft- und Hardwareanbietern und anderen dienen.
Wir brauchen einen erkennbaren Mehrwert für Patienten und ihre Behandler! Das alles sollteZeit sparen statt Zeit fressen, humane Ressourcen schonen statt Nerven kosten, es muss auch für Träger nicht-digitaler Hirne, die noch die Mehrheit zu sein scheinen, verständlich und praktisch handhabbar sein und sicher funktionieren! Dazu ist aber ein geerdeter Bezug zur Lebenswirklichkeit und zum Praxisalltag notwendig. Und den vermisse ich schmerzlich!
Kriterium der Wahrheit ist die Praxis, das mag dem einen oder anderen noch in Erinnerung sein. Da ist wohl was Wahres dran. Nur, wie sieht es in praxi aus? Es rumort in den Praxen, das war und ist zu lesen und zu spüren, und das zu Recht. Aber das Hauptproblem in dem Kontext TI steht, so zumindest ist mein Eindruck, noch gar nicht so richtig im Brennpunkt der allgemeinen (Fach-)Wahrnehmung: Das ist das Thema der IT-Sicherheitsrichtlinie!
Die KBV wurde durch das Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet, eine Richtlinie zur IT-Sicherheit bis zum 30. Juni 2020 zu erstellen, und dies im Einvernehmen (!) mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik. Ziel sollte sein, die IT-Sicherheit im ambulanten Sektor zu erhöhen. Die KBV sollte in die Lage versetzt werden, verbindliche IT-Sicherheitsvorgaben für die Arztpraxis zu erlassen. Sie hat sich für eine praxistaugliche, aufwandsarme und kostenneutrale Lösung mit ausreichenden Übergangsfristen eingesetzt. Herausgekommen ist aber das Gegenteil, ein völlig anderes und inakzeptables Konzept. Würde dieses so beschlossen, dann würde dies alles in den Schatten stellen, was wir in den letzten Jahrzehnten als Niedergelassene an Auflagen zu erfüllen und zu ertragen hatten! Alle, die in der Materie stecken, sind sich darüber einig, dass der noch so IT-affine und -begabte Arzt die Forderungen dieser Richtlinie nur mit externer Hilfe umsetzen und fortführen kann. Es handelt sich auch nicht um etwas Einmaliges, sondern es wird ein hoch aufwendiger, fortlaufender Prozess implementiert. Das kostet Zeit und Kraft – und vor allem sehr viel Geld! Man kann ja meiner Zurückhaltung zum IT-Geschehen zustimmen oder nicht, aber über eines sind wir uns doch wohl alle einig: Wenn wir diese Richtlinie anwenden sollen – ich bin ja kein Träumer und weiß, dass eine Richtlinie in irgendeiner hoffentlich sinnvolleren Form kommen wird – dann können doch Ärzte und Psychotherapeuten das nicht aus ihrer eigenen Tasche bezahlen!
Völlig zu Recht hat die KBV-Vertreterversammlung im Juni 2020 das Verabschieden der Richtlinie in dieser Form abgelehnt und zudem klar gefordert, dass die Politik eine von der vertragsärztlichen Vergütung gesonderte Finanzierung regeln muss, da es sich um eine vom Gesetzgeber geforderte Infrastrukturmaßnahme handelt. Anderenfalls sollte die KBV-VV diese Richtlinie nicht beschließen.
Es gibt natürlich eine offene Auseinandersetzung zwischen KBV / KVen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Nach derzeitigem Stand stellt das BMG fest, dass die entsprechenden Kosten bereits in anderen Vereinbarungen eingepreist wären und ansonsten die KBV doch mit den Krankenkassen Weiteres verhandeln solle. Würde die KBV die Richtlinie nicht beschließen, dann würde das BMG per Ersatzvornahme handeln.
Diese Position des BMG ist ignorant, zeigt deutlich die Geringschätzung für die Probleme unserer Arbeit an der Basis und kann nur als Arroganz der Macht gewertet werden. Der Politik sollte zu denken geben, dass dieses Vorgehen mit der Brechstange auch Folgen für die Sicherstellung haben wird: Die so schon mit Bürokratie und Neuregelungen im Wochentakt (siehe Corona-Pandemie-Regelungen) geplagten Vertragsärzte, als nächstes das Konvolut der Spahnschen Gaben auf sich zukommen sehend, werden immer weniger statt mehr Zeit für ihre Patienten haben. Viele, die vielleicht noch länger arbeiten könnten und würden, werden dank dieser Perspektiven den Bettel hinschmeißen, sprich aufgeben. Unweigerlich würde das die (vor allem ländlichen) – sehr wohl versorgungsrelevanten und die Hauptlast tragenden – Einzel- und mittelgroßen Arztpraxen unattraktiv machen. Mag sein, dass das ein gewollter Mitnahmeeffekt ist. Den Landesgesundheitsministern, die in aller Regel mehr über die Versorgungsrealität und die tatsächlichen Notwendigkeiten wissen, sei dringend geraten, diese Hybris auf Bundesebene einzugrenzen. Deutschland besteht nicht nur aus Berlin (wo manch einer vielleicht bewusst eine gewisse Marktbereinigung anstreben könnte)!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand der KV Sachsen hat sich eindeutig positioniert – und neben der unerträglichen Belastung für Vertragsärzte und Psychotherapeuten auch auf die gravierenden Folgen für die Sicherstellung hingewiesen, sollte die IT-Sicherheitsrichtlinie in dieser wahnwitzigen Form kommen. So wie geplant ist diese nicht umsetzbar.
In diesem Sinne grüßt Sie
Ihr Stefan Windau