Neue Fachbereiche an den Ärztlichen Bereitschaftspraxen
Einige Ärztliche Bereitschaftspraxen der KV Sachsen werden um Fachgebiete erweitert, weitere Bereitschaftspraxen kommen neu hinzu. An einigen Standorten wurden die Öffnungszeiten angepasst. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Die Bereitschaftspraxis am Universitätsklinikum Dresden, den Dresdnern als „Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP) in der Fiedlerstraße“ bekannt, existiert seit Gründung der KV Sachsen. Im Rahmen der Bereitschaftsdienstreform wird es einige organisatorische Änderungen geben. Die drei bestehenden Behandlungsbereiche Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde und Chirurgie werden beibehalten.
Die Bereitschaftspraxis am Städtischen Klinikum Dresden-Friedrichstadt erhält einen neuen allgemeinmedizinischen Behandlungsbereich, welcher die Behandlungsbereiche HNO und Augenheilkunde ergänzt, aber getrennt von diesen untergebracht ist – direkt an der Notaufnahme in Haus C. Den Ärzten wird die KV Sachsen zur Unterstützung im Bereitschaftsdienst nichtärztliches Personal zur Seite stellen.
Die Bereitschaftspraxis an den Oberlausitz Kliniken – Krankenhaus Bautzen wird um einen augenärztlichen Behandlungsbereich erweitert, ein allgemeinärztlicher und kinderärztlicher Behandlungsbereich existieren bereits.
Die Bereitschaftspraxis am Städtischen Klinikum Görlitz erhält zusätzlich zum allgemeinärztlichen einen kinderärztlichen Behandlungsbereich.
In den Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz wird eine Bereitschaftspraxis mit chirurgischem Behandlungsbereich eingerichtet. Zudem wird am Klinikum Chemnitz ein HNO-ärztlicher Behandlungsbereich eröffnet.
Die allgemeinärztliche Bereitschaftsdienstpraxis am Universitätsklinikum Leipzig zieht um und ist ab 16. September 2020 in den Räumlichkeiten des MedVZ in der Liebigstraße 22 zu finden.
Die Öffnungszeiten der neuen Bereitschaftspraxen / Behandlungsbereiche werden zum Start auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht. Gleichzeitig werden zum 1. Oktober 2020 Änderungen von Öffnungszeiten bereits bestehender Praxen bekanntgegeben.
Dieser dritte Rollout-Schritt der Bereitschaftsdienstreform der KV Sachsen trägt zu einheitlichen Prozessen und Rahmenbedingungen im Bereitschaftsdienst bei. Die KV Sachsen erfüllt damit nicht nur ihren gesetzlichen Auftrag, sondern entlastet ihre Ärzte durch größere Dienstgruppen.
Informationen www.kvsachsen.de > Bürger > Bereitschaftspraxen der KV Sachsen |
– Struktureinheit Bereitschaftsdienstreform / ben –
Dienstbereitmeldung für Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Um einen reibungslosen Ablauf in der Ärztlichen Vermittlungszentrale (ÄVZ) der KV Sachsen zu gewährleisten, möchten wir Sie an der Stelle auf die verschiedenen Möglichkeiten der Dienstbereitmeldung hinweisen.
Die Dienstbereitmeldung dient dem Disponenten in der ÄVZ zur Vorbereitung auf die Vermittlung von Hausbesuchsfällen einschließlich des Abgleichens von Kontaktdaten des diensthabenden Arztes. Außerdem benötigt der Fahrer des zentral organisierten Fahrdienstes die Informationen, um zu wissen, wo der diensthabende Arzt innerhalb des Bereitschaftsdienstbereiches abgeholt werden möchte.
Es ist wichtig, dass die diensthabenden Ärzte ihre Dienstbereitschaft gemäß § 8 der Bereitschaftsdienstordnung (in der Fassung vom 29. November 2019) „in der Regel eine Stunde vor Dienstbeginn“ gegenüber der ÄVZ anzeigen. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.
Zum einen kann die elektronische Dienstbereitmeldung auf der Internetpräsenz der KV Sachsen genutzt werden. Dafür gibt der diensthabende Arzt alle erforderlichen Daten in die Eingabemaske ein. Eine weitere Möglichkeit ist die Dienstbereitmeldung per Fax. Das Fax-Formular ist über den gleichen Link erreichbar und an die ÄVZ über u. g. Faxnummer zu senden.
Auch wenn die Dienstbereitmeldung per Telefon weiterhin möglich ist, wird jedoch die Nutzung des Webformulars oder des Faxes empfohlen, da eine überwiegend und vor allem gleichzeitige telefonische Anmeldung der diensthabenden Ärzte bei der ÄVZ zu Wartezeiten bei der Dienstbereitmeldung führen kann.
Zum Schluss noch ein Hinweis:
Das Dienstplanungsprogramm BD-Online erinnert den diensthabenden Arzt 48 Stunden vor Dienstbeginn an den Dienst. So kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie einmal Ihren Dienst unbeabsichtigt versäumen. Wenden Sie sich bei Fragen zu BD-Online gern an Ihre Bezirksgeschäftsstelle.
Informationen www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bereitschaftsdienst Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) |
– Struktureinheit Bereitschaftsdienstreform / ben –