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Frist verlängert: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Verträge mit der Knappschaft und der Techniker Krankenkasse

Zusatzvereinbarung: Die Bundesvertragspartner haben festgelegt, dass Früherkennungsuntersuchungen, die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie nicht erfolgen konnten, ausnahmsweise bis zum 30. September 2020 nachgeholt werden können.

Dabei handelt es sich um die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 sowie J2 bei Versicherten der Knappschaft und der Techniker Krankenkasse. Eine Abrechnung ist trotz Überschreitung der Toleranzgrenzen möglich.

Die Zusatzvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft. Sie gilt übergangsweise bis zum 30. September 2020.

                                             – Vertragspartner und Honorarverteilung/dm –