Meldung von Urlaubsvertretungen
Um die ambulante vertragsärztliche Versorgung auch während der Urlaubszeit sicherzustellen, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig über Ihre geplanten Abwesenheiten sowie die vereinbarten Praxisvertretungen in Kenntnis setzen. So können sich die Patienten in der öffentlichen Arztsuche über die Praxisöffnungszeiten und Vertretungen entsprechend informieren. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, während Ihrer Abwesenheit auf den Bereitschaftsdienst oder auf Notfallambulanzen zu verweisen.
Abwesenheits- und Vertretungsmeldung im Mitgliederportal
Die Meldung von Abwesenheiten und Vertretungen sollte im Mitgliederportal auf elektronischem Weg erfolgen. Bitte klicken Sie hierfür auf der Startseite des Mitgliederportals links auf „Mitteilung der Abwesenheit“, um zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (eAV-Bereich) zu gelangen, und folgen Sie der Benutzerführung.
Für Psychotherapeuten genügt die Erstellung und Absendung einer Abwesenheitsmitteilung. Für Ärzte ist zusätzlich eine Vertretungsmeldung erforderlich. Neben der Vereinfachung des Verfahrens haben Sie weitere Vorteile: Sie können sich Ihre Abwesenheiten und Vertretungen im Überblick ansehen und Meldungen auch noch nach der Absendung verändern, zum Beispiel, wenn sich Ihr Urlaubstermin verschiebt oder Sie schneller wieder gesund werden als zunächst erwartet. Übrigens können Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen auch durch das nichtärztliche Personal der Arztpraxis – über einen Mitarbeiter-Zugang – problemlos erstellt werden.
Hilfe bei Problemen
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen bzw. zum eAV-Bereich allgemein haben, wenden Sie sich bitte an unseren EDV-Support für Mitglieder. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle.
Hilfsweise können Sie Ihre Abwesenheitsmeldung auch noch konventionell einreichen. Dazu finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen ein Formular, das Sie vollständig ausgefüllt an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle senden können.
Zu beachten für den Bereitschaftsdienst
Für die Dienstplanung im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ist es zwingend erforderlich, dass eine Abwesenheitsmeldung auch für Wochenendtage bzw. Feiertage erfolgt, wenn dadurch die (urlaubsbedingte) Abwesenheit verlängert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Einteilung zum Bereitschaftsdienst für diese Tage nicht erfolgt.
Beispiel: Sie planen einen zweiwöchigen Praxisurlaub und wollen bereits am Samstag davor in den Urlaub verreisen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie bereits ab dem Samstag die Abwesenheit mitteilen.
- EDV-Support
Telefon: 0341 23493-737
E-Mail: edv-beratung@kvsachsen.de - Download Formular
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Vertretung > Mitteilung der Abwesenheit (PDF)
– Sicherstellung / ole –