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Änderung der Verordnungsweise von Impfstoffen ab 1. Juli 2020

Ab dem 1. Juli 2020 können Sie die in Ihrer Praxis erforderlichen Impfstoffe sowohl für Pflichtleistungen als auch für Satzungsleistungen als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordnen.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist die bisher vorgenommene Aufteilung der Impfstoffe in Satzungs- und Pflichtleistungsimpfstoffe künftig nicht mehr erforderlich.

Auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) sind die Markierungsfelder 8 (Impfstoffe) und 9 (Sprechstundenbedarf) durch Kreuz oder Eintragung der Ziffern „8“ und „9“ zu kennzeichnen.
Die Verordnung der Impfstoffe für Satzungsleistungen zu Lasten des Kostenträgers KV Sachsen sowie auf einem Privatrezept ist daher ab dem 1. Juli 2020 nicht mehr vorzunehmen.

Die Abrechnung der dazugehörigen Impfleistungen erfolgt weiterhin gemäß den in der Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen oder den in der Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen angegebenen Abrechnungsnummern.

Beachten Sie bitte, dass die geänderte Verordnungsweise nicht für Impfleistungen auf Grund von Auslandsreisen gilt, die bilateral zwischen der KV Sachsen und einzelnen Krankenkassen (BARMER, BIG direkt gesund, KNAPPSCHAFT, pronova BKK, Techniker Krankenkasse) abgeschlossen wurden.

Ebenso sind die davon abweichenden vertraglichen Regelungen zwischen der KV Sachsen und dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (für heilfürsorgeberechtigte Beamte des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes im Freistaat Sachsen) zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer regelmäßig aktualisierten „Gesamtübersicht Schutzimpfungen“ auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

                                                – Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –

Beruflich bedingter Auslandsaufenthalt: Impfschutz wird von Krankenkassen bezahlt

Ob Cholera, Tollwut oder Typhus – seit dem 28. Dezember 2019 besteht auch eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind.

Dies trifft zu, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist.

Folgende Impfstoffe sind in den genannten Indikationen zukünftig auf den Namen des Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse (Statusfeld ‚8‘ kennzeichnen) verordnungsfähig.

Die neuen Buchstaben kennzeichnen die Abrechnungsziffern wie folgt:

  • Buchstabe V oder Y: für die ersten Dosen einer Impfserie/-zyklus
  • Buchstabe W: für die letzte Dosis einer Impfserie/-zyklus
  • Buchstabe X: Auffrischimpfung

Download der Übersicht

Private Auslandsreisen sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Hierzu hat die KV Sachsen mit einzelnen Krankenkassen Reiseschutz-Impfvereinbarungen abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Pharmakotherapieberater/innen der Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.

  • Informationen
    www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen
  • Ansprechpartner:

    Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
    Frau Friedemann: Telefon 0371 2789-456
    Frau Reinholz: Telefon 0371 2789-458

    Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
    Frau Beurich: Telefon 0351 8828-293
    Frau Kempe: Telefon 0351 8828-272

    Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
    Herr Röhring: Telefon 0341 2432-314
    Frau Lettau: Telefon 0341 2432-140

                                                     – Verordnungs- und Prüfwesen/jac –

 

Indikationen für berufliche Impfungen als Sprechstundenbedarf erweitert

Der im Heft 06/2020 der KVS-Mitteilungen veröffentlichte Artikel enthielt leider nicht die aktuellen Vergütungen. Die Korrekturen sind gekennzeichnet.

Im Zuge dessen wurden neue Abrechnungsziffern speziell für berufliche Indikationen geschaffen. Die Abrechnungsziffern der jeweiligen Indikationsimpfung sind nicht mehr zu nutzen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Impfstoffe, die bei Vorliegen der genannten Indikation als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS (IK-Nr. 107299005, Statusfelder ‚8‘ und ‚9‘ kennzeichnen) zu verordnen sind. Die neuen Buchstaben kennzeichnen die Abrechnungsziffern wie folgt:

  • Buchstabe V oder Y: für die ersten Dosen einer Impfserie/-zyklus
  • Buchstabe W: für die letzte Dosis einer Impfserie/-zyklus
  • Buchstabe X: Auffrischimpfung

Download der Übersicht

Weitere Informationen, wie zum Beispiel die Definition von Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege, haben wir für Sie in der aktuellen Gesamtübersicht Schutzimpfungen auf unserer Internetpräsenz bereitgestellt.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Pharmakotherapieberater/innen der Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.

  • Informationen
    www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen
  • Ansprechpartner:

    Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
    Frau Friedemann: Telefon 0371 2789-456
    Frau Reinholz: Telefon 0371 2789-458

    Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
    Frau Beurich: Telefon 0351 8828-293
    Frau Kempe: Telefon 0351 8828-272

    Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
    Herr Röhring: Telefon 0341 2432-314
    Frau Lettau: Telefon 0341 2432-140

                                                     – Verordnungs- und Prüfwesen/jac –