Schaufenster für regionale Leuchtturmprojekte: KV-Innovationsscout
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben vielfältige Versorgungsangebote in ihren Regionen aufgebaut. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) macht diese Leuchtturmprojekte jetzt auf seiner neuen Online-Plattform „KV-Innovationsscout“ sichtbar. Aktuell werden an erster Stelle die vielen wichtigen regionalen COVID-19-Versorgungsmodelle vorgestellt.
Sortiert nach Themen wie Digitalisierung, Notfallversorgung oder Nachwuchsförderung führt der Innovationsscout durch unterschiedliche Projekte, die die Kassenärztlichen Vereinigungen initiiert und organisiert haben. Aktuelles Schwerpunktthema bildet die ambulante medizinische Versorgung während der Corona-Krise.
Leuchtturmprojekte der ambulanten Versorgung
Der Innovationsscout listet Beispiele für das regional organisierte Patienten-Monitoring auf. Dazu gehören engmaschige Hausbesuche durch spezielle COVID-19-Care-Ärzte, Video- und Telefonsprechstunden sowie die enge digitale Vernetzung mit den Gesundheitsämtern.
„Der Vergleich mit anderen Gesundheitssystemen zeigt, dass die ambulante vertragsärztliche Versorgung einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer Überflutung der stationären Versorgung geleistet hat. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben während der Pandemie nicht nur organisatorische Zusatzaufgaben zur Beschaffung von Schutzausrüstung wahrgenommen, sondern auch zusätzliche Versorgungskonzepte auf den Weg gebracht, um Patienten mit COVID-19-Verdacht bzw. -Infektion optimal zu versorgen. Diese Versorgungskonzepte spielen auch im Hinblick auf eine mögliche zweite Infektionswelle eine wichtige Rolle. Diese können durch die Vertragsärzte schnell reaktiviert werden, sollte es zu lokalen Ausbrüchen oder einer zweiten Ansteckungswelle kommen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Grundsätzliches Ziel des neuen Webangebotes ist es, Leuchtturmprojekte in der ambulanten Medizin auf einer gemeinsamen digitalen Plattform sichtbar zu machen. Dazu sind derzeit rund 40 erfolgreiche Initiativen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen kompakt beschrieben, und weitere sollen folgen. Die KV Sachsen ist mit ihrem Modellprojekt zur Nachwuchsförderung „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ vertreten.
Sechs Themenbereiche
Neben dem aktuellen Thema COVID-19-Monitoring gibt es sechs thematische Bereiche: Sicherstellung, Notfallversorgung, Digitalisierung, Nachwuchsförderung, Vernetzung und ländliche Versorgung. Nutzer des Angebotes können sich auf einen Blick über die verschiedenen regionalen Angebote informieren und sich dann über weiterführende Links ausführlicher auf den jeweiligen Projektseiten orientieren.
Das Zi als Forschungsinstitut der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV betreut die Website technisch und redaktionell.
Informationen
www.nachwuchsaerzte-sachsen.de
– Nach Informationen von KBV und Zi –
Neues Praxiswissen „Palliativversorgung“ – Ambulante Versorgung am Lebensende
Schwerstkranke und Sterbende gut zu versorgen ist eine hochsensible Aufgabe. Die vielfältigen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten, die Praxen in Zusammenarbeit mit Pflegekräften haben, stellt eine neue Broschüre der KBV vor. Ärzte und Psychotherapeuten, aber auch andere Interessierte können das Serviceheft „Palliativversorgung“ kostenfrei bestellen.
Wenn die kurativen Möglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft sind und kaum mehr Aussicht auf Heilung besteht, rückt die palliative Versorgung in den Vordergrund: Schmerzen und seelisches Leid zu lindern, die Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten und ein Sterben in Würde zuzulassen.
Wunsch nach dem vertrauten Umfeld
Die meisten Menschen wünschen sich, in ihrem vertrauten Umfeld zu sterben, viele verbringen jedoch den letzten Lebensabschnitt im Krankenhaus. Dabei gibt es im ambulanten Bereich vielfältige Möglichkeiten der palliativen Versorgung – zu nennen ist hier insbesondere die allgemeine ambulante Palliativversorgung, kurz AAPV. Sie wurde in den vergangenen Jahren gefördert und ausgebaut, ist aber oftmals wenig bekannt.
In ihrer neuen Broschüre „Palliativversorgung“ stellt die KBV die ambulanten Möglichkeiten vor und was jeweils dazu gehört. Das Serviceheft soll Praxisteams bei der wohnortnahen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen unterstützen.
Dabei geht es insbesondere um die bereits genannte AAPV, aber auch um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die Verordnung der Symptomkontrolle in Form von häuslicher Krankenpflege und die Versorgung mit Schmerzmitteln. Auf 24 Seiten bietet die kostenfreie Broschüre grundlegende Informationen, aber auch Beispiele und Empfehlungen für die Praxis.
Beispiele und Empfehlungen für die Praxis
Vorgestellt wird die Palliativmedizinerin Ute Hartenstein, die im sächsischen Weinböhla Schwerstkranke und Sterbende betreut. Sie empfiehlt, den Erfahrungsschatz versierter Pflegekräfte zu nutzen. „Denn es geht ja nicht allein um evidenzbasierte Medizin, sondern um multiprofessionelle Betreuung.“
Dass Netzwerken wichtig ist, betont auch Dr. Markus Beier, der Palliativpatienten in Erlangen betreut. Ihm zufolge sollte es möglichst ein Kernteam geben. „Zu viele Schnittstellen und ein zu zergliedertes System gefährden die Kontinuität in der Betreuung. Dann funktioniert die Abstimmung oftmals nicht mehr reibungslos“, sagte Beier, der auch Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes ist.
Im Serviceteil finden Leser unter anderem Hinweise zur Patientenverfügung und zum PALMA-Formular sowie weiterführende Informationen.
Weitere Servicehefte
In der Reihe PraxisWissen bietet die KBV zahlreiche Servicehefte an, die Ärzte und Psychotherapeuten und deren Mitarbeiter im Praxisalltag unterstützen sollen. Die Themen reichen von der Anbindung an die Telematikinfrastruktur über die Ernährung und die Verordnung häuslicher Krankenpflege oder einer Reha bis zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Alle Hefte können kostenfrei aus der KBV-Mediathek heruntergeladen oder über den Warenkorb-Button bestellt werden.
– Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung –
Perspektiven für die Zukunft der Gesundheitsversorgung
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Anfang Juli ein Positionspapier „Digitale Transformation in der Medizin in Pandemiezeiten“ in Berlin vorgestellt. Die Covid-19-Pandemie hatte im deutschen Gesundheitswesen zu einer deutlichen Zunahme der Nutzung digitaler Anwendungen geführt.
Einschränkungen in der Mobilität, Kontaktverbote und weitere Maßnahmen zur Reduktion von möglichen Infektionsketten haben dazu geführt, dass von ärztlicher Seite wie auch von Patientinnen und Patienten digitale Hilfsmittel vermehrt nachgefragt und genutzt werden. Die zum Teil kurzfristig implementierten digitalen Angebote sind auf positive Resonanz gestoßen und sollten nicht nur nach der Pandemie nutzbar bleiben, sondern nicht zuletzt im Sinne einer Pandemie-Prävention zügig weiterentwickelt werden.
„Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten ist sicherlich, dass Videokonferenzen einen positiven Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten können. Das gilt sowohl in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten als auch beim kollegialen Austausch“, sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, der dem BÄK-Digitalisierungs-Ausschuss vorsitzt.
Die Ärzteschaft plädiere dafür, diesen Weg konsequent weiterzugehen und eine sichere und zuverlässige Infrastruktur für Videokonferenzen aufzubauen. Auch die vorübergehend eingeführte Möglichkeit zur Krankschreibung nach ausschließlich telemedizinischer Konsultation habe sich bewährt. „Digitale Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten können die Patienten schützen und die Praxen entlasten. Alle sich im täglichen Gebrauch als sinnvoll bewährenden digitalen Anwendungen sollten dauerhaft in die haus- und fachärztliche Versorgung eingeführt werden“, so Bodendieck.
Die Bundesärztekammer hat daher – ausgehend von den Erfahrungen, die die Ärzte in der Pandemie gemacht haben – Maßnahmen in dem Positionspapier zusammengestellt, die die Versorgung in der Pandemie sicherstellen und auch langfristig verbessern können.
– Information der Sächsischen Landesärztekammer –
Eine Impfstoffdosis weniger bei der Grundimmunisierung von Säuglingen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung für die Sechsfachimpfung im Säuglingsalter aktualisiert und empfiehlt jetzt das reduzierte „2+1-Impfschema“. Dieses sieht – bei vergleichbarem Impfschutz – für die Grundimmunisierung von Säuglingen eine Impfstoffdosis weniger vor als beim bisherigen 3+1 Schema. Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Die aktualisierte Empfehlung und die wissenschaftliche Begründung sind im Epidemiologischen Bulletin 26 / 2020 veröffentlicht.
Mit der Reduktion des Impfschemas verfolgt die STIKO die Ziele, den Impfplan zu vereinfachen, Arzttermine für Säugling und Eltern einzusparen und so die zeitgerechte und vollständige Umsetzung der Sechsfachimpfungen für Ärzte und Eltern zu erleichtern. Die verfügbaren Sechsfachimpfstoffe sind für beide Impfschemata zugelassen.
Um einen sicheren Impfschutz zu vermitteln, ist es bei diesem reduzierten Impfschema besonders wichtig, frühzeitig im Alter von acht Wochen mit der Impfserie der Grundimmunisierung zu beginnen und die folgenden Impfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von vier und elf Monaten durchzuführen. Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es besonders wichtig, zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens sechs Monaten einzuhalten (daher die Bezeichnung „2+1“). Es ist empfohlen, die Impfserie um den ersten Geburtstag abzuschließen, damit die Kleinkinder auch bei frühem Kindergarteneintritt geschützt sind. Die Empfehlung der zeitgerechten Impfung galt auch schon für das 3+1 Schema (mit 3 Dosen in kurzem Abstand und 1 Dosis nach längerem Abstand), allerdings wurde in Deutschland gesehen, dass nur ein kleiner Anteil der Säuglinge zu den empfohlenen Zeitpunkten geimpft wird.
Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollten aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem 3+1 Schema geimpft werden und Impfungen im Alter zwei, drei, vier und elf Monaten erhalten.
Wesentlich geringere Krankheitslast
Die seit Jahrzehnten erfolgte routinemäßige Grundimmunisierung von Säuglingen gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B hat maßgeblich dazu beigetragen, die Krankheitslast massiv zurückzudrängen. Auch bei Pertussis (Keuchhusten) ist ein starker Rückgang zu verzeichnen. Dennoch werden jährlich etwa 450 Pertussisfälle bei ungeimpften oder nicht ausreichend geimpften Säuglingen in Deutschland gemeldet.
Oftmals möchten Eltern ihre jungen Säuglinge aus Sorge vor einer Überforderung des Immunsystems möglichst spät impfen. Sie bedenken dabei nicht, dass gerade diese impfpräventablen Erkrankungen im jungen Säuglingsalter besonders gefährlich sind und Impfungen die einzige sichere Schutzmöglichkeit bieten. Es ist die tägliche Aufgabe der Pädiater, diese Sorgen im Gespräch aufzugreifen und die Vorteile eines frühzeitigen Impfbeginns zu erklären.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Impfungen sind sehr selten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Mehrfachimpfstoffe die Immunabwehr überlasten.
- Informationen
www.rki.de > Infektionsschutz > Epidemiologisches Bulletin
www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen
– Information des Robert Koch-Instituts –
Bundespolizei sucht Ärzte für Blutentnahme und Prüfung der Gewahrsamsfähigkeit
Information in Abstimmung mit der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf:
Die Budespolizei kann zur Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen Personen in Gewahrsam nehmen. In manchen Fällen bestehen Zweifel an der Gewahrsamsfähigkeit eines Betroffenen, in anderen Fällen ist eine Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit rechtlich zwingend vorgeschrieben, zum Beispiel bei lebensälteren Personen oder Schwangeren. In diesen Fällen ist durch die Bundespolizei unverzüglich eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Die Untersuchung kann sowohl in der Dienststelle als auch in den Diensträumen des Arztes bzw. eines Krankenhauses erfolgen.
Die Bundespolizei Ludwigsdorf sucht zur Prüfung der Gewahrsamsfähigkeit und zur Blutentnahme Ärzte aus dem Raum Görlitz/Ostsachsen als Vertragspartner. Die ärztlichen Leistungen werden dabei überdurchschnittlich gut vergütet. Des Weiteren werden Fahrkosten erstattet, wenn eine Überprüfung auf der Polizeidienststelle durchgeführt wird.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit geweckt haben oder Sie weitere Informationen erhalten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.
- Kontakt
Bundespolizei Ludwigsdorf
An der Autobahn 10, 02828 Görlitz
Telefon: 03581 3626-6221 oder -6220
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.eo@polizei.bund.de
– Vertragspartner und Honorarverteilung / mey –
Finanzierung der internationalen Praxen in Dresden und Chemnitz zwei Jahre verlängert
Staatsministerin Köpping: „Menschen, die zu uns nach Sachsen kommen, haben vom ersten Tag an einen Anspruch auf medizinische Betreuung“
Die medizinische Versorgung von Menschen, die im Freistaat Sachsen einen Asylantrag gestellt haben, bleibt weiterhin gesichert. Der Freistaat, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Städte Dresden und Chemnitz verlängern den Betrieb der internationalen Praxen um zwei weitere Jahre. So werden die bisher bis 31. Dezember 2020 befristeten internationalen Praxen zunächst bis Ende 2022 betrieben. Damit wird eine in den Jahren 2015 / 2016 errichtete, besondere Versorgungsstruktur fortgesetzt. Die Einrichtung und der Betrieb dieser Praxen erfolgte aufgrund der Ausnahmesituation einer vorher nicht näher bekannten Anzahl von Migrantinnen und Migranten in Erstaufnahmeeinrichtungen und weiteren Unterbringungsmöglichkeiten. Diese Praxen gewährleisten nach der obligatorischen Erstuntersuchung im Bedarfsfall eine ambulante medizinische Versorgung der Geflüchteten. Der Freistaat hat auch für diesen neuen Zeitraum seine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Restkostenfinanzierung zugesagt.
„Die in den Jahren der großen Flüchtlingsbewegungen begonnene Einrichtung der internationalen Praxen hat sich bewährt und wir sind froh, dass wir sie fortsetzen können“, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping. Sie betont: „Es ist für mich keine Frage, dass zu uns kommende Menschen vom ersten Tag an einen Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung haben, wenn dies nötig ist. Ich danke der Kassenärztlichen Vereinigung für ihre Unterstützung und dem gesamten medizinischen Personal, dass sie sich dieser auch kulturell sehr sensiblen Aufgabe mit solchem Engagement und Enthusiasmus annehmen.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen betreibt die beiden Praxen in den Räumlichkeiten der Bereitschaftsdienstpraxis auf dem Gelände des Universitätsklinikums Dresden und im Klinikum Chemnitz. In Leipzig bestand die internationale Praxis nur bis zum Ende des Jahres 2016. Die Zahl der Behandlungsfälle zeigt, dass diese gesonderten Einrichtungen, die insbesondere auf eine kultursensible medizinische Versorgung eingerichtet sind, weiter ihre Berechtigung haben. Jährlich werden insgesamt rund 20.000 Behandlungen durchgeführt.
– Presseinformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt –
Einladung zum 12. Netzwerktreffen „Ärzte für Sachsen“
Freunde, Partner, Sympathisanten und Interessenten sind herzlich eingeladen zum 12. Treffen des Netzwerkes „Ärzte für Sachsen“.
- Mittwoch, den 23. September 2020
16:00 bis 19:00 Uhr
Veranstaltungsort wird das Wasserkraftwerk Mittweida sein – eine ganz besondere Begegnungsstätte in diesen besonderen Zeiten.
Die Veranstaltung findet natürlich unter Beachtung der aktuellen Hygienemaßnahmen statt.
Grundthema ist die Gewinnung von Ärzten für Sachsen:
- Was wir bieten: Neue Förderungen und Modellprojekte
- Wie wir arbeiten: Arbeitsmodelle Heute
- Was wir wollen: Junge Ärzte in Sachsen
Ausführliche Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Netzwerkseite. Die offiziellen Einladungen gehen den Netzwerkpartnern noch vor der Sommerpause zu. Anmeldungen werden gern auch schon vorab entgegengenommen.
- Informationen und Anmeldung
www.aerzte-fuer-sachsen.de
– Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ –