Ausweitung der finanziellen Förderungen für Haus- und Fachärzte in Sachsen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen (Landesausschuss) hat im April 2020 seine Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung deutlich erweitert. Davon können jetzt viele sächsische Regionen, in denen Versorgungsdefizite bestehen oder in absehbarer Zeit drohen, ab 1. Juli 2020 profitieren. Neben neuen innovativen Fördermöglichkeiten wurden die bisherigen Maßnahmen auf Grundlage gesammelter Erfahrungen weiterentwickelt.
Zum Hintergrund
Bedingt durch wesentliche Änderungen der bundeseinheitlichen Vorgaben zur Ermittlung des Versorgungsbedarfs wurde Anfang des Jahres ein neuer sächsischer Bedarfsplan erstellt. Auf dessen Grundlage hatte der Landesausschuss zum 1. Januar 2020 zahlreiche neue Niederlassungsmöglichkeiten im haus- und fachärztlichen Bereich beschlossen. Im April wurde nun ein neues Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Ärzten und Psychotherpeuthen für Regionen, in denen Niederlassungsmöglichkeiten bestehen, verabschiedet. Darin sind fünf Fördermaßnahmen für Ärzte und Psychotherapeuthen enthalten, die sich dafür entschieden haben, den Weg in die ambulante Versorgung zu gehen oder zumindest Erfahrungen in diesem Bereich sammeln wollen.
Ab dem 1. Juli 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten, die in schlecht versorgten Regionen tätig werden wollen (bzw. im Fall der Förderpauschale und des Mindestumsatzes seit dem 1. Januar 2020 ihre Tätigkeit aufgenommen haben), folgende finanzielle Unterstützungen beantragen:
Förderpauschale
Sicherstellungszuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit
Die Förderpauschale soll einen Anreiz setzen, in förderfähigen Regionen einen Vertragsarztsitz zu übernehmen, eine Vertragsarztpraxis zu gründen oder einen Arzt anzustellen. Die Einmalzahlung wird abhängig von der entsprechenden regionsbezogenen Förderstelle bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gewährt. Voraussetzung ist unter anderem eine fünfjährige Bindungsfrist, in der bestimmte Fallzahlgrenzen zu erreichen sind. Diese Fördermaßnahme, die bereits in den vergangenen Jahren vielfach angenommen wurde, wird somit nahezu unverändert fortgeführt.
Mindestumsatz
Sicherstellungszuschlag zur Gewährleistung des Praxisbetriebs
Ziel dieser Förderung ist eine Reduzierung des Unternehmerrisikos für Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei Anstellung eines Arztes. Diese Zuwendung unterstützt damit die Gewährleistung des Praxisbetriebes von Beginn an. Der quartalsweise Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz ist ebenfalls aus den vergangenen Jahren bekannt und an eine regionsbezogene Förderstelle gekoppelt. Der Mindestumsatz wurde jedoch teilweise modifiziert. Somit sind in der zweijährigen Bezugszeit künftig keine starren Fallzahlgrenzen mehr zu berücksichtigen.
Quereinsteiger Allgemeinmedizin
Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin
Um dem Hausärztemangel entgegenzuwirken und zur Steigerung der Attraktivität einer ambulanten allgemeinmedizinischen Tätigkeit wird der Quereinstieg von Fachärzten anderer Fachgebiete in die Allgemeinmedizin unterstützt. Mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden. Die Förderung Quereinstieg Allgemeinmedizin wird zusätzlich und analog zur Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V in Höhe von 2.500 Euro monatlich bei einer Vollzeitstelle für höchstens zwei Jahre gewährt.
Hausarzt auf Probe
Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung
Bisher in einem Krankenhaus tätige Fachärzte für Innere Medizin haben nun die Möglichkeit, Erfahrungen in einer Hausarztpraxis zu sammeln und dabei eine finanzielle Unterstützung von 7.500 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle während eines Zeitraums von 18 Monaten zu erhalten.
SPV-Förderung
Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte
Ziel dieser Maßnahme ist eine flächendeckende sozialpsychiatrische Versorgung in Sachsen zu erreichen. Sozialpsychiatriepraxen, die erstmalig an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmen, können mit dieser Unterstützung entsprechende Räumlichkeiten einrichten und das geforderte Personal einstellen. Die Förderung beträgt 50.000 Euro als Einmalzahlung.
Insgesamt stehen für die Förderpauschale und den Mindestumsatz sachsenweit 117 Förderstellen für den hausärztlichen Bereich und 29 für den fachärztlichen Bereich zur Verfügung. Die Förderstellen für Hausarzt auf Probe und Quereinstieg Allgemeinmedizin sind jeweils auf zehn Stellen begrenzt. Zudem können vier Sozialpsychiatriepraxen gefördert werden.
Weitere Informationen zu der Aufteilung der Förderstellen sowie zu den damit verbundenen Regionen können der Internetseite der KV Sachsen entnommen werden.
Für das Jahr 2021 sind weitere Fördermaßnahmen geplant.
Die konkreten Fördermaßnahmen ab 01.07.2020, die Planungsbereiche (PB) und die Förderstellen ab 01.07.2020 entnehmen Sie bitte dem hier oder Download des Artikels
– Sicherstellung / minc-schuell-koh –