Impfstoffe sind nicht mehr zu Lasten der KV Sachsen zu verordnen
Ab dem 1. Juli 2020 werden Impfstoffe für Satzungsleistung wie Impfstoffe für Pflichtleistungen zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) zum 1. April 2020 erhalten die Krankenkassen auch für Impfstoffe für Schutzimpfungen als Satzungsleistung nach § 20i SGB V einen Abschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers.
Aus diesem Grund ist keine Trennung beim Verordnungsweg mehr notwendig. Impfstoffe für Pflicht- und Satzungsleistungen sind ab dem 1. Juli 2020 grundsätzlich im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS zu verordnen. Die Felder 8 und 9 sind auf dem Muster 16 zu markieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen auf unserer Internetpräsenz. Für Rückfragen stehen Ihnen die Pharmakotherapieberater/innen der Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.
- Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
Frau Friedemann - Telefon 0371 2789-456
Frau Reinholz - Telefon 0371 2789-458 - Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
Frau Beurich - Telefon 0351 8828-293
Frau Kempe - Telefon 0351 8828-272 - Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
Herr Röhring - Telefon 0341 2432-314
Frau Lettau - Telefon 0341 2432-140
– Verordnungs- und Prüfwesen/jac –
Indikationen für berufliche Impfungen als Sprechstundenbedarf erweitert
Seit dem 28. Dezember 2019 besteht auch eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für Schutzimpfungen, die beruflich Indiziert sind.
Im Zuge dessen wurden neue Abrechnungsziffern speziell für berufliche Indikationen geschaffen. Die Abrechnungsziffern der jeweiligen Indikationsimpfung sind nicht mehr zu nutzen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Impfstoffe, die bei Vorliegen der genannten Indikation als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS (IK-Nr. 107299005, Statusfelder ‚8‘ und ‚9‘ kennzeichnen) zu verordnen sind. Die neuen Buchstaben kennzeichnen die Abrechnungsziffern wie folgt:
- Buchstabe V oder Y: für die ersten Dosen einer Impfserie/-zyklus
- Buchstabe W: für die letzte Dosis einer Impfserie/-zyklus
- Buchstabe X: Auffrischimpfung
Download der Übersicht im Artikel
Weitere Informationen, wie zum Beispiel die Definition von
Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen
und Einrichtungen der Pflege, haben wir für Sie in der aktuellen
Gesamtübersicht Schutzimpfungen auf unserer Internetpräsenz
bereitgestellt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Pharmakotherapieberater/
innen der Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.
Informationen
Download der Übersicht und des Artikels
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen
- Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
Frau Friedemann - Telefon 0371 2789-456
Frau Reinholz - Telefon 0371 2789-458 - Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
Frau Beurich - Telefon 0351 8828-293
Frau Kempe - Telefon 0351 8828-272 - Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
Herr Röhring - Telefon 0341 2432-314
Frau Lettau - Telefon 0341 2432-140
– Verordnungs- und Prüfwesen/jac –