Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2020 » 06/2020 » Qualitätssicherung

Ambulantes Operieren: Neue Informationen

Weitere Anpassungen in der Kategorisierung und Genehmigungserteilung

In Ergänzung der Artikel zum Ambulanten Operieren in den KVS-Mitteilungen 01 / 2020 und 03 / 2020 möchten wir Sie nun über weitere Anpassungen und Veränderungen informieren.

Anpassung der Zuteilung der GOPen zu den Kategorien des ambulanten Operierens

Die Zuteilung der Gebührenordnungspositionen (GOPen) zu den Kategorien des ambulanten Operierens konnte hinsichtlich dreier Sachverhalte angepasst werden:

  • Basierend auf einem Rundschreiben der KBV wurden die GOPen zu den Laserchirurgischen Eingriffen W1 und W2 (GOPen 31341 und 31342) wie ursprünglich den Kategorien 3 und 5 zugeordnet. Aus der Kategorie 1 wurden diese GOPen sowie die GOP 31348 (Zuschlag) entfernt.
  • Die Lupenlaryngoskopie (GOP 09311) wurde aufgrund ihrer Durchführungsmöglichkeit aus dem Kategoriesystem entfernt und ist somit nicht mehr genehmigungpflichtig.
  • Die GOPen zum Einlegen, Wechseln und Entfernen einer Ureterverweilschiene (GOPen 26322, 26323 und 26324) sind mit den Änderungen zum EBM mit Wirkung zum 1. April 2020 nicht mehr an die Durchführung einer Endoskopie gebunden, wurden somit aus dem Kategoriesystem entfernt und sind nicht mehr genehmigungspflichtig.
  • Durch Anpassung des EBM zum 1. April 2020 sind Leistungen der künstlichen Befruchtung (GOPen 08541, 08551, 08552, 08560 und 08561) entfallen. Die stattdessen neu in den EBM aufgenommenen GOPen 08537 und 08558 wurden der Kategorie 1 hinzugefügt.

Die aktualisierte Übersicht finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Übergangsregelungen

Die in den KVS-Mitteilungen 03 / 2020 beschriebenen Übergangsregelungen gelten weiterhin:

 

Kategorie 1:bis 30. Juni 2020
Kategorien 2–4:bis 31. Dezember 2020

Bezüglich der Kategorie 5 (derzeit lediglich für Fachärzte für Augenheilkunde relevant) kam es zu keinen abrechnungsrelevanten Änderungen. Leistungen der Kategorie 6 unterliegen nicht mehr der Genehmigungspflicht zum ambulanten Operieren und können ohne Beantragung Ihrerseits abgerechnet werden.

Umstellung der Genehmigungsform

Aufgrund der Anforderungen, welche im Bereich des ambulanten Operierens gefordert sind (hauptsächlich Voraussetzungen, die die Praxis und die Praxisorganisation betreffen), wird die Genehmigungserteilung zukünftig praxisbezogen (ggf. mit Ortsbezug) erfolgen.

Im Hinblick auf diese Veränderungen in der Genehmigungserteilung und auch auf die Veränderungen in der Kategorisierung werden wir uns individuell an die (potentiellen) Genehmigungsinhaber wenden. Dazu kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität  > Genehmigungspflichtige Leistungen  > Ambulantes Operieren

Beratung zu Fragen zur Antragstellung und Kategorisierung

 

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
Frau EffenbergerTelefon 0371 2789-482
Frau DrechselTelefon 0371 2789-471
Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
Frau Fleischer Telefon 0351 8828-363
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
Frau Götze Telefon 0341 2432-209


                                                                                  – Qualitätssicherung / dre-zkr –