Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V
Verlängerung zunächst um ein Quartal
Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Corona-Pandemie zunächst um ein Quartal verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Fortbildung > Fortbildungsverpflichtung
– Qualitätssicherung / ru –