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Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V

Verlängerung zunächst um ein Quartal

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Corona-Pandemie zunächst um ein Quartal verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.

Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Informationen
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