Corona-Pandemie – eine Herausforderung für alle
Der ambulante Sektor ist praktisch der erste Schutzwall im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Niedergelassenen stehen damit im Fokus der Patienten als erste Kontakt- oder Anlaufstelle. Ihre KV Sachsen unterstützt Sie dabei nach Kräften.
Eingerichtet: Anlaufpraxen für Corona-Virentests
Gemeinsam mit den sächsischen Kliniken und den Landratsämtern wurden durch die KV Sachsen temporäre Praxen für die Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus, sogenannte Anlaufpraxen, eingerichtet. Inzwischen sind diese in allen Landkreisen vorhanden. In Abhängigkeit der Entwicklung der Corona-Pandemie können noch weitere Standorte hinzukommen oder aber zurückgefahren werden.
Diese Anlaufpraxen stehen ausschließlich Patienten zur Verfügung, die entweder durch ihren behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt dorthin überwiesen worden sind. Deshalb können zurzeit die Testungen nur erfolgen, wenn diese zuvor durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt als erforderlich eingeschätzt werden. Ärzte und Gesundheitsämter teilen den Patienten die entsprechende Testpraxis mit. Ärzte finden die – ständig aktualisierten – Standorte der Praxen im Mitgliederportal. Allerdings ist momentan in Diskussion, dass auch Gesunde bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer) zu Lasten der GKV getestet werden sollen.
Verteilt: Schutzausrüstung ist immer noch rar
Schutzmasken zählen grundsätzlich zum Praxisbedarf und müssen damit von den Arztpraxen selbst finanziert werden. In der jetzigen Ausnahmesituation wurde auf Bundesebene eine Vereinbarung getroffen, dass alle über das Bundesbeschaffungsamt bereit gestellten Masken ausnahmsweise dem Sprechstundenbedarf zugeordnet, von der GKV finanziert und somit den Ärzten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen erhält die Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmittel über das Bundesbeschaffungsamt. Zusätzlich hat die KV Sachsen auch selbst weitere Bestellungen von Schutzausrüstungen ausgelöst, um diese aktiv und schnellstmöglich den Ärzten zur Verfügung zu stellen.
Die eingetroffenen Schutzausrüstungen wurden so schnell es ging ausgeliefert, anfangs per Abholung, später dann per Paketsendung. Erschwerend zur komplizierten Liefersituation kam hinzu, dass sich Wissenschaftler und Politiker nicht einig waren, wie man Atemschutzmasken wirkungsvoll desinfiziert, um sie sicher wiederverwenden zu können. Trauriger Höhepunkt – bis zur Drucklegung dieses Magazins – war dann die Rückrufaktion von Schutzmasken die vom Bund an die KVen verteilt wurden wegen fehlender oder gefälschter Zertifikate.
Bei Atemschutzmasken, die die KV Sachsen vom Bund erhalten hat, wurde bisher angenommen, dass diese auch vom Bund geprüft werden, da der Bund für die Konformität der Produkte verantwortlich ist und das Risiko der Produkthaftung trägt.
Das verantwortliche Bundesministerium für Gesundheit teilte gegenüber der KBV mit, dass der Bund nunmehr seit dem 7. April 2020 alle FFP-2-Masken „grundsätzlich“ prüfen lässt.
Die KV Sachsen liefert – ohne zusätzliche eigene Prüfung – nur noch Ware des Bundes aus, die uns nach diesem Datum zugegangen ist.
Zum Glück musste nur ein sehr kleiner Teil der über die KV Sachsen an Sie ausgelieferten Schutzmasken beanstandet werden. Daher baten wir Sie zu prüfen, ob Ihnen derartige Masken zur Verfügung gestellt wurden und falls ja, dies nicht zu verwenden. Abbildungen finden Sie auf der Internetpräsenz der
KV Sachsen unter Aktuell > Coronavirus > Schutzausrüstung.
Informiert: Tagesaktuell im Internet sowie durch Fax- und E-Mail-Aktionen
Seit Anfang März informieren wir Sie täglich neu und aktuell über die Entwicklungen der Corona-Pandemie und damit einhergehende gesetzliche Änderungen auf unserer Internetpräsenz.
So manches Mal war es erforderlich, Sie besonders schnell und direkt zu erreichen, um Sie über wichtige und für Sie relevante Entwicklungen, Termine und Möglichkeiten zu informieren oder zu befragen, wofür wir alle uns bekannten Faxnummern und E-Mail-Adressen genutzt haben.
Sollten Ihnen diese Aktionen unbekannt sein, übermitteln Sie bitte Ihrer zuständigen Bezirksgeschäftsstelle eine aktuelle Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Informationen
www.kvsachsen.de > Aktuell > Coronavirus > Schutzausrüstung
sowie im Mitgliederportal
– Öffentlichkeitsarbeit/pfl –
Mund-Nasen-Bedeckung auch in Arztpraxen
Die KV Sachsen begrüßt ausdrücklich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sowohl im Öffentlichen Personennahverkehr, als auch in Einrichtungen des Einzelhandels und ist insofern froh, dass Sachsen hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen hat.
Wir würden uns allerdings wünschen, dass diese Verpflichtung auch auf den Besuch jeglicher medizinischer Einrichtungen, vor allem aber Arztpraxen, ausgeweitet wird.
Wir erklären deshalb auch unsere unbedingte Zustimmung, wenn von Arztpraxen das Betreten der Einrichtung an das Tragen einer entsprechenden Bedeckung als Bedingung geknüpft wird. Da notfalls auch ein Tuch oder Schal ausreicht, haben wir auch keinerlei Verständnis, wenn von Seiten der Bürger vorgebracht wird, sich und andere mangels Verfügbarkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht schützen zu können.
– Presseinformation der KV Sachsen –