Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2020 » 04/2020 » Sicherstellung

Neues in der Förderung der Weiterbildung

Auch in diesem Jahr fördern die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die Weiterbil-dung in den Praxen zugelassener Ärzte und medizinischer Versorgungszentren.

Die Neuregelungen in der Weiterbildungsförderung

Die monatlichen Förderbeträge werden von 4.800 auf 5.000 Euro je Vollzeitstelle ab dem 1. Juli 2020 angehoben. Die gegenwärtigen För-derbeträge wurden im Jahr 2016, orientiert an den Tarifen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), festgelegt. Den ab 1. Juli 2020 geltenden Förderbeträgen liegt die VKA-Tabelle 2018 zugrunde.

Die Anhebung betrifft nicht nur die Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und in ausgewählten fachärztlichen Fachgebieten, sondern auch die Förderung der KV Sachsen für Ärzte in Weiterbildung in anderen Fachgebieten. Der Förderbetrag erhöht sich auf 2.500 Euro monatlich je Vollzeitstelle.
Die Erhöhung der Förderbeträge erfolgt nicht nur für Neuanträge, sondern auch für alle laufenden Anträge. Falls der per Bescheid zugebil-ligte Förderzeitraum der Weiterbildung also über den 1. Juli 2020 hinausgeht und ein Antragsteller auf diese Weise von der Erhöhung der Fördersumme profitiert, wird die KV Sachsen bereits bestehende Förderungen von Amts wegen umstellen. Ein gesonderter Antrag des weiterbildenden Arztes ist nicht notwendig.
Die Anzahl der von den Kostenträgern zu fördernden Weiterbildungsstellen in weiteren Fächern wurde bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz bundesweit von 1.000 auf 2.000 Stellen erhöht, wobei insbesondere eine Förderung der Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten angestrebt wird. Dies wurde nunmehr konkretisiert, demnach ist eine Förderung der Weiterbildung von bundesweit mindes-tens 250 Stellen für Kinder- und Jugendärzte vorzusehen.

Zuschüsse der KV Sachsen

Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung im Bereich der Allgemeinmedizin oder in den ausgewählten fachärztlichen Fachgebieten beträgt im ambulanten Bereich bis zum 30.Juni 2020 je Vollzeitstelle 4.800 Euro und orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung.

Die KV Sachsen fördert auch Ärzte in Weiterbildung in anderen Fachgebieten bzw. über die verfügbaren Stellenkontingente hinaus mit einem monatlichen Betrag von 2.400 Euro. Eine Beteiligung durch die Krankenkassen ist hier nicht gegeben.

In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Zuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet liegt (250 Euro).

Entwicklung der Weiterbildungsförderung

Bundesweit werden derzeit mindestens 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich gefördert. Weitere 2.000 Stellen stehen jährlich ausschließlich für die ambulante Weiterbildung von Fachärzten anderer Fachgruppen bereit. Die KV Sachsen hat sich zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen darauf geeinigt, vorrangig die Fachgebiete zu berücksichtigen, für die der Landesausschuss aufgrund von (drohender) Unterversorgung bzw. zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf Förderstellen beschlossen hat. So wird die Möglichkeit geschaffen, Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.

                                                                                        – Sicherstellung / wil –