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Vorabprüfung der Quartalsabrechnung für I / 2020

Die Vorabprüfung ist ein wichtiges Instrument zur Prüfung Ihrer Abrechnung. Aus diesem Grund sind wir bestrebt, dieses Angebot ständig zu verbessern, wobei auch Ihr Feedback eine wichtige Rolle spielt. Wir möchten uns auf diesem Weg bedanken und Sie bitten, weiterhin Anregungen und Hinweise zur Nutzung der Vorabprüfung mitzuteilen.

Im vergangenen Quartal IV / 2019 erreichten uns viele Rückmeldungen bezüglich des Freigabetermins der Vorabprüfung kurz vor Weihnachten. Wir haben Verständnis dafür und bedauern, dass dies zu Unmut geführt hat. Wir streben stets einen frühstmöglichen Start der Vorabprüfung an, dieser ist jedoch von einer ganzen Reihe von Voraussetzungen abhängig, die zum Teil erst kurz vor Quartalsende gegeben sind und nicht alle im Einflussbereich der KV Sachsen liegen. Die KV Sachsen prüft regelmäßig Möglichkeiten, um eine Entspannung, vor allem vor Weihnachten, herbeizuführen. Bei dem im Rahmen dieser Veröffentlichung bekanntgegebenen Termin handelt es sich um einen geplanten Termin, der bei optimaler Vorbereitung auch unterschritten werden kann. Bitte beachten Sie deshalb die aktuellen Meldungen im Mitgliederportal und auf der Internetpräsenz.

Bei hoher Auslastung (siehe Auslastungsanzeige) empfehlen wir Ihnen die Bearbeitung zu starten, sich abzumelden und die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, können die Ergebnisse wie gewohnt abgerufen werden.

Seit dem Quartal III / 2019 steht Ihnen zusätzlich zu den gewohnten Ergebnislisten im PDF-Format eine Regelkorrekturliste im CSV-Format zur Verfügung. Diese können Sie nutzen, um die Ergebnislisten nach Ihren Wünschen zu bearbeiten.

Nähere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie in den Bedienungshinweisen. Außerdem steht Ihnen zusätzlich ein FAQ-Katalog zur Verfügung, in dem die KV Sachsen Antworten auf häufig gestellte Fragen auflistet.

Für das erste Quartal 2020 ist die Freigabe der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung voraussichtlich ab dem 23. März 2020 möglich.

                                                                                                    – Abrechnung / eng-spr –