Verordnung einer medizinischen Rehabilitation: Formular 61 angepasst
Mit Wirkung ab dem 1. April 2020 wird das Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation angepasst.
Hintergrund sind gesetzliche Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), wonach der Leistungsanspruch für pflegende Angehörige erweitert wurde. Zudem wurden Felder auf dem Formular ergänzt, um die Versorgung der zu pflegenden Angehörigen zu veranlassen. Parallel zur Umsetzung im Formular werden die Regelungen auch in der Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass die Einführung des neuen Formulars 61 zum Stichtag 1. April 2020 erfolgt. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, dürfen bisher verwendete Formulare ab dem 2. Quartal 2020 nicht aufgebraucht werden. Ärztliche Praxen sollten daher rechtzeitig neue Formulare bestellen. Das neue Formular 61 wird auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.
Sie finden die Abbildung des neuen Formulars im oberen Bereich dieser Seite als PDF „Download des Artikels“.
– Vertragspartner und Honorarverteilung / mey –